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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 14:55
von Ara
Quantensprung hat geschrieben:
Dazu ist man halt auch als Angestellter doch irgendwie "Freiberufler" und hat die entsprechenden Freiheiten.
Welche Freiheiten meinst Du?
Dass der angestellte Anwalt in so kleinen Einheiten in der Regel weder Anwesenheitspflicht noch Kernarbeitszeiten hat. Da er für die Verhandlungen eh außerhalb der Kanzlei ist, kann man eh nicht mit ihm planen. Da ist es den meisten doch egal, ob der Anwalt nachts um 3 seine Schriftsätze schreibt oder von 9 to 5.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 15:01
von thh
Ara hat geschrieben:Bei der StA und dem Gericht ist das natürlich einfacher, weil man die Fristen meist selbst setzt oder für Sitzungsvertretung eh jederzeit vertretbar ist.
Auch bei der StA "ist" man nicht "für Sitzungsvertretung eh jederzeit vertretbar" - natürlich muss man sich dann (wie auch in der Urlaubsvertretung) in das Verfahren einarbeiten, wie der Anwalt das auch müsste und ganz genauso könnte. Man muss es halt tun und muss das einkalkulieren.
Ara hat geschrieben:Es mag ja jeder anders handhaben. Aber in einer so kleinen Einheit von 3 Anwälten, macht der Ausfall eines Anwalts über längere Zeit halt schon deutlich Mehrarbeit.
Ja, wie in einer Kammer der Ausfall eines Richters oder in der Abteilung einer Staatsanwaltschaft der Ausfall eines Dezernenten. Das ist ggf. richtig Arbeit.
Ara hat geschrieben: Das mag man seinem Kollegen gönnen, wenn er für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Wenn er aber zwei Wochen am Stück zuhause chillt, fragt man sich halt, ob der nicht zumindest teilweise arbeiten kann oder zumindest mal nen Tag zwischendurch was tun kann.
Das kann man am Urlaubsort auch. Die Frage ist nur: warum?
Ara hat geschrieben:Man kann sich ja auch die Frage andersrum stellen. Ob man das in Ordnung finden würde, wenn man sich 2 Wochen in fremde Akten einlesen muss, obwohl der zuständige Anwalt einem die Arbeit quasi abnehmen könnte, wenn er alle 2 Tag mal seine Mails checkt.
Dieser Aufwand entsteht anderenorts auch und muss dort schlicht geleistet werden.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 15:10
von Trente Steele82
Ara hat geschrieben:
Jeweli hat geschrieben:Ich verstehe v.a. den Unterschied nicht, warum es eher gegen soll wenn man verreist, als wenn man zuhause bleibt.
Dem einen bringt es den größeren Erholungsfaktor, im Ausland am Strand zu liegen (oder ähnliches), der andere bevorzugt es, den Garten neu anzulegen, auf seiner Terrasse zu sitzen und mit den Kindern in den Zoo zu gehen.

Für die vertretenden Kollegen macht das keinen Unterschied.
Also inwiefern soll das ausschlaggebend sein?

Ich würde mir nicht reinreden lassen wollen, wie ich meinen Urlaub verbringe.
Der Unterschied ist, dass die längere Ortsabwesenheit bei nem Verreisen zwingend ist. Der Anwalt der gerne mal mit den Kindern in den Zoo geht, kann das auch mal an einem Wochentag machen oder an einen Nachmittag. Das ist ja die Flexibilität die dem Anwalt im Gegenzug in der Regel eingeräumt wird. Er hat die freie Wahl seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsorts (so wirds zumindest bei den meisten kleineren Kanzleien wohl üblich sein). Man macht halt den übrigen Anwälten eine massiv Mehrarbeit, wenn man eine komplette Woche fehlt, als wenn man zumindest teilweise erreichbar ist.

Wenn der Mandant irgendwas vorbringt, dann kann es in der Regel nicht 1-2 Wochen liegen bleiben. Nicht einmal weil der Mandant ne schnelle Antwort erwartet, sondern alleine schon der Haftung wegen. Es muss zumindest irgendwer die Nachricht lesen und entscheiden, ob das für Fristen relevant ist. Das ist für jemand der das Verfahren nicht kennt, aber natürlich ein mörderischer Aufwand, während der bearbeitende Anwalt das vermutlich aus dem Kopf kann.

Bei der StA und dem Gericht ist das natürlich einfacher, weil man die Fristen meist selbst setzt oder für Sitzungsvertretung eh jederzeit vertretbar ist. Ausnahmen mögen Haftsachen sein.

