Hallo zusammen,
kann eine Behörde einen Verwaltungsakt erlassen, wenn die Rechtsgrundlage zwar bekanntgemacht, aber noch nicht in Kraft ist? Meines Erachtens müsste dies möglich sein, wenn der VA erst mit Wirkung zum Inkrafttreten der RGL erlassen wird.
Was meint ihr?
Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
Moderator: Verwaltung
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Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
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Re: Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
Ich denke ich habe eine Lösung des Problems: Der Bescheid wird erlassen unter der aufschiebenden Bedingung (§ 36 II VwVfG) des Inkrafttretens der RGL. Dann besteht vorher auf keinen Fall eine Wirksamkeit.
Das sollte klappen, oder?
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Re: Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
M.E. nein, weil du exemplarisch einen Fall für eine Befristung aufstellst.
Eine (aufschiebende) Bedingung wäre es nur, wenn der Eintritt des Inkrafttretens ein ungewisses zukünftiges Ereignis ist. Das Inkrafttreten ist mit der Bekanntmachung aber wohl ein gewisses Ereignis (weil die Bekanntmachung der RGL schon erfolgt ist und diese auch das Inkrafttreten enthalten sollte), und damit ein Fall für eine Befristung.
Eine (aufschiebende) Bedingung wäre es nur, wenn der Eintritt des Inkrafttretens ein ungewisses zukünftiges Ereignis ist. Das Inkrafttreten ist mit der Bekanntmachung aber wohl ein gewisses Ereignis (weil die Bekanntmachung der RGL schon erfolgt ist und diese auch das Inkrafttreten enthalten sollte), und damit ein Fall für eine Befristung.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
Egal ob das Gesetz morgen oder in 10 Jahren in Kraft tritt. Ein VA wurde ohne Rechtsgrundlage erlassen. Der Vorbehalt des Gesetzes bezieht sich ja nicht nur auf den Inhalt, sondern nach h.M. auch auf die formale Befugnis überhaupt einen VA erlassen zu können. Damit wäre dieser nichtig. Es gibt zum Zeitpunkt des Erlasses weder die formale Befugnis dazu, noch die Befugnis inhaltlich eine Entscheidung zu treffen. Ein nichtiger VA kann ja nicht nachträglich in irgendeiner Art wieder aufleben. Sonst könnte die Verwaltung zu jedem Sachverhalt 20 Va's erlassen, selbst solche die sie überhaupt nicht erlassen darf und dann alle unter den Vorbehalt stellen irgendwann wenn es mal vielleicht uU. Ein Gesetz dazu gibt dann gilt der VA aber.
Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz; sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
- Tibor
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Re: Erlass eines Bescheides vor Inkrafttreten der Rechtsgrundlage?
Uiii. Und jeder VA ohne EGL ist zugleich nichtig? Ich denke im Fall wird nach der Möglichkeit eines vorläufigen VA gesucht; einfach mal bei Juris/Beck suchen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."