Diesen Beitrag finde ich herausragend.flx hat geschrieben: ↑Samstag 2. Juni 2018, 15:59 Kommt mir sehr bekannt vor, was du da beschreibst. Erstmal: Ich weiß nicht, was für eine Art von Denkart du hast, aber bei mir war es so, dass ich mit dem intuitiven, automatischen Zugang aus der Schule in Jura erstmal auf die Fresse gefallen bin. Ich selbst bin nach dem 2. Semester in fast keine einzige Veranstaltung mehr gegangen, aber anfangs ist es schlau, um ein bisschen zu verstehen, worauf es ankommt.
Jeder hat nen anderen Zugang zum Lernen und zum Studium, und das einzig generell anerkannte Verfahren ist vmtl. das von Tobias in seiner ersten Antwort.
Ich hab mir viel damit verbaut, dass ich anfangs viel zu perfektionistisch war. Die meisten Lehrbücher unterstützen sowas leider; da nimmst du ein Lehrbuch zum BGB AT her, dann kommt da Anfechtung, und dann lernst du erstmal 100 Seiten Dutzende kleine Spezialprobleme zur Anfechtung, die du alle wieder vergisst. Dann nächstes Kapitel Stellvertretung. Und so weiter. Das führt mMn zu nichts, weil die Essenz im weißen Rauschen untergeht. Ich glaub die effizienteste Art zu lernen ist folgende: nimm dir zu jedem Fach das kleinste und kürzeste Skript raus, das du findest (*hüstel* Niederle). Schreib dir am Anfang die Namen aller Kapitel raus. Arbeit es durch. Dann mach ein kurzes Fallbuch dazu, mit so Minifällen von Hemmer. Am Schluss schau dir nochmal die Kapitelübersicht an und überleg, ob du alles im Grundsatz verstanden hast, ob du die Thematik (und die wichtigsten Normen) jemandem in einfachen Worten erklären könntest. Beispiel: Im Schuldrecht AT geht das sehr schön. Wenn du das System der §§ 280 ff einmal durchdrungen hast, dann weißt du (bis auf einige Spezialfälle) bei den meisten Fällen sofort, ob vorrangig §§ 280 (evt mit § 241 II), 281, 282, 283, 284 oder 285 einschlägig ist. Ist auch ganz klar, die regeln ja alle ganz andere Sachen! Das ist ne ganz einfache Verständnissache. Sobald es ein einziges mal wirklich Klick gemacht hat (und das kann dauern), kann es sogar Spaß machen, komplexere Meinungsstreite oder Theorien zu lesen, weil sie sich einfügen in das, was du schon weißt. Wenn aber das Grundverständnis fehlt, frustriert der Großteil einfach nur.
Wenn du es hinbekommst, bis ins 2. Semester diese ganz grundlegenden Sachen (fürs BGB AT etwa: Rechtsgeschäftslehre; 2. Willenserklärungen und Vertragsschluss; 3. Minderjährigenrecht, 4. Stellvertretung und 5. Anfechtung) in ihrer Essenz zu verstehen und zu erklären und das auch dauerhaft zu behalten, bist du schon weiter als 60-70% deiner Kommilitonen.
Um die Klausuren dann zu bestehen, musst du nebenbei allerdings den Gutachtenstil und die rechtsfolgenorientierte Prüfung gut einüben. Das geht recht gut durch Falllösen, ganz zu Anfangs empfehlen sich auch AGs dafür.
Und, ein letzter Tip: arbeite von Anfang an eng mit deinem Gesetz. Ich weiß noch wie nachschlagefaul ich anfangs war, weil ich mir gedacht hab "das wichtigste sind die ganzen Sachen die nicht im Gesetz stehen". Das ist aber Unsinn. Zumindest bis zum ersten Examen wird es regelmäßig honoriert, wenn du souverän mit deinem Gesetz umgehen kannst. Ein bisschen nach vorne und hinten blättern hat mir schon die ein oder andere Klausur gerettet - und es nicht getan zu haben hat mir völlig unnötigerweise die eine oder andere Klausur zerhagelt
Deckt sich hinsichtlich des Umfangs des Stoffs am Anfang mit dem was ich in einem Video "Tipps für Erstsemester" sage.
Vom Einfachen zum Besonderen hin lernt es sich am besten. Deshalb finde ich z.B. die Fallbücher von "Die Fälle" genial.
Die sind total simpel. Es taucht kaum mehr als ein Problem auf. Aber sind perfekt um die Struktur einzuüben und der Materie der neuen Gebiete näherzukommen.