Business Judgement Rule

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jura314159
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Business Judgement Rule

Beitrag von jura314159 »

Guten Tag liebe Community, :thumbleft:

ich möchte eine Analyse und Bewertung zur sog. Business Judgement Rule schreiben. Diesbezüglich beschäftigen mich jedoch einige Fragen, welche ich gerne an euch richten würde. Evtl. könnt ihr sie mir ja beantworten.

Mein Problem besteht darin, dass ich eine Analyse und Bewertung schreiben will. Nun frage ich mich aber, da ich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften noch nie eine solche Analyse und Bewertung geschrieben habe (schließlich macht man ja alles irgendwann zum ersten mal), wie ich dies am besten angehen soll.

Noch steckt die ganze Sache in den Kinderschuhen, jedoch versuche ich momentan vorerst eine Gliederung aufzustellen. Dabei kommt mir immer wieder die Frage, welche Aspekte ich aufgreifen sollte wenn ich eine Norm untersuche bzw. analysiere und bewerte (wie z.B. Geschichte und Entstehung, Vorteile, Nachteile, Rechtsvergleiche etc.).

Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, wie man eine Norm analysiert und bewertet, was auf jeden Fall nicht fehlen darf und was ein absolutes No-Go ist. Ich bin froh wenn ich Fehler vermeiden kann.

Ich möchte mich jetzt schon gerne bei allen bedanken die mir bei dieser Angelegenheit Hilfe leisten!

Liebe Grüße ::D
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scndbesthand
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von scndbesthand »

Welche Fachrichtung bist denn Du? Welches Semester? Uni/FH? Umfang und Zeithorizont der Arbeit?
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jura314159
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von jura314159 »

Ich bin Student der Rechtswissenschaften an der Universität und befinde mich gegenwärtig im zweiten Semester bzw. im Übergang zum (bald) dritten Semester. Umfang ca. 25 Seiten, der Zeitraum ca. 6 Wochen.
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scndbesthand
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von scndbesthand »

Möglicherweise wünscht sich der Aufgabensteller einen darstellenden und einen bewertenden Teil?

Eine Gliederung des darstellenden Teils könnte sich an der aktienrechtlichen Kommentarliteratur orientieren. Hier wirst Du wohl eine gewisse Auswahl treffen müssen, welche Punkte Du behandeln willst.

Bei der Bewertung müsstest Du Dir gewissermaßen eine "eigene" Meinung bilden, welche Rolle die BJR in der Managerhaftung und der Unternehmensführung spielt, ob sie nach der derzeitigen Auslegung ihren Sinn erfüllt etc. Auch dazu gibt es genug Stoff, den man sammeln und auf dem man aufbauen kann.

Jedenfalls ist es ratsam, die Gliederung dann mal mit dem Betreuer zu besprechen.
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jura314159
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von jura314159 »

Heißt bei der Gliederung kann ich mich einfach an einem Kommentar zum Aktienrecht orientieren und die jeweils dort angesprochenen Punkte thematisieren?

Besprochen werden sollte sie wohl auf jeden Fall.

Vielen herzlichen Dank schon mal!
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scndbesthand
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von scndbesthand »

Du wirst feststellen, dass viele Kommentare ungefähr gleich vorgehen. Welche Reihenfolge Du wählst, bleibt Dir überlassen, aber normalerweise hat die im Kommentar gewählte Reihenfolge ja gute Gründe.
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jura314159
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von jura314159 »

Das Stimmt natürlich. Vielen Dank auf jeden Fall. Tolle Idee sich einfach an einem Kommentar durch das Thema leiten zu lassen und anhand dessen seine Gliederung zu erstellen.

Mal schauen, wie ich mit der Vorgehensweise zurechtkomme :)
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Schnitte
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Re: Business Judgement Rule

Beitrag von Schnitte »

Bin ich der Einziger hier, der das für einen Studenten im zweiten Semester ziemlich ambitioniert findet?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Gelöschter Nutzer

Re: Business Judgement Rule

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schnitte hat geschrieben: Montag 13. August 2018, 17:20 Bin ich der Einziger hier, der das für einen Studenten im zweiten Semester ziemlich ambitioniert findet?
Keineswegs - aber möglicherweise zieht der TE auch einfach nur eine Veranstlatung aus dem höheren Semester vor.
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