Hallo zusammen,
stellt euch bitte den folgenden Sachverhalt: ein deutscher Staatsangehöriger lebt in Deutschland, dann aber entscheidet in Großbritannien für ein Jahr zu studieren.
Wegen einem hohen Alter (34 Jahre alt) steht ihm keine studentische Krankenversicherung mehr zu und eine freiwillige wäre zu teuer. Daher schließt er eine Auslandskrankenversicherung ab, meldet sich in Deutschland ab, und kündigt seine gesetzliche Krankenversicherung, bei der er 9 Jahre lang versichert war. Eine britische Krankenversicherung hat er nicht.
Am Ende seines Studiums (1,5 Monate vor dem Ende) in Großbritannien geht er zurück nach Deutschland, da er die Abschlussarbeit auch von zu Hause schreiben darf. Wenn er nach Deutschland kommt, geht er zur Meldebehörde und meldet sich an.
Es ist also so, dass er zwar studiert, aber halt nicht in Deutschland, daher verwehrt ihm die Krankenkasse die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung, weil man in Deutschland nichts macht und auch keine sozialen Leistungen des Staates bezieht. Aus diesem Grund ist auch eine freiwillige nicht mehr möglich.
Die Auslandskrankenversicherung gilt dann nur noch 3 Wochen in Deutschland, und das nur wenn man nach dem Besuch zurück nach Großbritannien geht, um sein Studium dort abzuschließen. Man bleibt aber in Deutschland.
Man ist also für 1,5 Monate gar nicht versichert.
Wurde ihm eine gesetzliche freiwillige Krankenversicherung bei der Krankenkasse, bei der er vor seiner Abmeldung aus Deutschland krankenversichert war, zurecht verweigert? Wenn ja, welche Alternative sieht der Gesetzgeber vor, damit der Student in diesem Fall geschützt bleibt?
Danke
Wiederaufnahme in die Krankenversicherung während eines Studiums im Ausland verweigert
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Re: Wiederaufnahme in die Krankenversicherung während eines Studiums im Ausland verweigert
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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