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AGB überlesen

Verfasst: Freitag 6. April 2018, 17:52
von PurpleDrank
Wenn jemand von der Existenz von AGB nicht wusste beispielsweise weil er im Supermarkt den Aushang der AGB nicht gesehen hat und dennoch den Vertrag eingeht, fehlt dann das Erklärungsbewusstsein bezüglich des Einverständnisses mit den AGB? Oder umfasst das Erklärungsbewusstsein den gesamten Vertrag und nur der Geschäftswille fehlt?

Re: AGB überlesen

Verfasst: Freitag 6. April 2018, 18:16
von scndbesthand
So ganz einfach scheint mir das nicht zu sein. Wo steht denn der ganze Sachverhalt?

Re: AGB überlesen

Verfasst: Freitag 6. April 2018, 19:21
von PurpleDrank
Ich meine allgemein, dass AGB nicht gelesen wurden. Passiert ja häufig wie bspw. im Supermarkt oder im Internet. Es genügt ja grundsätzlich bei AGB die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Ich habe mich jetzt gefragt welche Folgen die fehlende Kennntnisnahme im Prüfungspunkt "Einverständnis mit AGB" hat. Fehlende Kenntnis davon würde für mich bedeuten, dass auch keine vom Erklärungsbewusstsein getragene Einverständniserklärung vorliegt und die Einverständniserklärung zu den AGB angefochten werden kann (Was irgendwie keinen Sinn macht weil sonst ja jeder ungelesene AGB anfechten könnte). Oder umfasst das Erklärungsbewusstsein aus der Vertragsannahme die Einverständnis mit den AGB und bezüglich des Einverständnisses mit den AGB fehlt lediglich der Geschäftswille.

Re: AGB überlesen

Verfasst: Samstag 7. April 2018, 00:18
von scndbesthand
Das Erklärungsbewusstsein liegt vor, denn der Kunde weiß, dass er einen Vertrag schließt. Separat anfechtbar ist das Einverständnis mit den AGB nicht, sondern nur die Willenserklärung als Ganzes. Ansonsten könnte man dem anderen Teil einen Vertrag aufzwingen, den er nie wollte.

Die Kommentierung im Staudinger scheint mir ganz lesenswert zu sein.