Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

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OJ1988
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Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von OJ1988 »

Ich überlege grade, von der gesetzlichen zur privaten KV zu wechseln (Angestelltenverhältnis). Mag hier jemand berichten, der als Angestellter privat krankenversichert ist und einen solchen Wechsel hinter sich hat? Vor allem geht es mir um die monatlichen Kosten der privaten KV und den bürokratischen Aufwand, den das mit sich zieht. Im Internet landet man bei jeder Recherche sofort auf irgendwelchen Seiten, auf denen man Kontaktdaten angeben soll - dann hab ich ja gleich so einen Heini in der Leitung.
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Ara
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Ara »

Würde ich mir in der heutigen Zeit als Nichtbeamter dreimal überlegen... Da wäre mir die ungewisse Kostenexplosion in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu riskant. Ich meine die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV liegt bei rund 53.000 Euro. Da zahl ich 371 Euro im Monat Spitzensatz als Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung. Was will ich in jungen Jahren da 150 Euro sparen, wenn ich am Ende bei Beiträgen von über 1000 Euro lande. Vor allem als Angestellt wo der Arbeitgeber eh die Hälfte zahlt. Auch wenn mal Kinder kommen und die Frau vielleicht auch nicht in der GKV ist, fällt die Familienversicherung raus.

Dann lieber noch individuelle Risiken mit ner Zusatzversicherung abdecken. Aber ich habe für mich eigentlich beschlossen in der GKV zu bleiben, einfach aufgrund der absoluten Ungewissheit der Beitragssätze in der Privaten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
OJ1988
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von OJ1988 »

Mittelfristig werde ich in die Selbständigkeit wechseln, so dass das Argument "Arbeitgeber zahlt die Hälfte" nicht wirklich zieht. In den bis dahin verbleibenden Jahren bin ich noch jung und würde dann wahrscheinlich nach einem Wechsel in die private weniger zahlen als in der gesetzlichen.
Tobias__21
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Tobias__21 »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 27. September 2018, 20:28 Mittelfristig werde ich in die Selbständigkeit wechseln, so dass das Argument "Arbeitgeber zahlt die Hälfte" nicht wirklich zieht. In den bis dahin verbleibenden Jahren bin ich noch jung und würde dann wahrscheinlich nach einem Wechsel in die private weniger zahlen als in der gesetzlichen.
Wollen wir networken? :D
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OJ1988
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von OJ1988 »

Tobias__21 hat geschrieben: Donnerstag 27. September 2018, 20:29
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 27. September 2018, 20:28 Mittelfristig werde ich in die Selbständigkeit wechseln, so dass das Argument "Arbeitgeber zahlt die Hälfte" nicht wirklich zieht. In den bis dahin verbleibenden Jahren bin ich noch jung und würde dann wahrscheinlich nach einem Wechsel in die private weniger zahlen als in der gesetzlichen.
Wollen wir networken? :D
Da bellst du glaube ich den falschen Baum an ;)
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immer locker bleiben
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von immer locker bleiben »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 27. September 2018, 20:28 Mittelfristig werde ich in die Selbständigkeit wechseln, so dass das Argument "Arbeitgeber zahlt die Hälfte" nicht wirklich zieht. In den bis dahin verbleibenden Jahren bin ich noch jung und würde dann wahrscheinlich nach einem Wechsel in die private weniger zahlen als in der gesetzlichen.
Ich würde mir das trotzdem zweimal überlegen. Die Kostenexplosion im Alter wird auch Dich erwischen und ab 55 gibt es idR kein zurück ...
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j_laurentius
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von j_laurentius »

