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Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 13:12
von Juraistschön
Ich stehe momentan vor der Entscheidung, bei welchem Dienstherren ich in die Justiz einsteigen will. Momentan stehen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zur Auswahl. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand über seine Einstiegserfahrungen berichten könnte in den jeweiligen Bundesländern (besonders BY und BaWÜ). Auch würde mich interessieren welche Vor- und Nachteile ihr jeweils bei der Jusitz des einen oder anderen Bundeslandes seht.

Zusätzlich würde mich interessieren inwieweit ein Bundeslandwechsel nachträglich möglich ist, falls jemand Erfahrungen hierzu hat.

Danke für eure Hilfe!

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 19:10
von Verandars
Hallo,

ich bin 2016 in den bayerischen Justizdienst eingetreten und 2017 nach BaWü gewechselt, so dass meine Erfahrungen möglicherweise nicht völlig unbrauchbar sind.

Ein Wechsel ist sowohl in als auch nach der Probezeit möglich, falls das jeweilige andere Bundesland dich einstellen möchte. Je nach der bisherigen Dauer deiner Dienstzeit erfolgt dann entweder eine Entlassung und Neueinstellung oder eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Mir hat man damals die Auskunft gegeben, dass es wegen Staatsverträgen auch nach der Probezeit keines Tauschpartners mehr bedürfe.

Die spürbarsten Unterschiede waren für mich:
  • In Bayern gibt es mehr Gehalt!
  • In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
  • In Bayern dauert die Probezeit 3 Jahre, in BaWü sind es 4, allerdings mit der Einschränkung, dass man neuerdings die "3 + x" propagiert.
  • In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft vorgesehen, wenn man als Richter beginnt. Dieser Wechsel kann dich schon nach einem Jahr, aber auch erst nach weit über 2 Jahren treffen. In BaWü soll man in jedem Fall nach 2 Jahren wechseln, wobei aber auch hier nun die "2 + x" gelten sollen und ich von Ausnahmen gehört habe, in denen faktisch überhaupt kein Wechsel stattgefunden hat.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 21:08
von Gelöschter Nutzer
In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
Krass. Das habe ich noch nie gehört, aus keinem Bundesland. Ist das eine sehr starre Praxis in Bayern? Und: Kann der Bedarf an den Staatsanwaltschaften mit dieser Praxis überhaupt hinreichend gedeckt werden? Gibt es einzelne Kollegen, die dauerhaft als Staatsanwalt tätig sind, ohne mindestens Gruppenleiter zu sein?

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 22:15
von Verandars
In meinem ehemaligen (kleinen) Landgerichtsbezirk war der dienstälteste einfache Staatsanwalt selbst noch in der Probezeit und es gab annähernd so viele Gruppenleiter wie einfache Staatsanwälte. Über Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder große Staatsanwaltschaften mit Spezialabteilungen kann ich nichts sagen.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 23:50
von thh
Quantensprung hat geschrieben:
In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
Krass. Das habe ich noch nie gehört, aus keinem Bundesland. Ist das eine sehr starre Praxis in Bayern?
So hört man.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 23:56
von thh
Verandars hat geschrieben:
  • In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
  • In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft vorgesehen, wenn man als Richter beginnt. Dieser Wechsel kann dich schon nach einem Jahr, aber auch erst nach weit über 2 Jahren treffen. In BaWü soll man in jedem Fall nach 2 Jahren wechseln, wobei aber auch hier nun die "2 + x" gelten sollen und ich von Ausnahmen gehört habe, in denen faktisch überhaupt kein Wechsel stattgefunden hat.
In BW ist der geplante Ablauf 2 Jahre StA, 2 Jahre Gericht, Lebenszeiternennung bei der StA und dann - bei Wunsch - Wechsel ans Gericht. Von dieser Regel gibt es allerdings viele Abweichungen; die vierjährige Probezeit mit Tätigkeiten bei StA und Gericht ist allerdings eine ziemlich feste Konstante, von der eher selten abgewichen wird.

Generell ist der Wechsel zwischen StA und Gericht nicht ungewöhnlich und nicht an feste Vorgaben gebunden, die - nach Ablauf der Probezeit - einen Wechsel erzwingen oder verbieten würden.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 13:08
von Juraistschön
Verandars hat geschrieben:Hallo,

ich bin 2016 in den bayerischen Justizdienst eingetreten und 2017 nach BaWü gewechselt, so dass meine Erfahrungen möglicherweise nicht völlig unbrauchbar sind.

Ein Wechsel ist sowohl in als auch nach der Probezeit möglich, falls das jeweilige andere Bundesland dich einstellen möchte. Je nach der bisherigen Dauer deiner Dienstzeit erfolgt dann entweder eine Entlassung und Neueinstellung oder eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Mir hat man damals die Auskunft gegeben, dass es wegen Staatsverträgen auch nach der Probezeit keines Tauschpartners mehr bedürfe.

