Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Ok, dann haben wir uns missverstanden. Dass man innerhalb der Probezeit „rumgereicht“ wird ist klar, weil man gar keine Planstelle hat. Ich dachte ihr bezieht euch auf StA/Richter, die bereits auf Lebenszeit ernannt und in Planstelle gesetzt sind!
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Zum Ausgangsposting und meinem Beitrag:
Hier scheine ich wohl die Besonderheiten bei der EInstellung von Schwerbehinderten etwas verkannt zu haben bzw. ich habe bei meiner Antwort diesen Umstand nicht wirklich bedacht. Insofern, sorry für etwaige Fehlinformationen.
Hier scheine ich wohl die Besonderheiten bei der EInstellung von Schwerbehinderten etwas verkannt zu haben bzw. ich habe bei meiner Antwort diesen Umstand nicht wirklich bedacht. Insofern, sorry für etwaige Fehlinformationen.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Hallo,Tibor hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 22:11 Man sollte als Proberichter zumindest wissen, wie das mit Beurteilung, Überhörung, Versetzung etc während der Probezeit ist und was man wie und wo in die Wege leiten sollte, um in die Lebenszeitstelle zu gelangen. Irgendwann dürfte es auch mal sehr sinnvoll sein, wenn man sich einfach mal das DRiG, das LandesRiG und das GVG anschaut.
dumme Frage vielleicht, aber wo genau findet man dazu die Informationen des jeweiligen BL? Also z.B. was Formulierungen in den Beurteilungen genau bedeuten, wie das mit dem Urlaub geregelt ist etc.?
- Tibor
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Beurteilungsrichtlinien dürften im Justizministerialblatt (oder wie das auch heißt) veröffentlicht worden sein. Genauso dürfte es eine UrlaubsVO o.ä. zu den Landesgesetzen geben. In manchen Ländern gibt es auch Proberichterstammtische, die vom DRB organisiert werden.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Ich hänge mich an diesen Thread einfach mal ran. Ich überlege derzeit, meinen GdB feststellen zu lassen. Es ist natürlich der genaue Ausgang unklar, mindestens 50, eher mehr, dürften es aber nach Ersteinschätzung der Behörde aber werden, wenn ich die Feststellung denn beantrage.
Hat jemand zufällig Erfahrungen aus Berufungskommissionen? Ja, wenn man nicht völlig ungeeignet ist, muss zur Auswahl eingeladen werden. Aber ist die Bevorzugung nur rechtlich zwingendes Lippenbekenntnis und man findet eben andere Gründe zur Ablehnung, oder hat man perspektivisch eine Chance? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
Hat jemand zufällig Erfahrungen aus Berufungskommissionen? Ja, wenn man nicht völlig ungeeignet ist, muss zur Auswahl eingeladen werden. Aber ist die Bevorzugung nur rechtlich zwingendes Lippenbekenntnis und man findet eben andere Gründe zur Ablehnung, oder hat man perspektivisch eine Chance? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
PNJulezLaw hat geschrieben: ↑Freitag 8. März 2019, 12:35 Ich hänge mich an diesen Thread einfach mal ran. Ich überlege derzeit, meinen GdB feststellen zu lassen. Es ist natürlich der genaue Ausgang unklar, mindestens 50, eher mehr, dürften es aber nach Ersteinschätzung der Behörde aber werden, wenn ich die Feststellung denn beantrage.
Hat jemand zufällig Erfahrungen aus Berufungskommissionen? Ja, wenn man nicht völlig ungeeignet ist, muss zur Auswahl eingeladen werden. Aber ist die Bevorzugung nur rechtlich zwingendes Lippenbekenntnis und man findet eben andere Gründe zur Ablehnung, oder hat man perspektivisch eine Chance? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Nach allem, was ich momentan so höre, würde die Bevorzugung bei einer Berufung wirklich greifen. Da wird auch wirklich drauf geschaut und es gibt zT auch Vorgaben, die man erfüllen muss und die nur schwer zu erfüllen sind. Ich glaube also, dass du die Chancen damit deutlich verbesserst, nicht verschlechterst.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Im Übrigen klagen Leute sich wegen deutlich weniger erfolgreich ein und die Unis wissen genau, dass das in solchen Fällen passieren kann. Das sieht dann sehr dumm aus.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Lieben Dank euch beiden für die Erfahrungen!
Ich werde auch mal hier mit dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen, und mein DV ist jedenfalls auch ständig in den Berufungskommissionen hier. Aber das ist natürlich nur eine Uni, deshalb sind Erfahrungen von anderen Stellen natürlich super
Auch wenn mir mein Stolz die GdB-Feststellung schon schwerlich verzeigt - würde ich mich einklagen, könnte ich nie mehr in einen Spiegel schauen. Jaja, überzogener Stolz, ich weiß, aber irgendwas muss ich ja haben
Ich werde auch mal hier mit dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen, und mein DV ist jedenfalls auch ständig in den Berufungskommissionen hier. Aber das ist natürlich nur eine Uni, deshalb sind Erfahrungen von anderen Stellen natürlich super
Auch wenn mir mein Stolz die GdB-Feststellung schon schwerlich verzeigt - würde ich mich einklagen, könnte ich nie mehr in einen Spiegel schauen. Jaja, überzogener Stolz, ich weiß, aber irgendwas muss ich ja haben
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst
Solange die Berufungskommission glaubt, Du würdest Dich ggf. auch einklagen (ja, wer will eine neue Stelle schon so beginnen), reicht das ja schon. Und im Übrigen steht der Berufungskommission dann ggf. auch vorher der Schwerbehindertenbeauftragte auf den Füßen und fragt kritisch nach, ob man das wirklich so meint.