Es mag ja jeder anders handhaben. Aber in einer so kleinen Einheit von 3 Anwälten, macht der Ausfall eines Anwalts über längere Zeit halt schon deutlich Mehrarbeit. Das mag man seinem Kollegen gönnen, wenn er für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Wenn er aber zwei Wochen am Stück zuhause chillt, fragt man sich halt, ob der nicht zumindest teilweise arbeiten kann oder zumindest mal nen Tag zwischendurch was tun kann.

Man kann sich ja auch die Frage andersrum stellen. Ob man das in Ordnung finden würde, wenn man sich 2 Wochen in fremde Akten einlesen muss, obwohl der zuständige Anwalt einem die Arbeit quasi abnehmen könnte, wenn er alle 2 Tag mal seine Mails checkt.
Genau dafür ist Urlaub da und mit einem Kollegen, der mich nach meinem Urlaub zuhause fragt, warum ich nicht mal ein paar Mails gelesen hab, würde ich keine zwei weitere Wochen zusammenarbeiten wollen.

Man ist als Anwalt sicherlich eher mal gezwungen, im Urlaub doch arbeiten zu müssen. Aber Urlaub fällt ja nicht irgendwie vom Himmel. Der wird geplant und man kann oft (nicht immer) Fristen vorher erledigen oder seine Fälle so aufbereiten, dass der Vertreter nicht viel machen muss. Das geht nach meiner Erfahrung auch in kleinen Kanzleien.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 15:14
von Tibor
Man darf nicht vergessen: Der Erholungseffekt von 3 echten Urlaubswochen mit totaler Abschaltung ist größer, als die nachlaufende Belastung aufgelaufener Akten und ggf. weitere Urlaubsvertretung. Das mag man mit Ende 20 noch nicht glauben, ist aber zutreffend und wird auch vom Gesetzgeber so gesehen, der nicht ohne Grund einen Mindesturlaub für abhängig Beschäftigte vorsieht.

Und Ara vergisst zudem folgendes: Der Unternehmer (Chef der Kanzlei), der macht ggf. Freitag einfach mal nix und hat drei Tage Wochenende, während der Arbeitnehmer seine 40+ Stunden erfüllen muss und ggf. auch noch am Freitag um 14 Uhr eine neue Akte vom Stapel nimmt und die Bearbeitung beginnt, weil seine Arbeitsleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

Wer sich als Angestellter eine zu große Unternehmerinitiative in die eigene Tasche lügt, der verkennt, dass er gar keine Unternehmerchance hat, nämlich nur auf ein Fixum gedeckelt am Arbeitserfolg beteiligt wird.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 16:31
von Gelöschter Nutzer
Er hat die freie Wahl seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsorts (so wirds zumindest bei den meisten kleineren Kanzleien wohl üblich sein).
Zumindest letzteres würde ich doch sehr bestreiten - viele Kanzleien leben noch in der digitalen Steinzeit, da ist dann nichts mit Homeoffice. ;)

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 19:31
von j_laurentius
Also ich kann nur sagen, wenn wir in unserer Kanzlei (vier Rechtsanwälte, also auch kleine Kanzlei) einen Anwalt anstellen würden, wäre es für uns selbstverständlich, dass der angestellte Anwalt den vereinbarten Erholungsurlaub nimmt, unabhängig davon, wie wir Partner das Urlaubstheme handhaben, und unabhängig davon, ob der angestellte Anwalt den Urlaub für eine Reise nutzen möchte oder zuhause bleibt. Der Urlaub sollte nur nicht gerade in die Zeit fallen, in der ein Partner auch Urlaub genommen hat oder aus sonstigen Gründen "Urlaubssperre" herrscht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht allgemeine Anschauung ist.

Viele Grüße, Jana

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 20:19
von Shiva88
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Das zeigt mir, dass meine Überlegungen doch nicht ganz so weit hergeholt waren.

Ich würde gerne im Sommer/Herbst noch zwei Wochen Urlaub nehmen und dann evtl über Weihnachten noch eine Woche. Wenn das klappt, hätte ich dieses Jahr von meinen 30 Urlaubstagen 19 Tage verbraucht.

