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§ 985 BGB ein petitorischer Anspruch?

Verfasst: Mittwoch 16. Mai 2018, 16:06
von Luftschmuggler
Servus Leute,

eine Frage zu petitorischen Ansprüchen: bisher ging ich davon aus, dass possessorische Ansprüche aus dem faktischen Besitz erwachsen, petitorische Ansprüche aus dem Recht zum Besitz. Nun habe ich im Studienkommentar von Jacoby wegen der Konkurrenzen der beiden Anspruchsvarianten unter § 861 BGB nachgeschaut. Dort steht nun, dass es eine Anspruchskonkurrenz zu petitorischen Ansprüchen gibt, soweit logisch. Als Beispiele werden dann § 1007 BGB (auch klar) und § 985 BGB genannt. Aber ist § 985 BGB tatsächlich ein solcher?

§ 985 BGB bezieht sich ja auf das Eigentum als dinglichem Anspruch, nicht auf den Besitz. Oder ist im Kommentar gemeint, dass der Eigentümer ein Recht zum Besitz hat und sich daraus ein petitorischer Anspruch ergibt?

MfG,

Luftschmuggler