Anwaltliches Umgehungsverbot verletzt?
Verfasst: Dienstag 8. Mai 2018, 11:40
Liebes Forum, kurz und knapp:
Ich habe für meinen Mdt vorgerichltich die Gegenseite aufgefordert, einen bestimmten Betrag X zu zahlen. Hierauf wurde (vorerst) nicht geantwortet. Daher habe ich Klage eingereicht. Nach deren Anhängigkeit, aber noch vor Rechtshängigkeit erhielt ich dann einen Brief des Gegneranwaltes, in dem er die Ansprüche zurückweist. Kurz darauf wurde die Klage an den Gegner persönlich (da kein Bevollmächtigter im Rubrum angegeben wurde) zugestellt.
Ich frage mich nun, ob ich nach dem Berufsrecht verpflichtet bin, den Kollegen über die bereits an- bzw. rechtshängige Klage zu informieren? Immerhin würde ich damit die Interessen meines eigenen Mdt verletzen, da der Gegner ggf. die Notfrist verstreichen ließe.
Wie würdet ihr euch verhalten oder gibt es ggf. sogar eine Grundlage, die ihr mir an dieser Stelle an die Hand geben könntet?
Ich habe für meinen Mdt vorgerichltich die Gegenseite aufgefordert, einen bestimmten Betrag X zu zahlen. Hierauf wurde (vorerst) nicht geantwortet. Daher habe ich Klage eingereicht. Nach deren Anhängigkeit, aber noch vor Rechtshängigkeit erhielt ich dann einen Brief des Gegneranwaltes, in dem er die Ansprüche zurückweist. Kurz darauf wurde die Klage an den Gegner persönlich (da kein Bevollmächtigter im Rubrum angegeben wurde) zugestellt.
Ich frage mich nun, ob ich nach dem Berufsrecht verpflichtet bin, den Kollegen über die bereits an- bzw. rechtshängige Klage zu informieren? Immerhin würde ich damit die Interessen meines eigenen Mdt verletzen, da der Gegner ggf. die Notfrist verstreichen ließe.
Wie würdet ihr euch verhalten oder gibt es ggf. sogar eine Grundlage, die ihr mir an dieser Stelle an die Hand geben könntet?