Nicht nur die zukünftigen Kosten sind das Problem, sondern auch der Leistungsumfang. Die fetten Jahre sind bei den privaten Krankenversicherern definitiv vorbei, nach meinem Eindruck, und man muss höllisch aufpassen, dass man nicht irgendwelche Leistungsausschlüsse übersieht, und wehe, man gibt irgendwie Veranlassung, die Angaben, die man im Versicherungsantrag gemacht hat, anzuzweifeln, auch dann kann es rasch Änderungskündigungen mit einem Leistungsausschluss geben. Das Rundum-Sorglos-Paket der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der privaten Krankenversicherung so nicht. Diverse Mandanten von mir haben sich schon mit ihrem privaten Versicherer wegen Sachen rumschlagen müssen, das glaubt man gar nicht. Einer war ein Pflegefall, der zuhause gepflegt wurde, und einen Infekt bekam, der es notwendig machte, dass rund um die Uhr eine Intensivpflegekraft bei ihm war, um ggf. die Atemwege abzusaugen, weil der Patient wegen des Infekts viel Schleim produzierte, den er nicht mehr abhusten konnte; seine PKV hat die Übernahme der Kosten für die Pflegekraft mit haarsträubenden Argumenten zunächst verweigert, wir mussten deswegen eine einstweilige Verfügung beantragen (was auch noch durch zwei Instanzen ging), der Patient hätte derweil ersticken können, das hat beim Versicherer niemanden interessiert. Eine Mandantin hatte eine PKV neu abgeschlossen und im Antrag angegeben, keine psychischen Probleme zu haben; etwa eineinhalb Jahre später begab sie sich in Psychotherapie, um die sehr konfliktbelastete Trennung und Scheidung ihrer Ehe zu verarbeiten, und der Psychotherapeut schrieb, dass sie schon seit zwei Jahren deswegen "niedergeschlagen" sei; das war ein Grund für ihren Krankenversicherer, ihr vorzuwerfen, sie habe das aber im Antrag nicht angegeben, und eine Änderungskündigung dahingehend, dass künftig psychische Erkrankungen nicht mehr vom Versicherungsschutz umfasst sein sollten, auszusprechen.

Und ich für meinen Teil finde zudem das Gebaren der Versicherungsmakler gerade bei diesem sehr wichtigen Thema ziemlich unseriös. Als ich mich vor nun 14 Jahren selbstständig gemacht habe, standen schnell einige Makler bei mir auf der Matte, um mir eine private Krankenversicherung anzudrehen; mit einem davon habe ich mich mal zusammengesetzt und er hat einen Antrag (scheinbar) gemeinsam mit mir ausgefüllt, was hieß, er hatte den Bogen vor sich und stellte mir die Fragen, die darin standen. Als ich den Bogen dann später in einer ruhigen Stunde nochmal durchsah, stellte ich fest, dass er mir ein paar der Fragen darauf gar nicht gestellt hatte und nach eigenem Gutdünken beantwortet hatte (halt offensichtlich so, wie es für den Vertragsabschluss opportun war). Da eine dieser Fragen schlicht falsch beantwortet war, rief ich ihn an und stellte ihn zur Rede, er druckste etwas rum von wegen, hätte er sich wohl vertan und man müsste dann mal sehen, wie die Versicherung das sieht, und sodann habe ich nie wieder etwas von ihm oder der Versicherung gehört. Ähnlich erst vor etwa sechs oder sieben Jahren, als ein Versicherungsmakler mal bei uns zuhause war, eigentlich wegen einiger Sachversicherungen; mein Mann und ich, wir haben ihn dann mal eher spaßeshalber, weil er darauf zu sprechen kam, einen Antrag für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zücken lassen und ich wies ihn darauf hin, dass bei mir ein bestimmtes Problem bestehe, an dem die PKV wohl von vornherein scheitern werde. Er meinte dann, er werde bei dem Versicherungsunternehmen, das er an der Hand habe, deswegen mal nachfragen. Ein paar Tage später dann rief er bei mir an und meinte, tja, wenn ich die besagte Frage wahrheitsgemäß beantworten würde, könnte ich aktuell tatsächlich keine private Krankenversicherung abschließen, es gebe bei "seinem" Versicherer insoweit noch eine Karenzzeit von zwei oder drei Jahren, aber wenn ich mir sicher sei, dass mein Problem in dieser Zeit nicht behandlungsbedürftig würde, könnte ich die Frage ja einfach falsch beantworten. Habe ich natürlich nicht gemacht und sowieso war für mich das Thema PKV längst passé, mich hätte nur mal interessiert, welche Konditionen mir eigentlich angeboten worden wären.
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thh
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von thh »

