Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Das kann eigentlich niemanden ernsthaft überrascht haben ...servius hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 10:34Aus aktuellen Anlass:
https://www.juris.de/jportal/portal/t/b ... hricht.jsp
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Da du falsch liegst, dürfte sich die finanzielle Belastung durch Nachzahlungen in Grenzen halten. Wäre es nicht überraschend, hätte wohl ein Großteil der Neueinstellungen rechtzeitig die Bestandskraft verhindert.thh hat geschrieben:Das kann eigentlich niemanden ernsthaft überrascht haben ...servius hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 10:34Aus aktuellen Anlass:
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Dass man als Assessor nicht gleich zum Berufseinstieg einen potentiell jahrelangen Prozess gegen seinem Dienstherren vom Zaun bricht, kann man auch mit anderen Gründen als "Unkenntnis der Rechtslage" erklären...markus87 hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 22:41Da du falsch liegst, dürfte sich die finanzielle Belastung durch Nachzahlungen in Grenzen halten. Wäre es nicht überraschend, hätte wohl ein Großteil der Neueinstellungen rechtzeitig die Bestandskraft verhindert.thh hat geschrieben:Das kann eigentlich niemanden ernsthaft überrascht haben ...servius hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 10:34Aus aktuellen Anlass:
https://www.juris.de/jportal/portal/t/b ... hricht.jsp
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Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass das Land nach diesem Urteil nun nicht den rechtspolitisch einzig gangbaren Weg geht, die Besoldung nachzuzahlen.
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Zum einen dürften die Prioritäten, wie OJ schon schrieb, zumeist anders liegen, zum anderen spreche ich von der Entscheidung des BVerfG, nicht der Beurteilung ex ante vor x Jahren. Diese Entscheidung kann kaum überraschend gewesen sein: nicht nach der Entscheidung des BVerfG zur Beamten-/Richterbesoldung und nicht angesichts der zuletzt gerade schmerzhaften Argumentation des Landes. Wenig überraschend hat man die Absenkung bereits zum 01.01.2018 beendet.markus87 hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 22:41Da du falsch liegst, dürfte sich die finanzielle Belastung durch Nachzahlungen in Grenzen halten. Wäre es nicht überraschend, hätte wohl ein Großteil der Neueinstellungen rechtzeitig die Bestandskraft verhindert.thh hat geschrieben:Das kann eigentlich niemanden ernsthaft überrascht haben ...
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Nachzahlungen sind angekündigt, sofern nicht verjährt. Man geht von einem dreistelligen Millionenbetrag aus.
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Auch da vertreten Experten eine andere Meinung. So hieß es erst letzten Sommer von den Gegnern der Absenkung: "Der GEW-Rechtsschutz schätzt die Chancen, dass die Antragsteller tatsächlich ihre einbehaltenen Besoldungsanteile rückwirkend erhalten werden, nach wie vor als sehr gering ein."thh hat geschrieben:Zum einen dürften die Prioritäten, wie OJ schon schrieb, zumeist anders liegen, zum anderen spreche ich von der Entscheidung des BVerfG, nicht der Beurteilung ex ante vor x Jahren. Diese Entscheidung kann kaum überraschend gewesen sein: nicht nach der Entscheidung des BVerfG zur Beamten-/Richterbesoldung und nicht angesichts der zuletzt gerade schmerzhaften Argumentation des Landes. Wenig überraschend hat man die Absenkung bereits zum 01.01.2018 beendet.markus87 hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. November 2018, 22:41Da du falsch liegst, dürfte sich die finanzielle Belastung durch Nachzahlungen in Grenzen halten. Wäre es nicht überraschend, hätte wohl ein Großteil der Neueinstellungen rechtzeitig die Bestandskraft verhindert.thh hat geschrieben:Das kann eigentlich niemanden ernsthaft überrascht haben ...