Die spürbarsten Unterschiede waren für mich:
  • In Bayern gibt es mehr Gehalt!
  • In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
  • In Bayern dauert die Probezeit 3 Jahre, in BaWü sind es 4, allerdings mit der Einschränkung, dass man neuerdings die "3 + x" propagiert.
  • In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft vorgesehen, wenn man als Richter beginnt. Dieser Wechsel kann dich schon nach einem Jahr, aber auch erst nach weit über 2 Jahren treffen. In BaWü soll man in jedem Fall nach 2 Jahren wechseln, wobei aber auch hier nun die "2 + x" gelten sollen und ich von Ausnahmen gehört habe, in denen faktisch überhaupt kein Wechsel stattgefunden hat.
Vielen Dank. Das waren schon sehr wertvolle Informationen.
Was mich noch interessieren würde: Wie läuft denn so ein Wechsel praktisch ab?

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 20:07
von OJ1988
Juraistschön hat geschrieben:
Verandars hat geschrieben:Hallo,

ich bin 2016 in den bayerischen Justizdienst eingetreten und 2017 nach BaWü gewechselt, so dass meine Erfahrungen möglicherweise nicht völlig unbrauchbar sind.

Ein Wechsel ist sowohl in als auch nach der Probezeit möglich, falls das jeweilige andere Bundesland dich einstellen möchte. Je nach der bisherigen Dauer deiner Dienstzeit erfolgt dann entweder eine Entlassung und Neueinstellung oder eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Mir hat man damals die Auskunft gegeben, dass es wegen Staatsverträgen auch nach der Probezeit keines Tauschpartners mehr bedürfe.

Die spürbarsten Unterschiede waren für mich:
  • In Bayern gibt es mehr Gehalt!
  • In Bayern ist vorgesehen, dass man Staatsanwalt nur in der Probezeit ist. Viele werden zwar Staatsanwalt auf Lebenszeit und bleiben auch dort mehrere Jahre, längerfristig soll man sich dann aber auf eine freie Richterstelle bewerben. Eine Rückkehr zur Staatsanwaltschaft ist danach nur noch als Gruppenleiter möglich. In BaWü kann man dagegen Staatsanwalt bleiben.
  • In Bayern dauert die Probezeit 3 Jahre, in BaWü sind es 4, allerdings mit der Einschränkung, dass man neuerdings die "3 + x" propagiert.
  • In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft vorgesehen, wenn man als Richter beginnt. Dieser Wechsel kann dich schon nach einem Jahr, aber auch erst nach weit über 2 Jahren treffen. In BaWü soll man in jedem Fall nach 2 Jahren wechseln, wobei aber auch hier nun die "2 + x" gelten sollen und ich von Ausnahmen gehört habe, in denen faktisch überhaupt kein Wechsel stattgefunden hat.
Vielen Dank. Das waren schon sehr wertvolle Informationen.
Was mich noch interessieren würde: Wie läuft denn so ein Wechsel praktisch ab?
Du wirst am Freitag bei Filterkaffee und Gebäck vom Bäcker um die Ecke nett vom LOStA verabschiedet und betrittst am Montag dein Dienstzimmer am LG, in dem die ersten Akten auf dich warten.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 22:30
von Liz
OJ1988 hat geschrieben:
Juraistschön hat geschrieben: [...]
Was mich noch interessieren würde: Wie läuft denn so ein Wechsel praktisch ab?
Du wirst am Freitag bei Filterkaffee und Gebäck vom Bäcker um die Ecke nett vom LOStA verabschiedet und betrittst am Montag dein Dienstzimmer am LG, in dem die ersten Akten auf dich warten.
Gebäck vom Bäcker dürfte schon unter "Luxusvariante" fallen.
Im Übrigen nehme ich an, die Frage des TE bezog sich auf den Wechsel des Bundeslandes, nicht auf den Wechsel der Station.

Re: Zur Justiz in welchem Bundesland?

Verfasst: Freitag 1. Juni 2018, 08:53
von Juraistschön
Liz hat geschrieben: Mittwoch 16. Mai 2018, 22:30
OJ1988 hat geschrieben:
Juraistschön hat geschrieben: [...]
Was mich noch interessieren würde: Wie läuft denn so ein Wechsel praktisch ab?
Im Übrigen nehme ich an, die Frage des TE bezog sich auf den Wechsel des Bundeslandes, nicht auf den Wechsel der Station.
Genau so ist es. Die Frage bezog sich auf den praktischen Ablauf eines BL-Wechsels.