Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Tobias__21
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 31. Mai 2018, 14:28 Du hättest Beamter angeben müssen.
Ne, oder? In den ganzen Foren haben sie geschrieben, dass man gerade das nicht machen soll. Aber wahrscheinlich mach ich mir da zu viel Gedanken. Der Sachbearbeiter hätte das ja von sich aus auch geschnallt was da Sache ist. Irgendwo habe ich nämlich unter Beruf "Rechtsreferendar" angegeben. Dann wissen die ja schon was los ist.
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Tobias__21
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tobias__21 »

Hätte ich Beamter ausgewählt, wäre das Freifeld übrigens auch gesperrt gewesen. Da hätte ich dann nur Richter, etc. auswählen dürfen. Eine freie Eingabe ist dort nicht möglich. M.E. bisschen doof gelöst.
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Liz
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Liz »

Ich kann mich nicht erinnern, damals im Ref Probleme damit gehabt zu haben, die Unterhaltsbeihilfe bei Elster ordnungsgemäß einzugeben und die Steuererklärung dann online einzureichen.
Tobias__21
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 31. Mai 2018, 18:09 Ich kann mich nicht erinnern, damals im Ref Probleme damit gehabt zu haben, die Unterhaltsbeihilfe bei Elster ordnungsgemäß einzugeben und die Steuererklärung dann online einzureichen.
Ich hab das nicht über ELSTER gemacht. Zu der Zeit war mein Zertifikat noch nicht da. Habs über WISO Steuersparbuch gemacht. Die kann man dann bevollmächtigen, dass die Belege abrufen, etc. Das Problem lag an dem WISO Programm, da das Freifeld in der Anlage Vorsorgeaufwand gesperrt war und es mir nur bestimmte Berufsgruppen zur Auswahl gegeben hat. Freihändig eintragen konnte ich bis auf die Zahlen da nix. Dann hat er gemeckert, dass ich bei der Rente keine AG Anteile drin habe und ich aber Arbeitnehmer angegeben habe. Ansonsten wäre nur "Beamter" oder "Rentner" in der Auswahl des Programms in Betracht gekommen. Aber scheinbar soll man als Ref nicht "Beamter" anwählen, sondern "Arbeitnehmer". Also hab ich mir dann den ganzen Käse eigenhändig ausdrucken lassen und einen Teil der Anlage Vorsorgeaufwand handschriftlich ausgefüllt und es per Post ans FA geschickt. Nächstes Jahr probier ich es direkt über ELSTER. Oder ich wähl halt "Beamter" aus. Aber dann kann ich in der Anlage Vorsorgeaufwand aber auch nur bestimmte Gruppen anwählen.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Liz »

@Tobias: Ich hatte Dich jetzt auch nicht so verstanden - es war nur als Hinweis gemeint, dass es auch problemlos geht. Und ich denke auch nicht, dass es sonderlich sinnvoll ist, eine falsche Beschäftigungsart zu wählen, weil das Programm dann ja an anderen Stellen auch entsprechende Häkchen setzen wird, die dann aber definitiv falsch sind.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von OJ1988 »

Update: Zumindest mein zuständiges Finanzamt sieht Korrekturerträge bis 2.400/Jahr als steuerfreies Einkommen an. Soweit man i. Ü. neben dem Einkommen als abhängig Beschäftigter ausschließlich steuerfreies Einkommen habe, so die Auskunft weiter, brauche man ohnehin gar keine Steuererklärung abzugeben.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tobias__21 »

Aber wenn man eine freiwillige Steuererklärung abgibt, muss man sie dann aufnehmen, auch wenn sie unter der Grenze liegen?
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Dienstag 5. Juni 2018, 20:59Aber wenn man eine freiwillige Steuererklärung abgibt, muss man sie dann aufnehmen, auch wenn sie unter der Grenze liegen?
Ich gehe da in der Regel den einfachen Weg: ich habe die Daten, schon weil ich ja prüfen muss, unterhalb der Grenze zu bleiben, es gibt ein Feld dafür ... warum also nicht angeben?
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tobias__21 »

Jo, habs auch angegeben. Die (theoretische) Frage war ja aber was passiert, wenn man es nicht macht. Also ob man generell verpflichtet ist dem FA die Prüfung zu überlassen, auch wenn man es ja locker selbst ausrechnen kann, ob man unter dem Betrag ist.
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Tibor
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von Tibor »

Es muss unterschieden werden zwischen der Pflicht zur Abgabe der EStE insgesamt, der Pflicht zur Angabe vollständiger Angaben, einer vorgelagerten Aufzeichnungs- und nachgelagerten Aufbewahrungspflicht.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Beitrag von OJ1988 »

Ich lass es jetzt einfach für 2017 :)
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