Fall: A beantragt nach § 1 Fördergesetz eine Förderung für seinen Betrieb. Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wäre jedoch nach § 2 Fördergesetz begründet, allerdings gewährt § 2 nur die Hälfte der Förderung nach § 1. Bei einem Antrag nach § 2 sind zudem andere rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen (die auch erfüllt wären).
Entscheidung über den Widerspruch?
a) Wspr zurückweisen, weil Voraussetzungen von § 1 nicht erfüllt sind?
b) Wsrp teilweise abhelfen und die Behörde verpflichten, den Antrag nach § 2 neu zu bescheiden?
Auf den ersten Blick ist b) sympathisch, da § 2 lediglich ein Weniger des vorherigen Antrags gewähren würde und dies somit vom Antrag nach § 1 mitumfasst wird. Andererseits hat er einen Antrag nach § 1 und nicht nach § 2 gestellt. Die Voraussetzungen von § 1 sind nicht erfüllt. Der angefochtene, ablehnende VA ist also nicht rechtswidrig.
Widerspruch teilweise erfolgreich nach anderer RGL, Abhilfe?
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