Anfechtung von Nebenbestimmungen zum gebundenen VA
Verfasst: Samstag 28. April 2018, 23:18
Hi,
das Problem der isolierten Anfechtung von VA-Nebenbestimmungen (NB) ist ja ein Verwaltungsrechtsklassiker. Aber ein Detail wird mir noch nicht ganz klar.
Es geht um den Fall, in dem ein gebundener VA mit einer NB i. S. v. 36 VwVfG versehen und diese separat angefochten wird. Gegen Ende dieses Gutachtens, unter "materielle Rechtmäßigkeit der NB", ist dann ja der Tatbestand des 36 I (i.d.R.) Alt. 2 zu prüfen: soll die NB sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des VA erfüllt werden? Gehört also der Inhalt der NB zu den Voraussetzungen des VA, wäre der VA ohne die NB mangels Erfüllung des Gesetzesvorbehalts rechtswidrig?
So weit so gut, jetzt dachte ich aber der letzte Prüfungspunkt bzgl. der Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen eine NB sei die materielle Teilbarkeit von NB und VA, und die sei nur zu bejahen wenn der VA auch ohne NB rechtmäßig wäre.
Ist das kein Widerspruch, bzw. scheitern Fälle in denen 36 I Alt. 2 durchgeht dann automatisch an der fehlenden materiellen Teilbarkeit? Oder wo ist mein Fehler?
Danke!
das Problem der isolierten Anfechtung von VA-Nebenbestimmungen (NB) ist ja ein Verwaltungsrechtsklassiker. Aber ein Detail wird mir noch nicht ganz klar.
Es geht um den Fall, in dem ein gebundener VA mit einer NB i. S. v. 36 VwVfG versehen und diese separat angefochten wird. Gegen Ende dieses Gutachtens, unter "materielle Rechtmäßigkeit der NB", ist dann ja der Tatbestand des 36 I (i.d.R.) Alt. 2 zu prüfen: soll die NB sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des VA erfüllt werden? Gehört also der Inhalt der NB zu den Voraussetzungen des VA, wäre der VA ohne die NB mangels Erfüllung des Gesetzesvorbehalts rechtswidrig?
So weit so gut, jetzt dachte ich aber der letzte Prüfungspunkt bzgl. der Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen eine NB sei die materielle Teilbarkeit von NB und VA, und die sei nur zu bejahen wenn der VA auch ohne NB rechtmäßig wäre.
Ist das kein Widerspruch, bzw. scheitern Fälle in denen 36 I Alt. 2 durchgeht dann automatisch an der fehlenden materiellen Teilbarkeit? Oder wo ist mein Fehler?
Danke!