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Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 17:26
von Gelöschter Nutzer
1. Oft ließt man in in Musterlösungen: "Dazu müsste X dies und das gemacht haben". Warum wird hier der Konjunktiv verwendet? Die Voraussetzungen des Tatbestands MÜSSEN vorliegen, damit die Rechtsfolge eintritt, das ist nicht zweifelhaft und deshalb auch nicht im Konjunktiv auszudrücken.


2. "A könnte sich des § xy strafbar gemacht haben" - auch hier, warum der Konjunktiv? "A kann sich des § xy strafbar gemacht haben" bringt bereits zum Ausdruck, dass hier nur eine Möglichkeit angesprochen wird.


3. "A könnte sich § xy strafbar gemacht haben (...) Dazu müsste er x und y verwirklicht haben" - Hier bezieht sich das "Dazu" auf den gesamten Satz als solchen, also darauf, dass A sich strafbar gemacht haben könnte, aber das ist ja nicht gemeint. Wie kann man das eindeutiger formulieren?


Danke.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 17:27
von Tibor
Es ist eben ein Obersatz, der durch die weiteren Ausführungen bejaht/verneint werden soll.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 18:27
von JulezLaw
Richtig. Und "des... strafbar" macht sich niemand. Allenfalls macht man sich wegen etwas strafbar. Oder einer Tat schuldig.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 18:32
von Gelöschter Nutzer
Es ist eben ein Obersatz, der durch die weiteren Ausführungen bejaht/verneint werden soll.
Sicher, aber inwiefern beantwortet das meine Fragen?
Und "des... strafbar" macht sich niemand. Allenfalls macht man sich wegen etwas strafbar. Oder einer Tat schuldig.
Danke, das habe ich zwar schon des öfteren gelesen, aber offensichtlich nicht hinreichend verinnerlicht.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 21:35
von JulezLaw
Weil du eben eine Anfangsthese/frage aufstellst, die du im Anschluss überprüfst und zu einer Entscheidung der Frage bzw Beantwortung der These kommst. Das macht man im Konjunktiv.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 21:52
von Gelöschter Nutzer
Auf welche meiner drei Fragen beziehst du dich nun genau?

Mir ist schon klar, dass der Obersatz eine Möglichkeit aufwirft und man im Fortgang prüft, ob diese Möglichkeit verwirklicht wurde.

Mir ist auch klar, dass dem auch grammatisch entsprochen werden muss.

In den drei von mir genannten, überaus gängigen Formulierungen wird dies aber fehlerhaft bzw. jedenfalls unpräzise gehandhabt.

Es ist eben keine bloße Möglichkeit, dass ein Kaufvertrag geschloßen werden muss, damit ein Anspruch auf Kaupfreiszahlung entsteht. Das ist im Gegenteil eine absolute Gewissheit.

Deshalb wird hier auch nicht formuliert "A und B könnten einen Kaufvertrag geschloßen haben", sondern "müssten einen Kaufvertrag geschloßen haben". Nur eben, dass es mMn konsequenterweise "müssen einen Kaufvertrag geschloßen haben" heißen muss.

Und die zwei weiteren Fragen sind mit einem Verweis auf die Potentialität im Obersatz auch nicht geklärt.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 22:44
von arlovski
das stimmt wohl, aber es klingt einfach kacke ¯\_(ツ)_/¯

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 10:19
von Brainiac
juraidiot hat geschrieben:1. Oft ließt man in in Musterlösungen: "Dazu müsste X dies und das gemacht haben". Warum wird hier der Konjunktiv verwendet? Die Voraussetzungen des Tatbestands MÜSSEN vorliegen, damit die Rechtsfolge eintritt, das ist nicht zweifelhaft und deshalb auch nicht im Konjunktiv auszudrücken.


2. "A könnte sich des § xy strafbar gemacht haben" - auch hier, warum der Konjunktiv? "A kann sich des § xy strafbar gemacht haben" bringt bereits zum Ausdruck, dass hier nur eine Möglichkeit angesprochen wird.


3. "A könnte sich § xy strafbar gemacht haben (...) Dazu müsste er x und y verwirklicht haben" - Hier bezieht sich das "Dazu" auf den gesamten Satz als solchen, also darauf, dass A sich strafbar gemacht haben könnte, aber das ist ja nicht gemeint. Wie kann man das eindeutiger formulieren?


Danke.
Zustimmung ad 1. Das "muss" ist passender, trifft man auch nicht selten an. "Müsste" ist aber auch vom Klausurlösungs-Konsens erfasst. ;)

Bei 2. wird durch das "könnte" eine bloße Möglichkeit angezeigt, die nicht gesichert ist und erst im Folgenden überhprüft werden soll. Dein "kann" finde ich hier eher unpassend, da die Formulierung zumindest nahelegt, dass etwa der persönliche Anwendungsbereich der Strafnorm eröffnet ist.

3. ist die Kombi aus beidem.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 13:01
von Freedom
Ich stimme dir jedenfalls zu, dass man Obersätze nicht im Konjunktiv formulieren sollte. Das habe ich auch in diversen Fachbüchern gelesen. Soweit ich mich (dunkel) erinnere auch hier "Einführung in den Gutachtenstil: 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (Tutorium Jura)" - empfand das Buch als sehr hilfreich um den eigenen Gutachten-, Urteils-, oder Feststellungsstil zu verbessern.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 22:39
von Liz
Freedom hat geschrieben:Ich stimme dir jedenfalls zu, dass man Obersätze nicht im Konjunktiv formulieren sollte. Das habe ich auch in diversen Fachbüchern gelesen. Soweit ich mich (dunkel) erinnere auch hier "Einführung in den Gutachtenstil: 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (Tutorium Jura)" - empfand das Buch als sehr hilfreich um den eigenen Gutachten-, Urteils-, oder Feststellungsstil zu verbessern.
Das scheint mir durchaus strittig zu sein; der Indikativ im Obersatz dürfte jedenfalls nicht h. M. sein.

Re: Gutachtenstil Formulierungsfragen

Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 09:17
von Gelöschter Nutzer
Also der erste Teil des Obersatzes, der die zu prüfende Rechtsfolge aufwirft, muss mMn entweder im Konjunktiv, oder, wenn im Indikativ, auf andere Art ausdrücken, dass es sich hierbei um vorläufig noch um eine Möglichkeit handelt ("Möglicherweise hat sich X strafbar gemacht", "X hat sich strafbar gemacht, wenn ...").