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Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 09:21
von Logisch_Win7
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor meiner mündlichen Prüfung in NRW (1. Examen) und darf dort vor dem Prüfungsgespräch einen 12-minütigen Fallvortrag halten. Nun habe ich beim Proben von Übungsvorträgen gemerkt, dass es mir teilweise schwer fällt, den Gutachtenstil im Vortrag einzuhalten, weil es sich einfach so unglaublich gestelzt anhört.

Logischerweise halte ich unproblematische Sachen im Urteilstil (also sowas wie "Das Auto ist eine fremde bewegliche Sache"). Würdet ihr an problematischen Stellen den Gutachtenstil strikt einhalten?

Re: Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 10:22
von Brainiac
Üblich und gewünscht scheint es mir zu sein, deutlich mehr Urteilsstil als in der Klausur zu verwenden, wirklich Problematisches aber nach wie vor streng im Gutachtenstil zu lösen. Dazwischen mit Abstufungen.

Re: Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 10:46
von Logisch_Win7
Hmm okay, danke ;) Das klingt ein bisschen schwammig. Aber in den Lösungsskizzen von Muster-Vorträgen ist es auch so "durcheinander" geschrieben.

Gibt es hier Leute, die tatsächlich Prüfer im 1. Examen sind und dazu etwas sagen können? :D

Re: Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 10:56
von Brainiac
Was soll man auch sonst darauf antworten? Kommt halt auf den Fall an. Sicher ist nur eines: Du befindest dich im 1. Examen, hast aber nur 12 Minuten Zeit. Daran musst du deinen Stil ausrichten.

Re: Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Samstag 5. Mai 2018, 11:01
von shr3d3x
Deinem Beispiel entnehme ich, dass du den Vortrag im Strafrecht hälst?

Ich hatte das Gefühl, dass die 12 Minuten schon sehr viel Zeit geben, den Vortrag so zu halten, wie man es auch in einer Klausur machen würde. Auch da würdet du ja das unproblematische (meistens fremd, Sache etc.) eher im Urteilsstil formulieren. Die Vorträge sind ja auch in keinster Weise wie eine "richtige" Klausur, sondern um einiges kürzer bzw. nur ein kurzer Ausschnitt. Die Zeit für sauberes formulieren ist also gegeben. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man vor allem während der Vorbereitung ein gutes Konzept erarbeitet, sodass man kurz und prägnante formuliert. Bei vielen könnte man jeden zweiten oder dritten Satz streichen, daes sich eher um einen Füllsatz handelt und derjenige Probleme hat den Übergang zu finden.

Ich hab allerdings keine Erfahrung als Prüfer oä, aber das sind Erfahrungen aus meiner eigenen Prüfung sowie der Vorbereitung zu dieser. Auf jeden Fall schon mal viel Erfolg!

Re: Gutachtenstil im Vortrag der Mündlichen

Verfasst: Samstag 5. Mai 2018, 14:00
von Logisch_Win7
shr3d3x hat geschrieben:Deinem Beispiel entnehme ich, dass du den Vortrag im Strafrecht hälst?

Ich hatte das Gefühl, dass die 12 Minuten schon sehr viel Zeit geben, den Vortrag so zu halten, wie man es auch in einer Klausur machen würde. Auch da würdet du ja das unproblematische (meistens fremd, Sache etc.) eher im Urteilsstil formulieren. Die Vorträge sind ja auch in keinster Weise wie eine "richtige" Klausur, sondern um einiges kürzer bzw. nur ein kurzer Ausschnitt. Die Zeit für sauberes formulieren ist also gegeben. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man vor allem während der Vorbereitung ein gutes Konzept erarbeitet, sodass man kurz und prägnante formuliert. Bei vielen könnte man jeden zweiten oder dritten Satz streichen, daes sich eher um einen Füllsatz handelt und derjenige Probleme hat den Übergang zu finden.

Ich hab allerdings keine Erfahrung als Prüfer oä, aber das sind Erfahrungen aus meiner eigenen Prüfung sowie der Vorbereitung zu dieser. Auf jeden Fall schon mal viel Erfolg!
Nein, ich halte den Vortrag im Zivilrecht. Aber in der weiteren Vorbereitung hat sich die Methode für mich bewährt, Unproblematisches im Urteilstil und Problematisches im Gutachtenstil zu machen.