Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
Ich hätte auch noch eine Frage, die thematisch (fast) passt: kan man eigentlich auch als Referendar in der Anwaltsstation nur eine 3-Tage-Woche machen? Dann müsste man nicht am Ende der Anwaltsstation mehrere Monate tauchen, sondern könnte so quasi jede Woche zwei Tage tauchen. Oder muss man Vollzeit arbeiten?
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
Muss man grundsätzlich natürlich nicht. Wie viele Tage man zu kommen hat, wird zumeist individuell ausgehandelt. Dabei ist das Modell, lediglich drei Tage zu erscheinen, keineswegs ungewöhnlich.
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
Dann hat man doch aber sogar genug Zeit während einer Anwaltsstation zu lernen und muss kaum bis gar nicht tauchen!?Honigkuchenpferd hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. August 2018, 08:21 Muss man grundsätzlich natürlich nicht. Wie viele Tage man zu kommen hat, wird zumeist individuell ausgehandelt. Dabei ist das Modell, lediglich drei Tage zu erscheinen, keineswegs ungewöhnlich.
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
Ich habe drei Tage gearbeitet. Da kamen dann ein AG-Tag und ein Tag Klausurenkurs dazu. Ohne Tauchen am Schluss wäre das schwierig geworden.
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Re: Wochenarbeitstage bei wissenschaftlichen Mitarbeiter: 5 Tage
Könnte man meinen, empfinden aber auch Leute, die das so gemacht haben, aus den vorstehend genannten Gründen oftmals nicht so. Unter Umständen kommt dann auch noch Pendelei hinzu, wenn man die Anwaltsstation in einer anderen (Groß-)Stadt macht.
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