Generelle Aufbaufrage im Zivilrecht
Verfasst: Donnerstag 5. April 2018, 18:29
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Das scheint aber eine Mindermeinung zu sein; der Verfasser dort gibt ja selbst zu, dass dieses Schema weithin unterrichtet wird. Der Verweis darauf, dass es von den rechtswissenschaftlichen Autoren kaum verwendet wird, überzeugt mich nicht, denn der Zweck eines Lehrbuchs oder einer wissenschaftlichen Schrift ist ein gänzlich anderer als der eines Gutachtens zur Falllösung.Ant-Man hat geschrieben:http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_5_936.pdf
Fn. 4: "Auch die Fallbücher verwenden das Schema zumeist nicht: vgl. ..."Schnitte hat geschrieben:Das scheint aber eine Mindermeinung zu sein; der Verfasser dort gibt ja selbst zu, dass dieses Schema weithin unterrichtet wird. Der Verweis darauf, dass es von den rechtswissenschaftlichen Autoren kaum verwendet wird, überzeugt mich nicht, denn der Zweck eines Lehrbuchs oder einer wissenschaftlichen Schrift ist ein gänzlich anderer als der eines Gutachtens zur Falllösung.Ant-Man hat geschrieben:http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_5_936.pdf
Sehe ich auch so. Ist letztlich eine Risikoabwägung, bei der vier mögliche Szenarien denkbar sind:Blaumann hat geschrieben:Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sind Klausuren ein schlechter Ort, um vom juristischen Mainstream abzuweichen. Es besteht immer die Gefahr, dass der Prüfer den Mainstream als zwingend betrachtet und Abweichungen als Fehler ankreidet, auch wenn sie objektiv keiner sind. Erklären kannst Du es ihm erst im Widerspruchsverfahren und da ist es dann meist zu spät.