LLM und/oder Diss sinnvoll?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

JBVB
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von JBVB »

Trente Steele82 hat geschrieben: Dienstag 14. August 2018, 06:26 Dein Ausbildungsweg ist doch auch noch nicht zuende, sodass man das doch noch „gerade biegen“ kann. Zum Beispiel

- vor Ref-Beginn WissMit GesellR in GK 1
- evtl während Ref 1 Tag die Woche WissMit bei GK 1
- Strafstation bei den Wirtschaftsstrafsachen
- Verwaltungsstation in irgend einer Aussenhandelskammer (Auslandsaufenthalt 1)
- Anwaltsstation im GesellR bei GL 1 od 2 od bei Boutique 1
- Wahlstation entweder in GK 1/2/3 od Boutique 1/2 od irgendwo im Ausland (Auslandsaufenthalt 2)

Und danach gilt das, was Ara gesagt hat oder du machst danach LLM oder Diss. Jetzt schon wegen dem CV zu jammern ist etwas verfrüht.
Hört sich gut an. Allerdings kommen nur die letzten beiden Aspekte in Betracht, die will ich aber auch unbedingt in Angriff nehmen.
Mein Ref fängt im Oktober an. Eine Überbrückungszeit gibt es also nicht.
Neben dem Ref kann ich auch nicht arbeiten, da ich in die nächst größere Stadt 4 std hin und Rückweg pendeln müsste.
Bei der Verwaltungsstation ist man in meinem Bundesland auch sehr eingeschränkt, sodass eine Station in einer Außenhandelskammer nicht möglich ist.
EinHeinz
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von EinHeinz »

JBVB hat geschrieben: Dienstag 21. August 2018, 15:05
Hört sich gut an. Allerdings kommen nur die letzten beiden Aspekte in Betracht, die will ich aber auch unbedingt in Angriff nehmen.
Mein Ref fängt im Oktober an. Eine Überbrückungszeit gibt es also nicht.
Neben dem Ref kann ich auch nicht arbeiten, da ich in die nächst größere Stadt 4 std hin und Rückweg pendeln müsste.
Bei der Verwaltungsstation ist man in meinem Bundesland auch sehr eingeschränkt, sodass eine Station in einer Außenhandelskammer nicht möglich ist.
Klingt nach neuen Bundesländern?!

Ggf. sind Ausnahmen möglich, man muss ein bisschen hinterher sein um das Ref zu gestalten. Bei mir war an sich keine GK Station in einem anderen Bundesland möglich - ging dann aber doch.

Für die Verwaltungsstation dann eben Speyer oder je nach Interesse ein Wirtschaftsministerium, Landesförderinstitut oder KfW (L-Bank etc). Mag kein Ausland sein, zeigt aber, dient aber dazu einen Schwerpunkt Wirtschaft zu verfolgen.

Für die Wahlstation bietet sich eine Auslandsstation an.
JBVB
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von JBVB »

EinHeinz hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 10:56
JBVB hat geschrieben: Dienstag 21. August 2018, 15:05
Hört sich gut an. Allerdings kommen nur die letzten beiden Aspekte in Betracht, die will ich aber auch unbedingt in Angriff nehmen.
Mein Ref fängt im Oktober an. Eine Überbrückungszeit gibt es also nicht.
Neben dem Ref kann ich auch nicht arbeiten, da ich in die nächst größere Stadt 4 std hin und Rückweg pendeln müsste.
Bei der Verwaltungsstation ist man in meinem Bundesland auch sehr eingeschränkt, sodass eine Station in einer Außenhandelskammer nicht möglich ist.
Klingt nach neuen Bundesländern?!

Ggf. sind Ausnahmen möglich, man muss ein bisschen hinterher sein um das Ref zu gestalten. Bei mir war an sich keine GK Station in einem anderen Bundesland möglich - ging dann aber doch.

Für die Verwaltungsstation dann eben Speyer oder je nach Interesse ein Wirtschaftsministerium, Landesförderinstitut oder KfW (L-Bank etc). Mag kein Ausland sein, zeigt aber, dient aber dazu einen Schwerpunkt Wirtschaft zu verfolgen.