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Ob der GEW-Rechtsschutz von Experten besetzt ist, sei mal dahingestellt... Auch ich halte das Ergebnis juristisch für nicht überraschend - außer vielleicht in seiner Deutlichkeit. Ich glaube das war der Landesregierung auch schon immer klar. Man hat sich so aber ein wenig Zeit in Zeiten knapper Kassen verschafft. Und das hat auch hervorragend funktioniert: Als es eng war, hat man Millionen gespart, die man jetzt bei überlaufenden Töpfen relativ schmerzfrei auszahlen kann. Klar, ist ein bisschen peinlich, aber die große Empörung bleibt allseits aus.
Schön wäre es gewesen, wenn das Land nun nicht nur die unverjährten Ansprüche auszahlt, sondern alle - und damit nicht diejenigen bestraft, die nicht gleich zu Beginn ihrer Laufbahn auf den (berechtigten) Protestzug aufspringen wollten. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Schön wäre es gewesen, wenn das Land nun nicht nur die unverjährten Ansprüche auszahlt, sondern alle - und damit nicht diejenigen bestraft, die nicht gleich zu Beginn ihrer Laufbahn auf den (berechtigten) Protestzug aufspringen wollten. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Mit Juristen, die ihre eigenen Rechte nicht durchsetzen wollen, sollte sich das Mitgefühl doch sehr in Grenzen halten. Und als als Assessor zu denken, dass man seiner eigenen Laufbahn schadet, wenn man ein entsprechendes Verfahren betreibt, ist eine Annahme, die nicht weit von Verschwörungstheorien entfernt ist.Schön wäre es gewesen, wenn das Land nun nicht nur die unverjährten Ansprüche auszahlt, sondern alle - und damit nicht diejenigen bestraft, die nicht gleich zu Beginn ihrer Laufbahn auf den (berechtigten) Protestzug aufspringen wollten.
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
+1Quantensprung hat geschrieben: ↑Samstag 8. Dezember 2018, 17:16Mit Juristen, die ihre eigenen Rechte nicht durchsetzen wollen, sollte sich das Mitgefühl doch sehr in Grenzen halten. Und als als Assessor zu denken, dass man seiner eigenen Laufbahn schadet, wenn man ein entsprechendes Verfahren betreibt, ist eine Annahme, die nicht weit von Verschwörungstheorien entfernt ist.Schön wäre es gewesen, wenn das Land nun nicht nur die unverjährten Ansprüche auszahlt, sondern alle - und damit nicht diejenigen bestraft, die nicht gleich zu Beginn ihrer Laufbahn auf den (berechtigten) Protestzug aufspringen wollten.
Habe auch gleich Widerspruch eingelegt und werde das auch dieses Jahr machen.
Ich würde mal "Juristen" noch durch (Probe)richter (der Ausdruck Assessor ist hier ungebräuchlich, meine Ernennungsurkunde sagt aus, dass ich a) Richter auf Probe bin und b) als Amtsbezeichnung Richter führe. Von Assessor lese ich weder im DRiG etwas noch in den diversen Prozessordnungen - mE wohl ein Ausdruck um Proberichter wenigstens etwas klein zu halten? -
Ich schweife ab) spezifizieren.
Denn wer als Teil der Judikative (3. Gewalt und so) nicht die Eier hat der Exekutive und Legislative von Anfang an auf allen Ebenen (auf Augenhöhe) zu begegnen ist mE fehl am Platz.
fragt mich in 2 bis 3 Jahren wie es mit einer Lebenszeit-Stelle läuft.
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Ich meine das hat weniger etwas mit der Eignung als Jurist oder Richter zu tun, sondern mit der persönlichen Neigung, Rechtsstreitigkeiten zu führen. Insoweit halte ich eure Thesen für gelinde gesagt "etwas gewagt"...
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Ich denke sowohl Quantensprung als auch ich gingen von dem- oder derjenigen aus, der/die sich aus befürchteten Auswirkungen auf Beurteilungen und/oder die spätere Lebenszeit Ernennung nicht einsetzt.