Mir ist klar, dass mir mein Urlaub zusteht, und trotzdem hat man irgendwie ein komisches Gefühl. Liegt vielleicht auch einfach daran, dass es ja der erste richtige Job ist :)
Ara hat geschrieben: Dass der angestellte Anwalt in so kleinen Einheiten in der Regel weder Anwesenheitspflicht noch Kernarbeitszeiten hat. Da er für die Verhandlungen eh außerhalb der Kanzlei ist, kann man eh nicht mit ihm planen. Da ist es den meisten doch egal, ob der Anwalt nachts um 3 seine Schriftsätze schreibt oder von 9 to 5.
Das ist in unserer Kanzlei definitiv nicht so. Wir haben tatsächlich relativ feste Kernarbeitszeiten, in denen man auch im Büro sein sollte, um für die Mandanten ansprechbar zu sein. Ausgenommen sind hier natürlich Gerichtstermine oder andere Außentermine.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Donnerstag 12. April 2018, 21:26
von thh
Shiva88 hat geschrieben:Wenn das klappt, hätte ich dieses Jahr von meinen 30 Urlaubstagen 19 Tage verbraucht.
Ob es nächstes Jahr dann einfacher wird, 41 Urlaubstage unterzubringen?

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 08:11
von Shiva88
thh hat geschrieben:
Shiva88 hat geschrieben:Wenn das klappt, hätte ich dieses Jahr von meinen 30 Urlaubstagen 19 Tage verbraucht.
Ob es nächstes Jahr dann einfacher wird, 41 Urlaubstage unterzubringen?
Das heißt, ihr habt im ersten Arbeitsjahr wirklich die vollen 30 Tage Urlaub verbraucht?

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 08:38
von Kroate
Ist jedenfalls anzuraten, erfahrungsgemäß wird die Urlaubsplanung eher schwieriger, weil man mit der Zeit mehr Verantwortung übernimmt und in mehr Verfahren involviert ist.

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Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 09:03
von Tibor
Shiva88 hat geschrieben:V..., hätte ich dieses Jahr von meinen 30 Urlaubstagen ...
Gerade die Tatsache, dass man 30 Tage statt der gesetzlichen 20 gewährt, sollte als Anhaltspunkt dafür dienen, dass der Arbeitgeber von einer tatsächlichen Urlaubsnotwendigkeit ausgeht.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 10:11
von Samson
Tibor hat geschrieben:
Shiva88 hat geschrieben:V..., hätte ich dieses Jahr von meinen 30 Urlaubstagen ...
Gerade die Tatsache, dass man 30 Tage statt der gesetzlichen 20 gewährt, sollte als Anhaltspunkt dafür dienen, dass der Arbeitgeber von einer tatsächlichen Urlaubsnotwendigkeit ausgeht.
Strittig. Ich habe in einer Großkanzlei im zweiten Jahr von 28 Urlaubstagen 5 verbraucht.

"Wir danken dir für dein Engagement,das wissen wir zu schätzen".


:-({|=

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 10:16
von Tibor
In einer GK ist das klar, aber in einem kleinen Büro? Da muss man nicht für die Außendarstellung irgendwas mit Work-Life-Balance darstellen, da vereinbart man, was man halten kann/will und wenn man mehr vereinbart, als gesetzlich vorgesehen, dann hat man sich dabei Gedanken gemacht.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 11:11
von Kasimir
Entscheidend scheint mir auch zu sein, worauf die Zusammenarbeit langfristig ausgerichtet sein wird. Du wirst ja nicht ewig Angestellte sein wollen. Dies würde weder für dich noch für die Kanzlei Sinn ergeben. Was ist dazu besprochen? Ich finde daher schon, dass man als angestellter Anwalt nicht "Dienst nach Vorschrift" wie ein Sachbearbeiter machen kann.

Natürlich muss man Urlaub machen. Dazu gehört dann aber auch, dass man dies vernünftig organisiert. D.h. Urlaub nimmt man nicht in einer Zeit, in der viel Arbeit anfällt und zudem sollte man eine gewisse Verfügbarkeit im Urlaub gewährleisten. Das kann z.B. so aussehen, dass man morgens und abends E-Mails liest und sonst per Telefon erreichbar ist, wenn etwas dringendes anliegt. So sehr beeinträchtigt das einen ja nun wirklich nicht. Die Arbeit mit "Vertretern" ist meines Erachtens weltfremd. Der Mandant will "seinen" Anwalt sprechen und zudem sicherstellen, dass er nicht doppelt bezahlt, wenn sich ein neuer Kollege in die Sache einarbeiten muss.

Re: Urlaub im ersten Arbeitsjahr

Verfasst: Freitag 13. April 2018, 11:27
von Tibor
Kasimir hat geschrieben:Der Mandant will "seinen" Anwalt sprechen und zudem sicherstellen, dass er nicht doppelt bezahlt, wenn sich ein neuer Kollege in die Sache einarbeiten muss.
Ich gebe zu bedenken, dass der Mandant bei kleinen Kanzleien ohnehin nach Streitwert bezahlt (RVG Vergütung), ihm es also Schnuppe ist, ob sich ein Kollege neu einarbeitet oder nicht.