mrmojo hat geschrieben: ↑Freitag 28. Dezember 2018, 14:34
Ich will keinen trollen, ich hab einfach keine Ahnung.
Ich dachte immer, dass ich mich mit den Grundlagen auseinandersetze, aber anscheinend ist dem nicht so.
Deswegen wollte ich wissen, was denn mit Grundlagen gemeint ist bzw. was er darunter versteht.
Damit die Klausur was wird, kann ich dir folgende Tips geben, da ich Staatsorga kürzlich fürs Examen wiederholen musste:
1. Schritt: Lern alle Organe, und was sie machen/dürfen. Das ist intellektuell keine besondere Herausforderung, dazu kann man sich Karteikarten schreiben.
2. Schritt: Lern stramm die Zulässigkeit von Organstreit/Bund-Länder-Streit (die beiden prüfen sich fast identisch, in der Klausur unterscheidest du sie ganz einfach dadurch, ob Antragsteller tatsächlich ein Land/der Bund ist), abstrakte bzw. konkrete Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde. Das ist super einfach und dauert nicht länger als ein paar Stunden.
3. Schritt: Schau dir an wie ein Gesetz zustandekommt (brauchst du insb. für die Normenkontrollen).
4. und wichtigster Schritt: Schau dir GANZ GENAU an, wie man Begründetheit prüft. Am besten mit dicken Fallbüchern die extensive Lösungen anbieten. Such dir für jede Klausurart (siehe 2.) eine schöne Klausur raus. Geh die Lösung durch und schau, was Schritt für Schritt geprüft wird. Viele Studenten neigen dazu, in der Begründetheit einfach einen dreiseitigen Besinnungsaufsatz zu schreiben wo sie ein paar Ideen hinrotzen von irgendwelchen Prinzipien die sie nebenbei mal aufgeschnappt haben. Das is nicht gut. Die Begründetheit folgt genauso einem Schema. Erst am Ende kommst du meistens zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, wo du abwägen (und, wenn du im abgeprüften materiellen Bereich nicht firm bist: ein wenig labern) darfst. Da bietet es sich aber auch an, eine konkrete Norm im GG zu finden und deine Argumentation erstmal
stupidest an jedem einzelnen Wort des Wortlautes aufzuhängen versuchst. Wenn du allein nur peinlich genaue Wortlautauslegung machst, kriegst du für deine Begründetheitsprüfung vmtl. mehr als jeder andere Student, der sich irgendwelche Plattitüden vonwegen Rechtsstaatsprinzip aus den Fingern saugt. In den Grundkursklausuren geht es weniger darum, Wissen zu beweisen als gekonnten Umgang mit juristischer Arbeitsweise zu beweisen.
Wenn du in der Klausur sitzt, nimm dir Zeit auf Normensuche im GG zu gehen. Du hast keine Ahnung? Nicht so schlimm. Wenn der BP vorkommt und seine Rechte geltend macht, lies dir halt durch was das GG zum BP sagt. So dick ist das Ding zum Glück ja nicht. Irgendeine Norm wird halbwegs passen.
Die Zulässigkeit sauber prüfen ist recht einfach und reicht daher allein idR nicht zum Bestehen. Wenn du danach aber zumindest eine sauber strukturierte Begründetheitsprüfung präsentierst, wird sich der Korrektor freuen und - egal, ob du inhaltlich am Ende ganz weit ab vom Schuss warst, weil du keine Ahnung hattest - dich mindestens über die 4 Pkt-Hürde hieven, versprochen. Viel Glück.
P.S.: es gibt von niederle ein Basisskript Staatsrecht, wo die Basics (insb. für Schritt 1, den du wohl momentan brauchst) drin sind. Der Teil ist nicht länger als 80 A5 Seiten und ist in nem zugänglichen Frage-Antwort-Stil aufgebaut. Konzentrier dich darauf, die Grundlagen aus dem Stehgreif zu können, mach das Skript meinetwegen 3 mal durch, versteif dich nicht auf Einzelheiten. Lern als einziges Spezialproblem die Prüfungskompetenz des BP, das is im Skript nicht detailliert drin, is aber so ein Klassiker.