Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Dann schau doch mal in §§ 12, 19a (3), 122 DRiG.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tobias__21 »

I see, I see.

Was meint dann aber der Satz, dass die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten im Gegensatz zu anderen Bundesländern in BW nicht getrennt ist?
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Tibor
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Zur Erprobung sind alle Proberichter. Danach gibt es Richter und StA. § 3 des BW Richtergesetzes sagt auch, dass alle Stellen ausgeschrieben werden müssen, also muss man sich bewerben.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 15. Dezember 2018, 20:17 I see, I see.

Was meint dann aber der Satz, dass die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten im Gegensatz zu anderen Bundesländern in BW nicht getrennt ist?
In Hamburg sind die Laufbahnen zB komplett und vollständig getrennt. Vom 1. Tag an steht fest, ob jemand Richter oder Staatsanwalt wird. Der Staatsanwalt wird auch nie als Richter eingesetzt. Der Richter regelmäßig nicht als Staatsanwalt (maximal auf eigenen Wunsch in der Probezeit kann er zur StA abgeordnet werden). Was auch zur Konsequenz hat, dass sie immer getrennte "Vorgesetzte" haben. Der Richter "untersteht" immer der Präsidentin des HansOLG und der Staatsanwalt immer dem Generalstaatsanwalt (bzw. dem Justizminister).

Damit ist hier auch immer klar wer unabhängig ist und wer nicht und insbesondere wer die Dienstaufsicht führt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Ara hat geschrieben:
In Hamburg sind die Laufbahnen zB komplett und vollständig getrennt. Vom 1. Tag an steht fest, ob jemand Richter oder Staatsanwalt wird. Der Staatsanwalt wird auch nie als Richter eingesetzt. Der Richter regelmäßig nicht als Staatsanwalt (maximal auf eigenen Wunsch in der Probezeit kann er zur StA abgeordnet werden).
§ 12 (1) HambRiG sagt genau das Gegenteil:

„Wer später unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt werden soll, kann seine Probezeit nur als Richter auf Probe ableisten.“
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Ara »

Spannend, dann wirds hier nur praktisch so streng getrennt in der Probezeit. Ich dachte es wäre auch rechtlich so vorgesehen. Staatsanwälte müssen zwar auch hier 2 "Stationen" ableisten, mir ist aber niemand bekannt, der dann in die Gerichtsbarkeit gegangen ist.

Dann habe ich nichts gesagt!
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tobias__21 »

Ahhh, dann werden die sich weg beworben haben, also vom StA -> Richter oder umgekehrt. Ich dachte, dass das relativ formlos geht. Aber das sind alles so Dinge, mit denen ich mich derzeit nicht befassen muss :D
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von surcam »

Weshalb nicht? Ich finde es sehr befremdlich, dass Juristen(!) das ihr Arbeitsverhältnis betreffende Recht nicht oder nur unzureichend kennen. Wie soll man dann wissen, was man selbst oder Dienstherr darf oder nicht darf?

Insofern finde ich es sehr vernünftig, dass sich der Threadersteller Rat holt. Zu seiner Frage kann ich leider nichts beitragen. Mein Gefühl wäre zunächst auch gewesen, nichts zu sagen. Aber Quantensprungs Argunent für die Angabe der Schwerbehinderung ist auch nicht zu verachten.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Man sollte als Proberichter zumindest wissen, wie das mit Beurteilung, Überhörung, Versetzung etc während der Probezeit ist und was man wie und wo in die Wege leiten sollte, um in die Lebenszeitstelle zu gelangen. Irgendwann dürfte es auch mal sehr sinnvoll sein, wenn man sich einfach mal das DRiG, das LandesRiG und das GVG anschaut.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tobias__21 »

Leute, das mache ich schon noch relativ zeitnah. Überlege auch Mitglied im Bund der Richter u StA zu werden, da die auch einiges an Informationen bereitstellen und Vorträge anbieten. Aber jetzt muss ich erstmal den Kopf über Wasser halten und in die Arbeit finden.

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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von thh »


Tibor hat geschrieben: Erst nach der Erprobung musst du dich entscheiden, ob du Richter am ... oder StA werden willst.
Das - also die erste Verwendung - entscheidetienstherr ... Aber auch danach ist jederzeit ein Wechsel möglich, üblich und durchaus auch erwünscht.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Aber geht das nicht über ausgeschriebene Stellen? Richterwahlausschuss? Oder meinst du Abordnungen unter Beibehaltung des Statusamts?
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Liz »

Da gilt vielleicht: andere Länder, andere Sitten.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Wie gesagt, im Landesrecht BW steht was von Ausschreibung.

§ 3: „Bewerber um freie Planstellen für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte werden durch Ausschreibung ermittelt.“

Also entweder man geht unter Beibehaltung seiner Planstelle; dann ist es aber eine Abordnung. Oder man muss über ne Ausschreibung/Bewerbung. Es gibt in BW auch einen RWAusschuss, nur hab ich nicht adhoc finden können, wann der mitwirken muss.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 16. Dezember 2018, 22:03Wie gesagt, im Landesrecht BW steht was von Ausschreibung.

§ 3: „Bewerber um freie Planstellen für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte werden durch Ausschreibung ermittelt.“
Schon. Es werden Stellen spezifisch für die Lebenszeiternennung augeschrieben, auf die sich auch nur Proberichter bewerben können.

Allerdings bekommt man einen Anruf und mitgeteilt, auf welche Stelle man sich bewerben soll ... (Nein, das gilt nicht unbedingt nur für Lebenszeiternennungen.)
Tibor hat geschrieben: Sonntag 16. Dezember 2018, 22:03Also entweder man geht unter Beibehaltung seiner Planstelle;
Für Richter auf Probe ist das mit den Planstellen so eine Sache; AFAIS sind dafür keine festen Stellen vorgesehen.
Tibor hat geschrieben: Sonntag 16. Dezember 2018, 22:03Es gibt in BW auch einen RWAusschuss, nur hab ich nicht adhoc finden können, wann der mitwirken muss.
Der Präsidialrat und der Hauptstaatsanwaltsrat sind die relevanten Gremien; ihre Aufgaben finden sich in §§ 43, 88 Abs. 3 LRiStAG.

Der Richterwahlausschuss ist das nur bei Dissens zwischen Justizverwaltung und Präsidial-/Hauptstaatsanwaltsrat zur Entscheidung berufene Organ, und zwar bei "Berufung in ein Richteramt (Anstellung, Übertragung eines Richteramts mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts) sowie [...] Versetzung, mit Ausnahme der Versetzung im Interesse der Rechtspflege (§ 31 des Deutschen Richtergesetzes) und der Versetzung wegen Veränderung der Gerichtsorganisation (§ 32 des Deutschen Richtergesetzes)" (§ 43 Abs. 6 LRiStAG). Das kommt eher selten vor; ich will nicht beschwören, dass es überhaupt schon einmal vorkam, seitdem das Gesetz novelliert wurde.
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