Gem. § 109 GewO muss in der sog. Einleitungsformel von Arbeitszeugnissen der vollständige Namen angegeben werden. Was aber, wenn der Arbeitgeber im gesamten Text den vollständigen Namen verwendet?
Also beispielsweise:
"Herr Hans Dampf war als...vom...bis ...in unserem Unternehmen beschäftigt.
Zu den Aufgaben von Herrn Hans Dampf gehörten im Wesentlichen:
-
-
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Herr Hans Dampf war ein engagierter Mitarbeiter, der sich rasch in die jeweiligen Aufgabenbereiche eingearbeitet hat.
Herr Hans Dampf hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Das Verhalten von Herrn Hans Dampf gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Herr Hans Dampf scheidet zum oben genannten Datum auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."
Davon abgesehen, dass sich das Ganze schrecklich liest, ist diese Form natürlich auch völlig untypisch. Aber wie würde man sich dagegen am besten wehren?
Ist so ein Fall vielleicht schon Mal entschieden worden?
Wenn nein, mit welchen Argumenten könnte man sich dagegen wehren (ich denke da an Knigge, Din 5008 oder etwas ähnliches)?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Peter
[ArbR] Verwendung des vollständigen Namens im Arbeitszeugnis
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Re: [ArbR] Verwendung des vollständigen Namens im Arbeitszeugnis
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."