Vergütungsverordnung für Steuerberater
Verfasst: Dienstag 17. April 2018, 10:16
Hallo zusammen,
ich hätte einige Fragen bzgl. der Vergütung nach StBVV.
1. Man beauftragt den Steuerberater eine Null-Bilanz für die Firma zu erstellen. Wie hoch darf die Vergütung sein? Auch zur gleichen Vergütung wie die Aufstellung eines Jahresabschlusses?
2. Darf ein Steuerberater eine volle Vorauszahlung anfordern und ohne diese seine Dienstleistungen verweigern?
Könnte mir jemand erklären wie z.B. Kosten für die Aufstellung eines Jahresabschlusses berechnet werden.
Danke euch!
ich hätte einige Fragen bzgl. der Vergütung nach StBVV.
1. Man beauftragt den Steuerberater eine Null-Bilanz für die Firma zu erstellen. Wie hoch darf die Vergütung sein? Auch zur gleichen Vergütung wie die Aufstellung eines Jahresabschlusses?
2. Darf ein Steuerberater eine volle Vorauszahlung anfordern und ohne diese seine Dienstleistungen verweigern?
Könnte mir jemand erklären wie z.B. Kosten für die Aufstellung eines Jahresabschlusses berechnet werden.
Danke euch!