Im Übrigen würde ich auch zu bedenken geben, dass die Fachwelt eher klein ist und es ggf. bereits auf anderem Wege in der Berufungskommission bekannt wird, dass da was sein könnte. Und dann könntest Du kaum verhindern, dass man unterschwellig Gründe findet, Dich abzulehnen.
Im Übrigen würde ich auch zu bedenken geben, dass die Fachwelt eher klein ist und es ggf. bereits auf anderem Wege in der Berufungskommission bekannt wird, dass da was sein könnte. Und dann könntest Du kaum verhindern, dass man unterschwellig Gründe findet, Dich abzulehnen.
- JulezLaw
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Das stimmt natürlich, vor allem den letzten Punkt hab ich noch gar nicht bedacht. Es ist auch nicht so, dass ich meinen neuen Begleiter, den Gehstock, immer verheimlichen könnte. Ggfs. hilft dann ja sogar der offensive Umgang damit, á la "Die Schwerbehinderung meint in erster Linie die Gehfähigkeit, nicht die Arbeitsfähigkeit."
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Offensiv ist vielleicht nicht verkehrt. Eine "Hauptangst" dürfte ja vor allem darin liegen, jemanden zu bekommen, der nur die Hälfte leistet, aber beständig eine Sonderbehandlung möchte und mit dem Schwerbehindertenbeauftragten Terror macht (überspritzt formuliert).
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Und daher ist es so wichtig sich seine Schwerbhinderung anerkennen zu lassen, offen zu legen im Vefahren und ggf. alle Möglichkeiten auszuspielen. Denn die Sicht einer Sonderbehandlung ist typisch. Die total tolerante zivilisierte fortschrittliche Gesellschaft endet an der eigenen Bürotüre. Wenn man bei ntv diese ganzen Diskriminierungen liest schüttelt man vor lauter Unmenschlichkeit den Kopf. Wenn dann aber eine junge Person mit Gehstock vorstellig wird hat man Angst vor der Sonderbehandlung. Am Ende muss man den Schmarotzer noch durchfüttern.
Das Nachteilsausgleiche Nachteile AUSGLEICHEN und niemanden besser stellen sollen, anders als bspw eine Ergebnisgleichheitsquote, ist bei den wenigsten angekommen.
Die Schwerbhinderung im öD hat diverse Auswirkungen auf das gesamte Verfahren. Nicht nur, dass die Person zwingend zu einem Gespräch und Auswahlverfahren eingeladen werden muss (Ausnahme offensichtlich ungeeignet), vielmehr besteht auch eine Unterrichtungspflicht bei einer Absage gegenüber dem Personalrat der SB Vertretung und dem Bewerber selbst und zwar begründet! Ein bloßes vielen Dank sie passen aber nicht reicht nicht aus.
Und dann steht am Ende noch der allgemeine Hammer der Konkurrentenklage zur Verfügung.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das idR sehr ernst genommen wird mit der SB. Gerade im öD würde ich es von Anfang an offenlegen.
Das Nachteilsausgleiche Nachteile AUSGLEICHEN und niemanden besser stellen sollen, anders als bspw eine Ergebnisgleichheitsquote, ist bei den wenigsten angekommen.
Die Schwerbhinderung im öD hat diverse Auswirkungen auf das gesamte Verfahren. Nicht nur, dass die Person zwingend zu einem Gespräch und Auswahlverfahren eingeladen werden muss (Ausnahme offensichtlich ungeeignet), vielmehr besteht auch eine Unterrichtungspflicht bei einer Absage gegenüber dem Personalrat der SB Vertretung und dem Bewerber selbst und zwar begründet! Ein bloßes vielen Dank sie passen aber nicht reicht nicht aus.
Und dann steht am Ende noch der allgemeine Hammer der Konkurrentenklage zur Verfügung.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das idR sehr ernst genommen wird mit der SB. Gerade im öD würde ich es von Anfang an offenlegen.
Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz; sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
- Muirne
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?
Jap, wie gesagt, schön, dass die Meinung hier einhellig ist. Man muss sich ja auch gar nicht einklagen, das Szenario kennen die Unis aber und sind deshalb sowieso vorsichtig. Wenn du noch genauere Infos willst, meld dich, aber ich weiß, dass es hier ernst genommen wird und dass sowohl die Gleichstellungsbeauftragten als auch die Schwerbehindertenbeauftragten auf sowas achten. öD tickt da glaube ich schon etwas anders als die Wirtschaft.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann