Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung
Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 10:55
Hallo zusammen,
auch nach ellenlanger Lektüre und Recherche bin ich noch immer zu keinem klaren Ergebnis gekommen.
Und zwar beschäftigt mich die Frage, wann bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen die Widerrufsbelehrung erfolgen muss.
Wenn man diese Frage googelt, liest man fast immer, dass die Belehrung vor Vertragsschluss erfolgen muss. Der Palandt 76. Auflage) hingegen schreibt in § 246 EGBGB Rn 18:
" eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass der Verbraucher seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt. die vorher erteilte Belehrung ist unwirksam."
Und das Gesetz ist ohnehin keine große Hilfe bei dieser Frage. Kann hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen!?
auch nach ellenlanger Lektüre und Recherche bin ich noch immer zu keinem klaren Ergebnis gekommen.
Und zwar beschäftigt mich die Frage, wann bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen die Widerrufsbelehrung erfolgen muss.
Wenn man diese Frage googelt, liest man fast immer, dass die Belehrung vor Vertragsschluss erfolgen muss. Der Palandt 76. Auflage) hingegen schreibt in § 246 EGBGB Rn 18:
" eine wirksame Belehrung setzt voraus, dass der Verbraucher seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt. die vorher erteilte Belehrung ist unwirksam."
Und das Gesetz ist ohnehin keine große Hilfe bei dieser Frage. Kann hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen!?