(SozR) Kostenantrag

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Moderator: Verwaltung

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Mimis
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(SozR) Kostenantrag

Beitrag von Mimis »

Wie formuliere ich den Kostenantrag im SozR korrekt? Heißt es hier "Kosten des Verfahrens" oder "Kosten des Rechtsstreits"?

Vielen Dank!
Mimis
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Re: (SozR) Kostenantrag

Beitrag von Mimis »

Keine Sozialrechtler unterwegs?
sai
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Re: (SozR) Kostenantrag

Beitrag von sai »

§ 183 Satz 1 SGG.

Daher regelmäßig nur „Der X trägt die außergerichtlichen Kosten des Y“ im Tenor mit entsprechenden Anträgen.
Honigkuchenpferd
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Re: (SozR) Kostenantrag

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Im Übrigen sind mE beide Formulierungen anzutreffen.
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Mimis
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Re: (SozR) Kostenantrag

Beitrag von Mimis »

sai hat geschrieben: Montag 3. September 2018, 20:12 § 183 Satz 1 SGG.

Daher regelmäßig nur „Der X trägt die außergerichtlichen Kosten des Y“ im Tenor mit entsprechenden Anträgen.
Vielen Dank. Das hatte ich mir schon so gedacht (gerade im Zusammenspiel mit § 193 I 1 SGG). Allerdings lese ich das in Anwaltsschriftsätzen meistens leider ganz anders. Es erschließt sich mir einfach nicht, warum viele Praktiker schiefe (Kosten-) Anträge stellen ::? Wenn man dann im Tatbestand schon liest, "der Kläger beantragt sinngemäß" ...
Schlumpfi
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Re: (SozR) Kostenantrag

Beitrag von Schlumpfi »

Die falschen Kostenanträge kommen schlicht daher, weil es vielen Rechtsanwälten gar nicht bewusst ist, dass sie sich in einer verfahrenstechnisch speziellen Gerichtsbarkeit bewegen, vor allem wenn sie nur ganz selten ein Sozialrechtsmandat haben. Man nimmt halt die normale Vorlage, die sonst immer passt. ;) Als 2. Schritt folgt dann noch die Bitte um Streitwertfestsetzung..... [-( Aber wir sind praktisch die Grundschullehrer aller Gerichtsbarkeiten. Was nicht passt, wird passend gemacht.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
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