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Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 20:54
von Carlos84
Ich wußte nicht, in welcher Kategorie ich das posten sollte und denke unter "Studium" passt es dann vllt. noch am ehesten, weil es in gewisser Weise ja Bezug zur Uni hat?! :-k

Einige von euch sind/waren ja sicher auch Korrekturassistent an der Uni. Kann mir jemand sagen, wie lange man die (Kopien der) Abrechnungen aufbewahren muss? Ich mache das jetzt bereits einige Jahre und habe mittlerweile doch einen ganz schönen Berg an Zetteln (alte Abrechnungen, alte Werkverträge aus den letzten Jahren) angesammelt und würde meine Ordner gerne mal ordentlich ausmisten. Steuererklärungen der Jahre sind (unter Angabe/Einreichung der Abrechnungen) durch. Gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist auch für die WerkV/Abrechnungen der Korrekturleistungen oder kann ich diese Unterlagen ruhig entsorgen sofern die Steuer für das jeweilige Jahr durch ist? Ist ja in dem Sinne nichts spektakuläres und ich wüßte auch nicht, warum/wieso da nochmal jemand auf mich zukommen sollte, weil ich im März 2014 zB ZiviLR 2 korrigiert habe!?

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 21:27
von Tibor
§ 147 Abgabenordnung

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 22:12
von Carlos84
Ja, die Norm meinte ich, wo grds von 10 Jahren Aufbewahrung ausgegangen wird. Ich kann nur nicht erkennen, ob die Abrechnungen hier wirklich darunter fallen. Ich habe keinen Kommentar zur AO zur Hand, aber allenfalls könnte es ja unter Abs. 1 Nr. 5 fallen. Ob dies allerdings der Fall ist, damit tue ich mich schwer: was heißt steuerlich relevant? Es sind relativ geringe Summen, die zudem komplett unter die Übungsleiterpausche § 3 Nr 26 EStG fallen...ist es damit überhaupt steuerlich relevant?! :-s

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 22:21
von Tibor
Ah, dann dürfte bereits keine Aufzeichnungspflicht bestehen. Und Aufzubewahren sind nur Unterlagen, zu denen eine Aufzeichnungspflicht besteht.

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 23:15
von Muirne
Gut dass ich auf viele Gedanken gar nicht komme. :D ich krieg die von letztem Jahr sicher kaum mehr zusammen. Wird doch sowieso auch ans fa übermittelt.

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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 23:37
von Tobias__21
Muirne hat geschrieben:Gut dass ich auf viele Gedanken gar nicht komme. :D ich krieg die von letztem Jahr sicher kaum mehr zusammen. Wird doch sowieso auch ans fa übermittelt.

Gesendet von meinem STF-L09 mit Tapatalk
Wie jetzt? Ich dachte, das muss man dem FA selbst anzeigen? Das sind doch Werkverträge, oder läuft das bei Dir über eine Anstellung?

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 23:41
von Tibor
https://www.gesetze-im-internet.de/mv/MV.pdf

Eine amtliche Mitteilung entbindet nicht von der Steuererklärungspflicht!

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 23:44
von Gelöschter Nutzer
Wie jetzt? Ich dachte, das muss man dem FA selbst anzeigen? Das sind doch Werkverträge, oder läuft das bei Dir über eine Anstellung?
Ich bin steuerrechtlich nicht so bewandert, um einordnen zu können, woran es liegt - aber es gibt definitiv Fakultäten, die Mitteilungen über Werkverträge an das FA machen (bzw. dies zumindest vorsehen - ob sie es wirklich machen, weiß ich nicht), und genauso Fakultäten, die das explizit nicht vorsehen.

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Mittwoch 9. Mai 2018, 23:45
von Gelöschter Nutzer
Danke für den Hinweis!

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 00:04
von Tobias__21
Hier wird auf die Freigrenze hingewiesen und ausdrücklich gesagt, dass man sich um die Steuer selbst kümmern muss. Die Steuer will ich nicht an den Hacken haben, das würde gerade noch fehlen, deswegen geb ich das alles einem StB, der macht es als Freundschaftsdienst und ich lerne es Stück für Stück, dass ich es bald selbst kann :)

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 00:51
von Muirne
Ja, aber ne Steuererklärung kann man ja auch machen, ohne dass man die Abrechnungen an sich nochmal braucht und zwingend aufbewahrt. Bei mir wirds jedenfalls auch mitgeteilt ans Finanzamt, irgendwas neben der Steuererklärung einreichen ist dabei nie notwendig gewesen.

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 09:55
von thh
Muirne hat geschrieben:Ja, aber ne Steuererklärung kann man ja auch machen, ohne dass man die Abrechnungen an sich nochmal braucht und zwingend aufbewahrt. Bei mir wirds jedenfalls auch mitgeteilt ans Finanzamt, irgendwas neben der Steuererklärung einreichen ist dabei nie notwendig gewesen.
Das ändert aber natürlich nichts an bestehenden Aufbewahrungspflichten ...

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 11:20
von Carlos84
Bei meiner Uni ist auch der Hinweis, dass bei wiederkehrenden Bezügen oder Überschreitung der Summe der Zahlung von 1.500 € pro Jahr die Uni es dem Finanzamt melden muss. (Und ich glaube, dass das jede Uni muss nach dieser „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentliche Rundfunkanstalten“ in der Fassung vom 23.12.2003; auf die wird hingewiesen). Aber auch: Auf Ihre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten weisen wir Sie hin.

Das bedeutet mE nicht, dass sie bei Zahlungen die niedriger sind als 1500€ es nicht machen (sie müssen nur nicht; können aber) und auch nicht, dass man selbst es nicht angeben mussm auch wenn es nur 100 Euro wären. Angeben muss man doch gerade im Bürokratieland Deutschland doch immer alles - ob es sich auswirkt, ist eine ganz andere Frage. Beim Bafög gibst du ja auch den Nebenjob iHv 100€/Monat an, obwohl klar ist: das wirkt sich nicht aus.

