Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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ChrisKieh
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von ChrisKieh »

Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob man mit Fortbildungen eine Beförderung begünstigen kann ?
Kasimir
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Kasimir »

ChrisKieh hat geschrieben: Dienstag 19. März 2019, 07:52 Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob man mit Fortbildungen eine Beförderung begünstigen kann ?
Naja, was heißt Fortbildungen. Man wird nicht dadurch weiterkommen, indem man irgendwo in einer Veranstaltung sitzt und am Ende ggf. einen Teilnahmeschein erhält. Wichtig ist, dass man auffällt, indem man selbst Vorträge hält oder in sonstiger Weise als Experte wahrgenommen wird. Tibor hat das doch richtig beschrieben.

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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

Gemeint sind vor allem fachliche Fortbildungen. Nicht „Der Richter in der Robe“ oder „Sprechtechnik für die Sitzung“ oder „Umgang mit schwieriger Klientel“. Das kann man auch gern belegen, aber ich meine insb materiell-rechtliche Fortbildung.

Und @Kasimir: Wenn man als Proberichter auf 1-2 Tagungen im Jahr ist und dort nur passiv Wissen konsumiert, dann macht man sicherlich schon mehr für die eigene Fortbildung als das Gros der Proberichter, die vor lauter Eingängen und Druck nur ihr Büro von innen kennen.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Liz »

Man muss ja auch erst mal in einem Bereich fachlich so versiert sein, dass man ernsthaft als Referent in Betracht kommt. Im Übrigen dokumentieren Fortbildungen den Willen, sein Wissen beständig zu aktualisieren und zu erweitern. Aber natürlich wird man keinen Blumentopf damit gewinnen, dass man einmal das Fortbildungsangebot der örtlichen Justizakademie durch hat.
sai
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von sai »

Man sollte sich da auch nichts vormachen: 90% aller Fortbildungen sind verlängerte Weinproben.
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famulus
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von famulus »

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Strich
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Strich »

Ich bin Anfang April übrigens in Wustrau.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von thh »

sai hat geschrieben: Dienstag 19. März 2019, 11:47Man sollte sich da auch nichts vormachen: 90% aller Fortbildungen sind verlängerte Weinproben.
IBTD. Das Angebot der Richterakademie ist - wenn man geeignet auswählt - sehr gut und mit (überwiegend) fachlich und meist auch didaktisch hervorragenden Referenten. Der lockere Zeitplan lässt genug Zeit für Weinproben und Co., bietet daneben aber Gelegenheit zur hochkarätigen Fortbildung.

(Man kann sich natürlich auch Fortbildungen auswählen, die eher Erholungswert haben, oder Urlaub machen und die Vorträge weitgehend ignorieren; wie immer ist jeder seines Glückes Schmied.)
Strich hat geschrieben: Dienstag 19. März 2019, 14:26Ich bin Anfang April übrigens in Wustrau.
Aber doch sicherlich nicht 12d?
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Strich
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Strich »

12c it is.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von batman »

Du willst bauen und Dich für drohende Streitigkeiten rüsten, sehr gut! :)
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Dienstag 19. März 2019, 10:14 Gemeint sind vor allem fachliche Fortbildungen. Nicht „Der Richter in der Robe“ oder „Sprechtechnik für die Sitzung“ oder „Umgang mit schwieriger Klientel“. Das kann man auch gern belegen, aber ich meine insb materiell-rechtliche Fortbildung.

Und @Kasimir: Wenn man als Proberichter auf 1-2 Tagungen im Jahr ist und dort nur passiv Wissen konsumiert, dann macht man sicherlich schon mehr für die eigene Fortbildung als das Gros der Proberichter, die vor lauter Eingängen und Druck nur ihr Büro von innen kennen.
Gibt es in der Justiz eigentlich Richterwerte, wie viel Zeit ein Proberichter in Fortbildungen investieren sollte?

