AGB-Prüfung (Begriff der Klausel / abweichende Vorschriften)
Verfasst: Donnerstag 19. April 2018, 12:30
Hallo zusammen,
ich habe drei (hoffentlich) kurze Fragen zur AGB-Prüfung und hoffe, jemand hier kann sie beantworten:
1. Wir prüfen ja bei der AGB-Prüfung eine Klausel, und diese ist insgesamt unwirksam, wenn ein Teil von ihr unwirksam ist. Ich frage mich nur, was genau der Begriff "Klausel" umfasst. Konkret habe ich in einer Prüfung einen § 8 mit zwei Absätzen, der erste ist wirksam, der zweite nicht. Ist Klausel jetzt der ganze § 8 und damit beides unwirksam, oder meint Klausel nur jeweils die einzelnen Absätze?
2. Habt ihr einen Tipp, wie man schneller die Regelungen im BGB findet, von denen die AGB ja, um geprüft werden zu können, abweichen müssen? Ich habe da immer das Gefühl, ich müsste eigentlich das gesamte BGB (mindestens!) und alle Vorschriften perfekt können, um bei jeder Klausel direkt sagen zu können: "Die weicht von dieser Bestimmung ab". Oder sehe ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht und es ist eigentlich viel einfacher?
3. Eigentlich noch zu zweitens: müssen die abweichenden Vorschriften zwingend gesetzliche Bestimmungen sein? Z.B. im Arbeitsrecht wurden von der Rechtspr. allgemein anerkannte Regelungen entwickelt, welche aber nicht kodifiziert sind - diese dürfte ich ja eigentlich dann nicht benennen, wenn es darum geht, von welcher Vorschrift die in Rede stehende AGB abweicht, oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
ich habe drei (hoffentlich) kurze Fragen zur AGB-Prüfung und hoffe, jemand hier kann sie beantworten:
1. Wir prüfen ja bei der AGB-Prüfung eine Klausel, und diese ist insgesamt unwirksam, wenn ein Teil von ihr unwirksam ist. Ich frage mich nur, was genau der Begriff "Klausel" umfasst. Konkret habe ich in einer Prüfung einen § 8 mit zwei Absätzen, der erste ist wirksam, der zweite nicht. Ist Klausel jetzt der ganze § 8 und damit beides unwirksam, oder meint Klausel nur jeweils die einzelnen Absätze?
2. Habt ihr einen Tipp, wie man schneller die Regelungen im BGB findet, von denen die AGB ja, um geprüft werden zu können, abweichen müssen? Ich habe da immer das Gefühl, ich müsste eigentlich das gesamte BGB (mindestens!) und alle Vorschriften perfekt können, um bei jeder Klausel direkt sagen zu können: "Die weicht von dieser Bestimmung ab". Oder sehe ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht und es ist eigentlich viel einfacher?
3. Eigentlich noch zu zweitens: müssen die abweichenden Vorschriften zwingend gesetzliche Bestimmungen sein? Z.B. im Arbeitsrecht wurden von der Rechtspr. allgemein anerkannte Regelungen entwickelt, welche aber nicht kodifiziert sind - diese dürfte ich ja eigentlich dann nicht benennen, wenn es darum geht, von welcher Vorschrift die in Rede stehende AGB abweicht, oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!