Mich würde daher mal interessieren, ob es sich bei euch im Steuerbescheid dann wirklich wiederfindet; das müsste es dann ja. Bei mir war anfangs zB erst noch ein hin und her, ob das Finanzamt das ganze unter die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) überhaupt anerkennt - wollten sie erst nicht; mit Beleg aus Rechtsprechung hat es dann geklappt und seitdem keine Probleme. Aber ich bin ehrlich gesagt unsicher, wenn die Meldung der Uni kommt und ohne dass ihr was dazu sagt, dass die es für euch automatisch auch unter die Übungsleiterpauschale packen würden (aber selbst das würde man am Steuerbescheid ja sehen können); alternativ ist es ganz normal zu versteuerndes Einkommen bei euch aus selbständiger nebenberuflicher Tätigkeit und es hat sich auch so bei euch nie ausgewirkt (oder es wäre sogar noch mehr drin gewesen).

Ich könnte die Steuererklärung zwar auch ohne die Abrechnungen machen; aber es würde länger dauern die Geldeingänge im Girokonto-Archiv zusammenzusuchen, als die Zettel zu nehmen und fix die Summe zu errechnen. Es kam das eine Jahr übrigens auch schonmal vor, dass sie die Abrechnungen sehen wollten und ich - mit anderen Unterlagen - angeschrieben wurde, dass ich dieses und jenes noch nachreichen sollte (bei einem Bekannten: bei dem war das sogar die letzten beiden Jahre der Fall; weiß nicht, ob es sich auswirkt, dass er viele Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat, aber da die Korrekturtätigkeit eine davon ist, sollte er dort auch alle Abrechnungen zusammen mit weiteren Unterlagen einreichen).

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 11:44
von Gelöschter Nutzer
Mich würde daher mal interessieren, ob es sich bei euch im Steuerbescheid dann wirklich wiederfindet; das müsste es dann ja.
Wenn man den Freibetrag überschreitet, findet es sich implizit wieder, indem die Summe, die den Freibetrag überschreitet, steuerlich berücksichtigt wird. Wenn man den Freibetrag nicht überschreitet, gibt es im Bescheid eigentlich keinen Raum, wo das aufgeführt werden könnte. Es ist zwar schon lange her, dass ich mal unter dem Freibetrag blieb, ich kann mich aber vage daran erinnern, mir genau diese Frage gestellt zu haben und im Bescheid nichts gefunden zu haben. Höchstens in den Erläuterungen könnte ich mir das vorstellen, aber welchen Mehrwert sollte das haben?
Ich könnte die Steuererklärung zwar auch ohne die Abrechnungen machen; aber es würde länger dauern die Geldeingänge im Girokonto-Archiv zusammenzusuchen, als die Zettel zu nehmen und fix die Summe zu errechnen. Es kam das eine Jahr übrigens auch schonmal vor, dass sie die Abrechnungen sehen wollten und ich - mit anderen Unterlagen - angeschrieben wurde, dass ich dieses und jenes noch nachreichen sollte (bei einem Bekannten: bei dem war das sogar die letzten beiden Jahre der Fall; weiß nicht, ob es sich auswirkt, dass er viele Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat, aber da die Korrekturtätigkeit eine davon ist, sollte er dort auch alle Abrechnungen zusammen mit weiteren Unterlagen einreichen).
Ich lege die Abrechnungen, Geldeingänge und Verträge jeweils direkt als Scan ab, führe eine Jahrestabelle, und drucke den ganzen Kram am Ende des Jahres aus und reiche es ein. Gleiches gilt für andere selbstständige Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen. Dann hat sich das und es kommen nie Nachfragen. Finde ich wesentlich stressfreier als die Variante, ggf. auf Anfrage noch einmal alles zusammensuchen zu müssen (schlimmstenfalls unter enger Fristsetzung, während man gerade längere Zeit am Ende der Welt rumturnt...).

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Verfasst: Donnerstag 10. Mai 2018, 12:37
von Muirne
Das Finanzamt will bei mir immer nur einzelne Sachen sehen oder mal was erklärt haben, auf das ich mich dann auch nur schwer vorbereiten kann, will ich nicht vorher alles detailliert schriftlich vorab erklären. Das ist natürlich schon mal blöd, hab gerade zB ne 3 Wochen Frist bekommen. Aber mit etwas Druck im Nacken setze ich mich dann eben auch nach nem langen Tag noch hin und schreib das 1, 2 Stunden runter, das ginge auch aus Australien. Ganz zur Not reicht man halt nur etwas ein, was man grad da hat und fragt, ob sie das andere auch noch haben wollen. Für die Antwort brauchen die dann auch erstmal wieder 3 Monate. :D
Bevor ich dann alles vorher ausführlich darlege, mache ich es lieber so. Nutze eh ein Steuerprogramm und gebe online ab, sodass auch gar keine Belege beizufügen sind, sondern da maximal auf Nachfrage was kommt.

Zur Not kriege ich die alten Abrechnungen sicher irgendwie zusammen. Weshalb das aber je relevant werden könnte ist mir schleierhaft, wenn das Jahre zurückliegt, der Steuerbescheid kam und die materiell genau die gleichen Infos haben, wie ich selbst ja auch. Gedanken hab ich mir jedenfalls noch nie drum gemacht und wenn ich sehe, weshalb mich Leute manchmal panisch anrufen, ob nicht diese oder jene Angabe dazu führen könne, dass sie aus dem Ref gekickt werden, bin ich auch ganz froh, da ein eher entspannter, unbedarfter Typ zu sein.