Hallo, Ich lerne derzeit für meine Schwerpunktbereichsprüfung im Wettbewerbsrecht und finde auf die folgende Frage nirgendwo eine Lösung:
Nach Art. 101 AEUV / § 1 GWB ist eine Marktaufteilung als hardcore-Verstoß kartellrechtswidrig und kann nicht per Freistellung oder ähnlichem erlaubt werden.
Wieso ist dann aber allgemein bekannt (und scheinbar zulässig(?)), dass zB P&C Hamburg und Düsseldorf oder auch Aldi Nord und Süd ihre Märkte aufgeteilt haben und nicht im Bereich des jeweils anderen agieren?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
[WirtschR] Marktaufteilung im Kartellrecht
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Re: [WirtschR] Marktaufteilung im Kartellrecht
Zumindest für Aldi steht die Lösung im Wikipedia-Artikel - sogar mit Nachweis: Das BKartA sieht Aldi Nord und Süd als faktischen Gleichordnungskonzern an. Ich kann mir vorstellen, dass es bei P&C das gleiche sein wird. Auf EU-Ebene sind Konzerne Art. 101 AEUV entzogen. Dafür genügt eine wirtschaftliche Einheit mit beherrschendem Einfluss der Muttergesellschaft. Kartellrecht ist aber schon etwas lange her. Deshalb alles noch mal genau nachprüfen.
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Re: [WirtschR] Marktaufteilung im Kartellrecht
Vielen Dank!
Da sucht man in Lehrbüchern, Skripten, bei beck-online etc. und vergisst dabei, einfach mal bei Wikipedia zu schauen.
Ist Wiki also manchmal doch zu gebrauchen.
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