Für die Wahlstation bietet sich eine Auslandsstation an.
Bayern.
In welchem Bundesland warst du?
Laut Prüdungsordnung geht in der Verwaltungsstation nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk, Regierung, Verwaltungsgericht. Speyer nur dann, wenn die Anwaltsstation teilweise bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet wird.
Ich möchte eigentlich auch, wie du, unbedingt einen Teil der Anwaltsstation in einem anderen Bndesland ableisten. Dies ist aber wegen der Pflicht-AGs nicht möglich. Selbst innerhalb Bayerns müsste ich für eine Station bei einer GK nach München ziehen und anscheinend dann für die AGs immer zu meinem Ausbildungsgericht pendeln.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von Brainiac »

JBVB hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 12:03Selbst innerhalb Bayerns müsste ich für eine Station bei einer GK nach München ziehen und anscheinend dann für die AGs immer zu meinem Ausbildungsgericht pendeln.
Das ist doch ein Schicksal, das viele (nicht nur in Bayern) teilen. Wo in BY wohnst du denn, dass daraus ein nicht zu bewältigender Aufwand wird?
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von JBVB »

Brainiac hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 12:33
JBVB hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 12:03Selbst innerhalb Bayerns müsste ich für eine Station bei einer GK nach München ziehen und anscheinend dann für die AGs immer zu meinem Ausbildungsgericht pendeln.
Das ist doch ein Schicksal, das viele (nicht nur in Bayern) teilen. Wo in BY wohnst du denn, dass daraus ein nicht zu bewältigender Aufwand wird?
Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass eine Station zB in Berlin nicht in Frage kommt, wenn ich nicht zu meinem Ausbildungsgericht fliegen will.

Wenn ich in München wohne müsste ich ca. 5 std für die hin-und Rückfahrt einplanen, und das auch nur wenn ich nicht auf Züge warten muss.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von TobiasG »

Also wenn Du 5h nach München pendeln musst, machst Du wohl Ref in Franken(?), ggf. gibt es irgendwas Interessantes in Nürnberg? Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass man von den AGs durchaus auch befreit werden kann bzw. diese dann halt in München mit macht. In aller Regel läuft das in der GK-Station ja ohnehin so, dass man 3 Monate dort mehr oder weniger Vollzeit arbeitet und dann 6 Monate "taucht", Du dürftest das also ohne weiteres so regeln können, dass Du noch den Einführungslehrgang für die Anwaltstation (der ja nur 1-2 Wochen dauert) in der Heimatstadt machst, dann 3 Monate in der GK in München arbeitest (in der Zeit kannst Du ja ggf. die AG in München mitmachen bzw. sind es da ohnehin nicht mehr so viele Pflichtveranstaltungen) und Dir in dieser Zeit da z.B. ein WG-Zimmer nimmst.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

~ Harry Quintana
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Laut Prüdungsordnung geht in der Verwaltungsstation nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk, Regierung, Verwaltungsgericht. Speyer nur dann, wenn die Anwaltsstation teilweise bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet wird.
Ich möchte eigentlich auch, wie du, unbedingt einen Teil der Anwaltsstation in einem anderen Bndesland ableisten. Dies ist aber wegen der Pflicht-AGs nicht möglich. Selbst innerhalb Bayerns müsste ich für eine Station bei einer GK nach München ziehen und anscheinend dann für die AGs immer zu meinem Ausbildungsgericht pendeln.
Einen König der Ausreden mag niemand. Für die Verwaltungsstation gilt auch in Bayern der formelle Behördenbegriff, das sind eben nicht nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk oder Regierung. Die Arbeitsgemeinschaften kann man auch in anderen Bundesländern ablegen.

Wer sich abwimmeln lässt, ist selber Schuld. Übrigens sollte man sich auch mal in Erinnerung rufen, dass das komplette Ausbildungsrecht im Lichte von Art. 12 GG zu betrachten ist.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von thh »

Quantensprung hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 16:42Für die Verwaltungsstation gilt auch in Bayern der formelle Behördenbegriff, das sind eben nicht nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk oder Regierung.
Jein.

§ 48 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JAPO lautet:
Die Rechtsreferendare werden ausgebildet:
[...]
2. bei der öffentlichen Verwaltung vier Monate bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk
Da ist nix mit "Behörde". - Aber auf Antrag gibt es natürlich Ausnahmen (Abs. 4 S. 1 Nr. 3):
3. die Ausbildung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 teilweise bei einer der folgenden Stellen abzuleisten:
a) bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, bis zu drei Monaten,
b) bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle bis zu drei Monaten,
c) durch Anrechnung einer Ausbildung an einer juristischen Fakultät bis zu drei Monaten, sofern mit dem Antrag ein Ausbildungsplan vorgelegt wird, der eine sinnvolle Förderung der Ausbildung erwarten lässt und aus dem ersichtlich ist, welchen Leistungsnachweis die Rechtsreferendare erbringen werden,
d) durch Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer bis zu vier Monaten oder
e) als Praktikum bei Organen der Europäischen Union bis zu fünf Monaten.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von Kroate »

Aber die zitierte Ausnahme bezieht sich doch gerade nicht auf § 48 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JAPO, sondern auf Nr. 3 (was auch immer dort geregelt ist)

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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von thh »

Kroate hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 17:10Aber die zitierte Ausnahme bezieht sich doch gerade nicht auf § 48 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JAPO
Oh, Du hast natürlich völlig recht. (Es ist zu schwül-heiß hier.)

