Wie formuliere ich den Kostenantrag im SozR korrekt? Heißt es hier "Kosten des Verfahrens" oder "Kosten des Rechtsstreits"?
Vielen Dank!
(SozR) Kostenantrag
Moderator: Verwaltung
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 252
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 252
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05
Re: (SozR) Kostenantrag
Keine Sozialrechtler unterwegs?
-
- Super Power User
- Beiträge: 1579
- Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: (SozR) Kostenantrag
§ 183 Satz 1 SGG.
Daher regelmäßig nur „Der X trägt die außergerichtlichen Kosten des Y“ im Tenor mit entsprechenden Anträgen.
Daher regelmäßig nur „Der X trägt die außergerichtlichen Kosten des Y“ im Tenor mit entsprechenden Anträgen.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: (SozR) Kostenantrag
Im Übrigen sind mE beide Formulierungen anzutreffen.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 252
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05
Re: (SozR) Kostenantrag
Vielen Dank. Das hatte ich mir schon so gedacht (gerade im Zusammenspiel mit § 193 I 1 SGG). Allerdings lese ich das in Anwaltsschriftsätzen meistens leider ganz anders. Es erschließt sich mir einfach nicht, warum viele Praktiker schiefe (Kosten-) Anträge stellen Wenn man dann im Tatbestand schon liest, "der Kläger beantragt sinngemäß" ...
-
- Power User
- Beiträge: 499
- Registriert: Mittwoch 2. März 2005, 18:34
Re: (SozR) Kostenantrag
Die falschen Kostenanträge kommen schlicht daher, weil es vielen Rechtsanwälten gar nicht bewusst ist, dass sie sich in einer verfahrenstechnisch speziellen Gerichtsbarkeit bewegen, vor allem wenn sie nur ganz selten ein Sozialrechtsmandat haben. Man nimmt halt die normale Vorlage, die sonst immer passt. Als 2. Schritt folgt dann noch die Bitte um Streitwertfestsetzung..... Aber wir sind praktisch die Grundschullehrer aller Gerichtsbarkeiten. Was nicht passt, wird passend gemacht.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."