Das hat ja nichts mit der Lust zu tun, überhaupt in eigener Sache Rechtsstreitigkeiten zu führen.
Das hat ja nichts mit der Lust zu tun, überhaupt in eigener Sache Rechtsstreitigkeiten zu führen.
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Bei 8% hätte sogar ich nen Rechtsstreit geführt. Das ist ja kein Pappenstiel.
Apropos: Das Arbeitsamt hat mir viel zu wenig überwiesen und einen komplett falschen Tag als Beginn der Arbeitslosigkeit eingetragen (auch unter Beachtung der Sperrfrist). Das kann gar ned sein, was die da gemacht haben. Ist mir aber einigermaßen egal, geht um 300 EUR und ich hab weiß Gott andere Sorgen gerade . Ich werde es mit einem Anruf versuchen (wenn ich überhaupt einen krieg, der Ahnung davon hat) und wenn da nix bei rauskommt ist auch gut. Widerspruch lass ich stecken. Das brauch ich jetzt nicht auch noch
Apropos: Das Arbeitsamt hat mir viel zu wenig überwiesen und einen komplett falschen Tag als Beginn der Arbeitslosigkeit eingetragen (auch unter Beachtung der Sperrfrist). Das kann gar ned sein, was die da gemacht haben. Ist mir aber einigermaßen egal, geht um 300 EUR und ich hab weiß Gott andere Sorgen gerade . Ich werde es mit einem Anruf versuchen (wenn ich überhaupt einen krieg, der Ahnung davon hat) und wenn da nix bei rauskommt ist auch gut. Widerspruch lass ich stecken. Das brauch ich jetzt nicht auch noch
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
In der Zeit, in der Du diesen Post geschrieben hast, hättest Du auch den Widerspruch schreiben können - muss ja nicht sorgfältig rechtlich analysiert und begründet sein , das, was in dem Post steht, reicht doch. Für 5 Minuten Aufwand würde ich mir die Aussicht auf 300€ nicht entgehen lassen. Ein Anruf wird wenig bringen.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 9. Dezember 2018, 15:07 Bei 8% hätte sogar ich nen Rechtsstreit geführt. Das ist ja kein Pappenstiel.
Apropos: Das Arbeitsamt hat mir viel zu wenig überwiesen und einen komplett falschen Tag als Beginn der Arbeitslosigkeit eingetragen (auch unter Beachtung der Sperrfrist). Das kann gar ned sein, was die da gemacht haben. Ist mir aber einigermaßen egal, geht um 300 EUR und ich hab weiß Gott andere Sorgen gerade . Ich werde es mit einem Anruf versuchen (wenn ich überhaupt einen krieg, der Ahnung davon hat) und wenn da nix bei rauskommt ist auch gut. Widerspruch lass ich stecken. Das brauch ich jetzt nicht auch noch
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Ich habe für 300 Euro Widerspruch eingelegt! Sogar 2 mal auch gegen den ersten Änderungsbescheid.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Sonntag 9. Dezember 2018, 15:07 Bei 8% hätte sogar ich nen Rechtsstreit geführt. Das ist ja kein Pappenstiel.
Apropos: Das Arbeitsamt hat mir viel zu wenig überwiesen und einen komplett falschen Tag als Beginn der Arbeitslosigkeit eingetragen (auch unter Beachtung der Sperrfrist). Das kann gar ned sein, was die da gemacht haben. Ist mir aber einigermaßen egal, geht um 300 EUR und ich hab weiß Gott andere Sorgen gerade . Ich werde es mit einem Anruf versuchen (wenn ich überhaupt einen krieg, der Ahnung davon hat) und wenn da nix bei rauskommt ist auch gut. Widerspruch lass ich stecken. Das brauch ich jetzt nicht auch noch
Offensichtlich war die Absenkung der Eingangsbesoldung doch sinnvoll, wenn man so mit Geld um sich werfen kann!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11