Dann bleibt neben Landratsamt, Gemeinde (mit mindestens einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt), Regierung oder Bezirk tatsächlich nur noch das Verwaltungsgericht.
Kroate hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 17:10sondern auf Nr. 3 (was auch immer dort geregelt ist)
Irritierenderweise die Anwaltsstation.
Zuletzt geändert von thh am Mittwoch 22. August 2018, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von JBVB »

Quantensprung hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 16:42
Laut Prüdungsordnung geht in der Verwaltungsstation nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk, Regierung, Verwaltungsgericht. Speyer nur dann, wenn die Anwaltsstation teilweise bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet wird.
Ich möchte eigentlich auch, wie du, unbedingt einen Teil der Anwaltsstation in einem anderen Bndesland ableisten. Dies ist aber wegen der Pflicht-AGs nicht möglich. Selbst innerhalb Bayerns müsste ich für eine Station bei einer GK nach München ziehen und anscheinend dann für die AGs immer zu meinem Ausbildungsgericht pendeln.
Einen König der Ausreden mag niemand. Für die Verwaltungsstation gilt auch in Bayern der formelle Behördenbegriff, das sind eben nicht nur Landratsamt, Gemeinde, Bezirk oder Regierung. Die Arbeitsgemeinschaften kann man auch in anderen Bundesländern ablegen.

Wer sich abwimmeln lässt, ist selber Schuld. Übrigens sollte man sich auch mal in Erinnerung rufen, dass das komplette Ausbildungsrecht im Lichte von Art. 12 GG zu betrachten ist.
Bevor du mir irgendwas unterstellst solltest du erstmal das Gesetz lesen. Hab gehört das machen Juristen gelegentlich.
Toll übrigens, dass du weißt, wen niemand mag.
Magst du denn Personen, die ohne Ahnung zu haben einfach drauf los reden und irgendeinen Scheiß behaupten?
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dann bleibt neben Landratsamt, Gemeinde (mit mindestens einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt), Regierung oder Bezirk tatsächlich nur noch das Verwaltungsgericht.
Bayern ist nicht mein Bundesland, und über Google finde ich auf die Schnelle höchstens Broschüren, die breitere Optionen nahelegen. Möglicherweise gibt es ergänzende Nebenbestimmungen oder Ähnliches, zur Not der Weg über Art. 12 GG, ich kann den rechtlichen Anker nicht benennen, aber: Ich kenne alleine aus diesem Jahr zwei Referendare aus Bayern, die ihre Verwaltungsstation (und damit meine ich explizit nicht eine vorgezogene Wahlstation) in einem Bundesministerium absolviert haben.
EinHeinz
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von EinHeinz »

Vielleicht sind ja manche Begriffe in der JAPO der Auslegung zugänglich, bspw. was unter einer Regierung zu verstehen ist. Dann muss man sich auch nicht die Blöße geben und 12 GG mehrmals rufen.
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von thh »


EinHeinz hat geschrieben:Vielleicht sind ja manche Begriffe in der JAPO der Auslegung zugänglich, bspw. was unter einer Regierung zu verstehen ist.
Ein Regierungspräsidium. ("Regierung" heißen in Bayern die Mittelbehörden.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: LLM und/oder Diss sinnvoll?

Beitrag von Praxiskommentar »

Bayern ist tatsächlich sehr unflexibel, was die Wahl der Stationen anbelangt. Auch AGs in anderen Bundesländern lassen sich nicht so leicht absolvieren. Der Verwaltungsstation wird man zugewiesen - einfach eine Behörde auswählen geht wirklich nicht "einfach so". Unter Umständen ist für die Anwaltsstation eine Befreiung von den AGs möglich.

@TE: Speyer kannst du in der Anwaltsstation machen, nicht in der Verwaltungsstation. Das liegt schlicht an der Laufzeit der Semester, die in Bayern regelmäßig die Anwaltsstation fällt.

Mit 10,xx Punkten stehen deine Chancen auf ein Stipendium für den LL.M. mE nicht schlecht. Alternativ kannst du jetzt aber auch ins Ref gehen, nebenher jobben (IRGENDEINEN juristischen Nebenjob gibt es überall), deine Anwaltsstation in einer GK machen (für 3 Monate kann man auch mal nach München ziehen ;-)) und deine Wahlstation im Ausland.
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