Ich wusste gar nicht, dass es eine Justizakademie gibt. Ab und an sieht man ja durchaus auch Richter auf Tagungen von Wissenschaftlern und Anwälten. Im Gesellschaftsrecht gibt es einen Tagung, bei der regelmäßig der II. Senat gut vertreten ist. Finde ich gut; die Themen sind ja die gleichen und es ist sinnvoll, miteinander zu sprechen.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Liz »

Ob es Richtwerte gibt, keine Ahnung - vermutlich eher nicht. Es hängt ja auch ein wenig vom Tätigkeitsgebiet ab und welche Fortbildungen für diesen Bereich tatsächlich angeboten werden. Und dann muss man das zeitlich einrichten können (eine Woche vorm Urlaub überlegt man sich dreimal, ob man sich wirklich anmelden möchte) und ob man überhaupt einen Platz bekommt.

Nachtrag: Mal ganz davon abgesehen, dass es vom zeitlichen Ablauf nicht immer passt. Bei der Deutschen Richterakademie endet die Anmeldefrist fürs 2. Halbjahr Mitte Juni, dh wenn man im 2. Halbjahr das Dezernat wechselt, muss man ggf. bis zum nächsten Jahr warten, bis man sich für eine fachlich passende Veranstaltung anmelden (bzw. bewerben) kann. Und eine Einführungsveranstaltung in das xy Dezernat macht auch keinen rechten Sinn, wenn man schon seit einem halben Jahr so ein Dezernat bearbeitet. In dem Fall wird man einem Proberichter aber wohl kaum vorhalten können, dass er es innerhalb von einem Jahr nicht geschafft hat, eine bestimmte Anzahl an Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

Kasimir hat geschrieben: Mittwoch 20. März 2019, 10:07 Gibt es in der Justiz eigentlich Richterwerte, wie viel Zeit ein Proberichter in Fortbildungen investieren sollte?
Es gibt keine gesetzlich normierte Fortbildungspflicht für Richter; vgl. zu pro/contra Henning/Sandherr, DRiZ 2013, 396.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Kasimir »

Danke euch. Mich interessiert es, um mal einen Vergleich zu dem zu haben, was wir unseren Associates so anbieten.
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thh
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben: Mittwoch 20. März 2019, 10:07Gibt es in der Justiz eigentlich Richterwerte, wie viel Zeit ein Proberichter in Fortbildungen investieren sollte?
Das ist mehr eine Frage der Zeit, die sich zu nehmen das Dezernat zulässt, und den Plätzen / finanziellen Mitteln.

Hier finden für Proberichter üblicherweise mindestens zwei Pflichtfortbildungen statt: einmal die allg. Einführungstag in die richterliche/staatsanwaltschaftliche Tätigkeit, und dann in der Regel eine fachbezogene Fortbildung zur zivl-/strafrichterlichen Tätigkeit, die jeweils auf eine Woche angelegt sind.

Ansonsten ist es üblicherweise - für Proberichter wie auf Lebenszeit ernannte Kollegen - kein Problem, mindestens einmal jährlich an einer einwöchigen Tagung der DRA teilzunehmen, wobei es auch mal sein kann, dass man bei Tagung A nicht berücksichtigt wird, weil die Plätze schon belegt sind; dann ist es gut, wenn später im Jahr noch Tagung B läuft, bei der man Chancen hat. Darüber hinaus werden landesinterne Fortbildungen und auch örtliche Veranstaltungen angeboten, und je nach örtlichen Verhältnissen und näheren Umständen kommt auch die Teilnahme an förderlichen externen Tagungen in Betracht. Das hängt aber natürlich davon ab, was da an Beiträgen aufgerufen wird. Dienstbefreiung ist normalerweise kein Problem, und die Übernahme der Fahrtkosten auch nicht. Allerdings wird der Dienstherr die Tagungsbeiträge, die kommerzielle Veranstalter aufrufen (und die ja regelmäßig mindestens dreistellig pro Tag sind), in der Regel nicht übernehmen können und wollen.

Letztlich hat man auf Jahre hinaus normalerweise mehr die Qual der Wahl, wo man hinwill (und wie das zeitlich passt).
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 20. März 2019, 10:24Es gibt keine gesetzlich normierte Fortbildungspflicht für Richter; vgl. zu pro/contra Henning/Sandherr, DRiZ 2013, 396.
Doch, die gibt es, wenn natürlich auch nicht überall:
§ 8a LRiStAG BW: Fortbildung
Die Richter sind verpflichtet, sich fortzubilden. Die dienstliche Fortbildung ist vom Dienstherrn durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
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