Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

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Kroate
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kroate »

Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
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Tibor
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Tibor »

Natürlich muss man jeden Schriftsatz lesen: Recht auf rechtliches Gehör!
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stilzchenrumpel
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von stilzchenrumpel »

Kroate hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 17:43 Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
Kannst du in den Dieselverfahren gerne machen ... da aber der individuelle Teil immer vorangestellt ist, und danach ein säuberliches Inhaltsverzeichnis folgt mit pro Kanzlei der gleichen Sauce in jedem Verfahren ...
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Ara
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Ara »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 17:53
Kroate hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 17:43 Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
Kannst du in den Dieselverfahren gerne machen ... da aber der individuelle Teil immer vorangestellt ist, und danach ein säuberliches Inhaltsverzeichnis folgt mit pro Kanzlei der gleichen Sauce in jedem Verfahren ...
Mein Zivilausbilder hatte auch mit Textbausteinen zu tun da eine Spezialabteilung mit immer den gleichen Anwälten, er hat IMMER alles gelesen und meinte es kommt doch immer mal wieder vor, dass jemand zwischen seinen Textbausteinen was individuelles einbaut. Dabei bleibt mit immer in Erinnerung, dass er sagte, dass das zum Richterberuf dazu gehört, aus einem Haufen unsinnigen und bekannten Vortrags das eine goldene Argument zu erblicken.

Das ist bei mir hängengeblieben und spätestens da wusste ich, dass Richter nichts für mich ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Kasimir
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

Man müsste ja eigentlich in der Justiz zumindest eine "Gegen-Texterkennung" haben, welche einem genau anzeigt, welche Textbausteine tatsächlich inhaltsgleiche Textbausteine sind und welche leicht oder stark modifiziert sind. Das ist ja keine Raketenphysik.
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Tibor
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Tibor »

Das ganze nennt sich „Textvergleich“ in Ms Word. Ich lasse über die vorgelegten Dokumente im Zweifel ne Texterkennung laufen (bei Übersendung via BeA nicht erforderlich), transferiere den Kram ins Word DOCX und nutze dann den Textvergleich. Ausgeworfen wird dann ein drittes DOCX, welches in einer Art Änderungsmodus die Unterschiede aufzeigt. Gerade bei Textbausteinen ist das sehr nützlich und funktioniert gut.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Liz »

Kroate hat geschrieben:Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
Ich schrieb "zumindest". Und ob der Richter wirklich über Seiten lesen muss, was das LG Pusemuckel entschieden hat, sei mal dahingestellt. Wenn mich das ernsthaft interessiert, lese ich das Urteil dann ohnehin im Original.
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scndbesthand
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von scndbesthand »

Liz hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben:Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
Ich schrieb "zumindest". Und ob der Richter wirklich über Seiten lesen muss, was das LG Pusemuckel entschieden hat, sei mal dahingestellt. Wenn mich das ernsthaft interessiert, lese ich das Urteil dann ohnehin im Original.
Der wahre Kenner und Könner implementiert doch heimlich Sachvortrag in die Zitatwüste, in der Hoffnung, die Gegenseite würde dies überlesen und versehentlich unstreitig werden lassen, um dann in zweiter Instanz ne kesse Sohle mit dem unstreitigen Sachverhaltsfitzel aufs Parkett zu legen.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Mia »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 18:56 Das ganze nennt sich „Textvergleich“ in Ms Word. Ich lasse über die vorgelegten Dokumente im Zweifel ne Texterkennung laufen (bei Übersendung via BeA nicht erforderlich), transferiere den Kram ins Word DOCX und nutze dann den Textvergleich. Ausgeworfen wird dann ein drittes DOCX, welches in einer Art Änderungsmodus die Unterschiede aufzeigt. Gerade bei Textbausteinen ist das sehr nützlich und funktioniert gut.
mit was wird es denn abgeglichen?
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von stilzchenrumpel »

Mia hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 21:45
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 18:56 Das ganze nennt sich „Textvergleich“ in Ms Word. Ich lasse über die vorgelegten Dokumente im Zweifel ne Texterkennung laufen (bei Übersendung via BeA nicht erforderlich), transferiere den Kram ins Word DOCX und nutze dann den Textvergleich. Ausgeworfen wird dann ein drittes DOCX, welches in einer Art Änderungsmodus die Unterschiede aufzeigt. Gerade bei Textbausteinen ist das sehr nützlich und funktioniert gut.
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In einer Dieselklage im Zweifel mit einem Schriftsatz derselben Kanzlei in einem anderen Dieselverfahren, in dem man schon entschieden hat, z.B.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Kasimir »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 21:46
Mia hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 21:45
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 18:56 Das ganze nennt sich „Textvergleich“ in Ms Word. Ich lasse über die vorgelegten Dokumente im Zweifel ne Texterkennung laufen (bei Übersendung via BeA nicht erforderlich), transferiere den Kram ins Word DOCX und nutze dann den Textvergleich. Ausgeworfen wird dann ein drittes DOCX, welches in einer Art Änderungsmodus die Unterschiede aufzeigt. Gerade bei Textbausteinen ist das sehr nützlich und funktioniert gut.
mit was wird es denn abgeglichen?
In einer Dieselklage im Zweifel mit einem Schriftsatz derselben Kanzlei in einem anderen Dieselverfahren, in dem man schon entschieden hat, z.B.
So wird ja auf Seiten der Beklagten-Anwälte auch gearbeitet. Fahrzeugnummer, Klägerdaten etc. wird alles automatisch aus den Schriftsätzen ausgelesen.
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Freedom »

Hört sich ja aufregend an. ;)
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Sektnase »

Kroate hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 17:43 Puh, ich würde erwarten, dass ein Richter Schriftsätze nicht nur quer liest, selbst wenn es sich um 100 Seiten Schwachfug handeln sollte.
Im Gegenteil wird der Richter sogar das Urteil kopieren ;)
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Urs Blank
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Re: Nurnotar: Arbeitszeiten/Einkommen

Beitrag von Urs Blank »

Kasimir hat geschrieben: Mittwoch 11. Dezember 2019, 22:57 So wird ja auf Seiten der Beklagten-Anwälte auch gearbeitet. Fahrzeugnummer, Klägerdaten etc. wird alles automatisch aus den Schriftsätzen ausgelesen.
Übrigens von derselben Software, die auch die VW-Auspuffanlagen steuert.
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