Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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thh
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von thh »

mrmojo hat geschrieben: Freitag 28. Dezember 2018, 14:34Ich dachte immer, dass ich mich mit den Grundlagen auseinandersetze, aber anscheinend ist dem nicht so.
Deswegen wollte ich wissen, was denn mit Grundlagen gemeint ist bzw. was er darunter versteht.
Zu den Grundlagen würden bspw. die Kenntnisse unsere politischen Systems gehören, die in der Schule vermittelt werden und zur staatsbürgerlichen Allgemeinbildung gehören sollten, also im Studium allenfalls wiederholt und vertieft werden - Zusammensetzung, Aufgaben und Stellung der verschiedenen Staatsorgane, Gang der Gesetzgebung u.a.

Die Feststellung, dass "der Bundespräsident ja garkein Teil des Bundestages [ist] und [...] da auch nicht einfach rum[lungert]", weist auf Defizite bereits der schulischen Ausbildung hin, die man tunlicherweise beheben sollte, bevor man sich ernsthaft mit den Inhalten eines juristischen Studiengangs beschäftigt. Dafür bedarf es auch nicht zwingend juristischer Literatur; allgemeinbildende Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung oder ein Staatsbürgertaschenbuch sind völlig hinreichend.
Tobias__21
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Tobias__21 »

thh hat geschrieben: Freitag 28. Dezember 2018, 20:39
mrmojo hat geschrieben: Freitag 28. Dezember 2018, 14:34Ich dachte immer, dass ich mich mit den Grundlagen auseinandersetze, aber anscheinend ist dem nicht so.
Deswegen wollte ich wissen, was denn mit Grundlagen gemeint ist bzw. was er darunter versteht.
Zu den Grundlagen würden bspw. die Kenntnisse unsere politischen Systems gehören, die in der Schule vermittelt werden und zur staatsbürgerlichen Allgemeinbildung gehören sollten, also im Studium allenfalls wiederholt und vertieft werden - Zusammensetzung, Aufgaben und Stellung der verschiedenen Staatsorgane, Gang der Gesetzgebung u.a.

Die Feststellung, dass "der Bundespräsident ja garkein Teil des Bundestages [ist] und [...] da auch nicht einfach rum[lungert]", weist auf Defizite bereits der schulischen Ausbildung hin, die man tunlicherweise beheben sollte, bevor man sich ernsthaft mit den Inhalten eines juristischen Studiengangs beschäftigt. Dafür bedarf es auch nicht zwingend juristischer Literatur; allgemeinbildende Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung oder ein Staatsbürgertaschenbuch sind völlig hinreichend.
Für den Einstieg empfehle ich "HanisauLand"
https://www.bpb.de/shop/lernen/hanisauland/

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famulus
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von famulus »

Hmmm, das ist aber auch erst ab 8. ;)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Tobias__21 »

Mal ernsthaft: Diese kleinen Taschenbüchlein von der bpb sind echt nicht schlecht. Viele gibt es sogar kostenlos. Ich meine mich dunkel zu erinnern, zur Schulzeit auch mal Zeitschriften bestellt zu haben und auch zu Anfang des Studiums hatte ich noch Taschenbücher von denen. Muss man sich halt mal durchklicken. Ich hab die auf Anhieb nicht gefunden. Gibts aber sicher noch.
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famulus
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von famulus »

https://m.bpb.de/shop/

Ich finde das Zeug auch super.
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Tobias__21 »

Ohne wäre ich aufgeschmissen gewesen in der Schule. Unsere Lehrbücher waren grottenschlecht und der Gemeinschaftskundelehrer hat seinen Unterricht eher Freistil gehalten. Er war passionierter Schauspieler und Vorleser. Oft hat er uns stundenlang einfach nur vorgelesen. Richtig gutes Zeug. E.T.A Hoffmann, Jeremias Gotthelf und so. Wir haben auch immer drum gebettelt, weil er so gut darin war :) Staatskunde blieb da halt ein bisschen auf der Strecke. Aber das waren auch andere Zeiten und andere Schüler :)
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flx
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von flx »