j_laurentius hat geschrieben: Freitag 28. September 2018, 12:15Das Rundum-Sorglos-Paket der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der privaten Krankenversicherung so nicht.
Den Eindruck eines "Rundum-Sorglos-Pakets" hatte ich bei der GKV - im Gegensatz zur PKV - bisher nicht; es erscheint mir aber naheliegend, dass eine Vollversicherung in der PKV durchaus teuer werden kann. Für eine 50%-Versicherung - also die übliche Situation bei Beamten, bei denen die Beihilfe die andere Hälfte übernimmt - scheinen mir 300-350 EUR nicht übersetzt zu sein (ggf. mit Risikozuschlägen, die aber in diesem Fall gedeckelt sind). Das wären immerhin sportliche 600-700 EUR bei einer Vollversicherung.

Sicherlich geht das auch günstiger; ich würde aber gerade bei der Kranken- und Pflegeversicherung ungern die Kosten als primären Entscheidungsfaktor ansetzen.
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von markus87 »

Nicht jeder hat ein paar Hundert Euro pro Monat für Physiotherapie etc. übrig. Die muss man bei der GKV aber selbst zuzahlen. Noch schlimmer wirds natürlich wenn es einen wirklich schlimm erwischt (Tumor). Ich bin da bei thh, zahle lieber 500 im Monat für einen privaten Tarif der wirklich alles abdeckt.

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Tobias__21
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Tobias__21 »

Physio muss man selbst zahlen? Ich hatte nach meiner Schulter zig Termine u musste nix zahlen. Sogar zwei folgeverordnungen gingen ohne probleme raus. Oder meinst du was anderes? Bei mir waren das halt Maßnahmen nach einer op

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Ara
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Ara »

markus87 hat geschrieben: Freitag 28. September 2018, 17:49 Nicht jeder hat ein paar Hundert Euro pro Monat für Physiotherapie etc. übrig. Die muss man bei der GKV aber selbst zuzahlen. Noch schlimmer wirds natürlich wenn es einen wirklich schlimm erwischt (Tumor). Ich bin da bei thh, zahle lieber 500 im Monat für einen privaten Tarif der wirklich alles abdeckt.
Wie kommste darauf, dass Physio "ein paar Hundert Euro pro Monat" kostet? Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten und im Jahr maximal 2% des Bruttoeinkommens. Selbst Osteopathie kann als Kassenleistung abgerechnet werden. Im Gegenzug dazu sorgt Psychotherapien regelmäßig bei PKV für Probleme, wobei die GKV hier deutlich kulanter zahlt.

Bei einem Tumor wirst du eh im Krankenhaus behandelt. In Krankenhäusern ist die medizinische Versorgung zwischen GKV und PKV 1:1. Es werden sogar exakt die gleichen Summen gezahlt. Das heißt ein Krankenhaus bekommt für Operation X für einen Kassenpatienten exakt die gleiche Summe wie für einen Privatpatienten. Der einzige Unterschied sind die "Rund um Versorgung", wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung. Die kann sich der GKV-Patient aber genauso selbst kaufen oder gesondert absichern.

Bei wirklich lebensbedrohlichen Krankheiten bist du in der GKV glaube ich besser aufgehoben, weil in der Regel viel weniger gestritten wird um die Leistung (Siehe j_laurentius). Die PKV hat natürlich Vorteile bei ambulanten Fachärzten, zum Beispiel was die Terminvergabe betrifft. Außerdem kann man natürlich noch ein wenig mehr Hokuspokus machen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Freitag 28. September 2018, 18:39Bei wirklich lebensbedrohlichen Krankheiten bist du in der GKV glaube ich besser aufgehoben, weil in der Regel viel weniger gestritten wird um die Leistung (Siehe j_laurentius).
Ich habe im Familien- und Kollegenkreis durchaus schon lebensbedrohliche Erkrankungen - u.a. Herz- und Hirninfarkte, Herzoperationen, Tumorerkrankungen - erlebt. Einen Streit um die notwendigen Leistungen gab es nie. (Dessen ungeachtet ist das doch wohl vor allem ein Problem derjenigen Beamten, die sich eben aufgrund ihrer Beamteneigenschaft trotz vergleichsweise geringer Besoldung eigentlich nur privat versichern können. Wer als selbständiger Anwalt oder im höheren Dienst tätig ist, wird jedenfalls bei vitaler Indikation im Zweifel in Vorleistung treten können.)
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Ara
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Ara »

