Antragstellungsgesetze

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Blechmeister
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Antragstellungsgesetze

Beitrag von Blechmeister »

Hallo,

ich bin kein Jurastudent aber etwas verzweifelt & bin bei euch gelandet.

Ich habe bei diversen Behörden Anträge gestellt. Nun sagt die Behörde, dass mein Antrag erst eine Gültigkeit besitzt wenn sie diesen zuende bearbeitet haben. Der Antrag wurde fiktiv am 20.05 gestellt. Aber erst am 06.08 fertig bearbeitet. Nun soll ich erst ab dem 06.08 meine Leistung erhalten obwohl der Antrag schon am 20.05 gestellt wurde.

Diese Handhabung finde ich fragwürdig. Gilt der Tag der Antragstellung oder der Tag der fertigen Bearbeitung? In manchen Fällen fehlen noch weitere Unterlagen & müssen nachgereicht werden bis alles vollständig ist & somit dauert es häufig bis die Bearbeitung fertiggestellt ist.

Ein weiteres Beispiel: Der Fitnesstudiovertrag wird gekündigt. Zum 31.01. Die Kündigung abgeschickt am 22.01. Es fehlen noch Unterlagen. Somit zieht sich die Bearbeitung in den Februar. Gilt die Kündigung dann erst für den Februar?

Es ist irgendwie gängig bei Behörden/ Firmen und frage mich ob das gesetzlich wirklich so ist? :-k

Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann. GGf. auch ein Gesetz zu meinem Fall nennen kann. Danke!

Lieben Gruß
Blechmeister
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Tibor
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Re: Antragstellungsgesetze

Beitrag von Tibor »

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Geschlossen.
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