in der Kleingartenordnung der Stadt, in der ich wohne, ist folgendes über die Bebauung geregelt:
Ich möchte nun im Freisitz, nicht in der Laube, einen Ausguss (meiner Auffassung nach kein Waschbecken) anbringen. Ich hoffe, dass ich mir damit keinen Ärger einhandele. Darum meine Fragen:Im KG ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer
Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Die Ausstattung mit Waschbecken, Duschen, Kücheneinrichtungen usw. ist nicht gestattet.
A) Muss man davon ausgehen, dass die Bestimmung, keine Waschbecken einzurichten, auch für den Freisitz gilt? Vom Wortlauf her nicht... aber man könnte ja argumentieren, dass durch das Inkludieren des Freisitzes in die Regelung der Grundfläche bewirkt, dass der nachfolgende Ausschluss von Waschbecken sich auch auf den Freisitz bezieht.
B) Kann ich argumentieren, dass ich eben kein Waschbecken, sondern nur einen Ausguss anbringe? Ich weiß nicht, ob das Baurecht da einen Unterschied macht. Wikipedia macht einen: demnach "haben sich Waschbecken aus Ausgüssen entwickelt". Mein Ausguss wird keine Seifenmulde haben... aber das rettet mich wohl nicht: Wikipedia spricht von kleinen Waschbecken ohne Seifenmulde. Was einen Unterschied ausmachen könnte, ist die Einbauhöhe: bei einem klassischen Ausguss (wie man ihn für das Putzpersonal findet) ist die Oberkante eher tief, und der Abstand zum Wasserhahn eher hoch, so dass noch ein Eimer dazwischen passt, und oft (und so auch im Falle des Modells, das ist installieren will) liegt ein hochklappbares Gitter über dem Becken, eben um den Eimer draufzustellen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
beste Grüße
Chris