thh hat geschrieben: Freitag 28. September 2018, 20:21
Ara hat geschrieben: Freitag 28. September 2018, 18:39Bei wirklich lebensbedrohlichen Krankheiten bist du in der GKV glaube ich besser aufgehoben, weil in der Regel viel weniger gestritten wird um die Leistung (Siehe j_laurentius).
Ich habe im Familien- und Kollegenkreis durchaus schon lebensbedrohliche Erkrankungen - u.a. Herz- und Hirninfarkte, Herzoperationen, Tumorerkrankungen - erlebt. Einen Streit um die notwendigen Leistungen gab es nie. (Dessen ungeachtet ist das doch wohl vor allem ein Problem derjenigen Beamten, die sich eben aufgrund ihrer Beamteneigenschaft trotz vergleichsweise geringer Besoldung eigentlich nur privat versichern können. Wer als selbständiger Anwalt oder im höheren Dienst tätig ist, wird jedenfalls bei vitaler Indikation im Zweifel in Vorleistung treten können.)
Naja wir haben hier ja Krebstherapien die gerne mal in den hohen sechsstelligen Bereich kommen. Ob da der normale Anwalt mal eben "in Vorleistung treten könnte" ist immer so eine Frage. Bei der GKV ist die Sache meist halt relativ einfach was zu zahlen ist und was nicht. Bei der PKV gibt es halt doch massive Ausschlüsse von Leistungen. Das Betrifft ja häufig auch Anschlussbehandlungen und Ähnliches. Zumindest ist mehr Streitpotential da, denn es reicht gerade nicht die medizinische Indikation, sondern es muss auch vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Übrigens: Die Beamtentarife sind meist ja auch noch mal ganz anderes gestaltet als die normalen PKV. Durch die hohe Beihilfe haben die Beamtentarife ja meistens wenig Ausschlüsse und umfassen den gesamten Leistungskatalog der GKV, weil sie trotzdem bezahlbar bleiben. Bei den normalen PKV-Tarife, die günstiger als die GKV sein sollen, müssen ja zwangsläufig Sachen rausgestrichen werden. Sonst ist man nämlich ganz schnell wieder bei den 600-700 Euro und dann kann man auch in der GKV bleiben.
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von Tobias__21 »

Meine Eltern haben die bestmögliche Behandlung bekommen als sie lebensgefährlich krank waren. Neuste Methoden, Spezialisten. Meine Freundin hat eine Therapie mit Medikamenten bekommen, da kostet ein Einzeldosis schon 10k. Meine Arsch OP wurde auch auch bezahlt, obwohl neue Behandlugnsmethode. Gut, das war das mit dem Krankenhausprivileg. Keine Ahnung. Aber über die GKV kann ich nicht schlechtes sagen. Meine Eltern sind wieder topfit und werden weiterhin bestens versorgt. Das hätte alles ganz ganz anders ausgehen können.
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Re: Wechsel von gesetzlicher zur privater KV

Beitrag von markus87 »

Erfahrungen aus meinem Umfeld:
alle Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden rechnen weitaus mehr ab als die GKV übernimmt. Mag sein dass manche noch ohne Gebührenvereinbarung arbeiten.
notwendige Psychotherapie wird nicht mehr übernommen nach einer gewissen Sitzungszahl.
Die PKV hat das alles zu 100 % übernommen.

Was Ara zu den Beamtentarifen schreibt ist auch Nonsens: Die sind in der PKV viel günstiger als ein Volltarif, übernehmen aber auch viel weniger Leistungen, weil an die Beihilfe angelehnt, die wiederum teils an die GKV angelehnt ist was gewisse Höchstsätze etc angeht.
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