Hallo miteinander,
nachdem ich hier lange stiller Mitleser war, trage ich nun auch mal etwas bei.
Mir stellt sich gerade die Frage, was der Unterschied zwischen handelsrechtlicher Registerpublizität und gesellschaftsrechtlicher Registerpublizität ist. Ein Großteil der Lehrbücher bezieht sich stets auf die handelsrechtliche Registerpublizität, zur gesellschaftsrechtlichen gibt es kaum Ausführungen.
Natürlich habe ich mir so meine eigenen Gedanken dazu gemacht, da aber Handels- u. Gesellschaftsrecht nicht klar voneinander getrennt werden können, fällt mir persönlich eine Differenzierung sehr schwer.
Ich habe viel recherchiert und bin nicht wirklich weiter gekommen, falls jemand von euch eine einschlägige Quelle o.Ä. hat, würde ich mich sehr freuen!
Gesellschaftsrechtliche Registerpublizität?
Moderator: Verwaltung
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Re: Gesellschaftsrechtliche Registerpublizität?
Als Laie: kann es sein dass gesellschaftsrechtliche Registerpublizität einfach nur ein Oberbegriff ist der alle Register (Genossenschafts-, Partnerschafts- etc) umfasst?
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Re: Gesellschaftsrechtliche Registerpublizität?
Soweit ich herausgefunden habe, ist Unternehmenspublizität der Oberbegriff und Registerpublizität, Firmenpublizität, Rechnungslegungspublizität etc. sind die Unterbegriffe.
Wenn ich nach meinem eigenen Begriffsverständnis gehen würde, dann kommt die gesellschaftsrechtliche Registerpublizität immer ins Spiel, wenn Gesellschaften Informationen im Handelsregister offenlegen. Die Abgrenzung zum Begriff der handelsrechtlichen Registerpublizität ist mir dann allerdings nicht ganz klar.
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Re: Gesellschaftsrechtliche Registerpublizität?
Ich habe mich offenbar nicht deutlich genug ausgedrückt. Es gibt noch andere gesellschaftsrechtliche Register als das Handelsregister, wie z.B. das Genossenschaftsregister.