mrmojo hat geschrieben: Freitag 28. Dezember 2018, 14:34 Ich will keinen trollen, ich hab einfach keine Ahnung.
Ich dachte immer, dass ich mich mit den Grundlagen auseinandersetze, aber anscheinend ist dem nicht so.
Deswegen wollte ich wissen, was denn mit Grundlagen gemeint ist bzw. was er darunter versteht.
Damit die Klausur was wird, kann ich dir folgende Tips geben, da ich Staatsorga kürzlich fürs Examen wiederholen musste:
1. Schritt: Lern alle Organe, und was sie machen/dürfen. Das ist intellektuell keine besondere Herausforderung, dazu kann man sich Karteikarten schreiben.
2. Schritt: Lern stramm die Zulässigkeit von Organstreit/Bund-Länder-Streit (die beiden prüfen sich fast identisch, in der Klausur unterscheidest du sie ganz einfach dadurch, ob Antragsteller tatsächlich ein Land/der Bund ist), abstrakte bzw. konkrete Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerde. Das ist super einfach und dauert nicht länger als ein paar Stunden.
3. Schritt: Schau dir an wie ein Gesetz zustandekommt (brauchst du insb. für die Normenkontrollen).
4. und wichtigster Schritt: Schau dir GANZ GENAU an, wie man Begründetheit prüft. Am besten mit dicken Fallbüchern die extensive Lösungen anbieten. Such dir für jede Klausurart (siehe 2.) eine schöne Klausur raus. Geh die Lösung durch und schau, was Schritt für Schritt geprüft wird. Viele Studenten neigen dazu, in der Begründetheit einfach einen dreiseitigen Besinnungsaufsatz zu schreiben wo sie ein paar Ideen hinrotzen von irgendwelchen Prinzipien die sie nebenbei mal aufgeschnappt haben. Das is nicht gut. Die Begründetheit folgt genauso einem Schema. Erst am Ende kommst du meistens zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, wo du abwägen (und, wenn du im abgeprüften materiellen Bereich nicht firm bist: ein wenig labern) darfst. Da bietet es sich aber auch an, eine konkrete Norm im GG zu finden und deine Argumentation erstmal stupidest an jedem einzelnen Wort des Wortlautes aufzuhängen versuchst. Wenn du allein nur peinlich genaue Wortlautauslegung machst, kriegst du für deine Begründetheitsprüfung vmtl. mehr als jeder andere Student, der sich irgendwelche Plattitüden vonwegen Rechtsstaatsprinzip aus den Fingern saugt. In den Grundkursklausuren geht es weniger darum, Wissen zu beweisen als gekonnten Umgang mit juristischer Arbeitsweise zu beweisen.

Wenn du in der Klausur sitzt, nimm dir Zeit auf Normensuche im GG zu gehen. Du hast keine Ahnung? Nicht so schlimm. Wenn der BP vorkommt und seine Rechte geltend macht, lies dir halt durch was das GG zum BP sagt. So dick ist das Ding zum Glück ja nicht. Irgendeine Norm wird halbwegs passen.

Die Zulässigkeit sauber prüfen ist recht einfach und reicht daher allein idR nicht zum Bestehen. Wenn du danach aber zumindest eine sauber strukturierte Begründetheitsprüfung präsentierst, wird sich der Korrektor freuen und - egal, ob du inhaltlich am Ende ganz weit ab vom Schuss warst, weil du keine Ahnung hattest - dich mindestens über die 4 Pkt-Hürde hieven, versprochen. Viel Glück.

P.S.: es gibt von niederle ein Basisskript Staatsrecht, wo die Basics (insb. für Schritt 1, den du wohl momentan brauchst) drin sind. Der Teil ist nicht länger als 80 A5 Seiten und ist in nem zugänglichen Frage-Antwort-Stil aufgebaut. Konzentrier dich darauf, die Grundlagen aus dem Stehgreif zu können, mach das Skript meinetwegen 3 mal durch, versteif dich nicht auf Einzelheiten. Lern als einziges Spezialproblem die Prüfungskompetenz des BP, das is im Skript nicht detailliert drin, is aber so ein Klassiker.
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von mrmojo »

Danke flx für deine Ratschläge, werd ich direkt mit starten.
Danke auch für die andren Ratschläge.
Der Tip mit den Büchern von der BPD sind super, hab da einige bestellt.
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Strich
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Strich »

Verzeih die Frage, aber laut deinem Profil studierst du seit 2011. Wie kann man nach 16 Semestern im Letztversuch sein? Da ist bei einigen schon das Urteil des BVerwG rechtskräftig, die gegen ihre Zwangsexma geklagt haben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von sai »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 3. Januar 2019, 14:33 Verzeih die Frage, aber laut deinem Profil studierst du seit 2011. Wie kann man nach 16 Semestern im Letztversuch sein? Da ist bei einigen schon das Urteil des BVerwG rechtskräftig, die gegen ihre Zwangsexma geklagt haben.
Kommt halt davon, wenn man genauso viel rumlungert, wie der Bundespräsident im Bundestag.
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famulus
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von famulus »

So lange man den Schwerpunkt fertig hat, ist das doch kein Problem - oder gibt's irgendwo Fristen, wann die Erste Prüfung spätestens abzulegen ist?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Strich »

Ich dachte immer, dass man ne Zwischenprüfung in einer gewissen Zeit abzulegen hat. Dazu gehörte bei uns damals Staatsorga dazu.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von famulus »

Ja stimmt, die müsste man schon haben. Aber muss man für die zwingend wissen, dass der BP nicht dem BT angehört? :D
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Tobias__21 »

In der ersten Klausur werden oft Grundrechte geprüft. Besteht man die, hat mit Staatsorga u.U nicht viel bis gar nichts am Hut :)
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Tibor
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Re: Bundestagspräsi lässt Bundespräsi entfernen

Beitrag von Tibor »

Moment, früher hatten wir im 1. Semester Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) und im 2. Semester Staatsrecht II (Grundrechtslehre) und im 3. Semester dann Europarecht und im 4. Semester Verwaltungsrecht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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