Strafakte nicht zurücksenden

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immer locker bleiben
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von immer locker bleiben »

Verstehe die Aufregung nicht, Akteneinsicht wäre doch eh irgendwann beantragt worden. Akte kopieren, zurückschicken und dem Mandanten in Rechnung stellen, fertig ist die Laube.

Ich wundere mich aber auch, wie schnell die Vertreter von Justitia hier einen Anwalt, der einen solches Versehen der Geschäftsstelle kritisiert, sofort auf die schwarze Liste der in Zukunft zu schikanierenden Kollegen setzen.
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Liz
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von Liz »

@immer locker bleiben: ich dachte, es sei hinreichend deutlich geworden, dass das Problem nicht der Hinweis auf die nicht beantragte Akteneinsicht ist (kann vorkommen, dann weist man eben mit Ara anlässlich der Aktenrücksendung darauf hin), sondern das Ansinnen, die Akte bis zur Abgabe der gewünschten Erklärung (was man ohne Akte sowieso nicht kann) nicht zurückzusenden und die Sache für den Mandanten möglichst in die Verjährung "zu retten".
surcam
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von surcam »

Zur Unfreiheit der Rücksendung: Wird durch die Aktenpauschale das Porto für die Rücksendung nicht sowieso abgegolten?
sai
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von sai »

joee78 hat geschrieben: Sonntag 13. Januar 2019, 14:24 Da liegt schon ein halbes Dutzend Beschwerden - bisher wurden alle immer eingestellt. \:D/

Wie gesagt, ich bin Anwalt meines Mandanten. Wenn ich dadurch verhindere, dass sein Lappen weg ist, ist das meine Pflicht.
Der Anwalt als Organ der Rechtspflege und so?
in dubio
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von in dubio »

Wegen der Ausgangsfrage bin ich schon halbwegs fassungslos. Deshalb ein paar Fragen an den TE:

1. Du willst vor einer Rücksendung eine Zusicherung darüber, dass die Zusendung unfrei erfolgen kann? Um sicherzugehen welchen Betrag nicht auslegen zu müssen? 1,45 Ero? 3,79 Euro? Ernsthaft?
2. Du willst in einem Straf-/Bußgeldverfahren "verteidigen", ohne die Akte zu kennen? Warum? Um 12 Euro zu sparen?
3. Du kannst Deinem Mandanten nicht vermitteln, dass eine seriöse Verteidigung nur mit Aktenkenntnis sinnvoll ist und er daher die Kosten der Akteneinsicht tragen muss? - Denn sobald der Mandant die Auslagen erstattet, stellt sich die Frage doch gar nicht.
4. Hast Du Dir den Trick mit der Verjährung durch verspätete Aktenrücksendung selbst ausgedacht? Du denkst ernsthaft über standesrechtswidriges und ggf. sogar strafrechtliches Verteidigungshandeln nach, um das Maximum für einen Mandanten herauszuholen, der die 12 Euro Aktenversandpauschale nicht erstattet?
5. Deine Kanzlei läuft so schlecht, dass Du Dir wegen 12 Euro mindestens eine Stunde (im Zweifelsfall deutlich mehr) Zusatzarbeit - durch Diskussion mit Geschäftsstelle/Gericht und wahrscheinlich Anwaltskammer - ans Bein bindest?
6. Seit wann bist Du Rechtsanwalt? Sechs Kammerbeschwerden - egal ob eingestellt oder nicht - finde ich sehr beachtlich. Das schaffen andere in >30 Berufsjahren nicht.
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JulezLaw
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von JulezLaw »

Ich sehe, du kennst joe noch nicht.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von in dubio »

JulezLaw hat geschrieben: Dienstag 15. Januar 2019, 11:12 Ich sehe, du kennst joe noch nicht.
Ich habe noch nicht mit ihm diskutiert, mein Bild von ihm ist dank seiner Beiträge aber schon recht konkret.
Hier lesen ja auch Juristen in Ausbildung und rechtliche Laien mit. Denen sollte man schon deutlich zeigen, was der Unterschied zwischen "Mein Anwalt hängt sich ganz schön für mich rein" und "Mein Anwalt ist ein Schaumschläger ohne Substanz" ist.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von JulezLaw »

Da hast du definitiv recht ;)
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von joee78 »

So, mir liegt jetzt der Bescheid der Bußgeldstelle über die Rücknahme der Versendungspauschale vor - schien also doch ein ZBR vorgelegen zu haben, sonst hätte sich die Behörde wohl kaum bemüßigt gefühlt zu reagieren. Muss jetzt eine andere Strategie wählen; wie gut, dass auf dem Blitzerfoto niemand zu erkennen ist. \:D/

Zum allgemeinen Tenor hier (Anwalt ist Organ der Rechtspflege, bloß nirgendwo anecken ...) kann ich nur sagen, dass ich mich eher Kollegen verbunden fühle wie dem, der die Unterzeichnung des EB verweigert und dem gegnerischen Prozessbevollmächtigten die Tür vor der Nase zugeknallt hat:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/berufseinstieg/bgh-keine-mitwirkungspflicht-bei-zustellung-von-anwalt-zu-anwalt (Verwaister Link automatisch entfernt)
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von Sebast1an »

joee78 hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 16:59 So, mir liegt jetzt der Bescheid der Bußgeldstelle über die Rücknahme der Versendungspauschale vor - schien also doch ein ZBR vorgelegen zu haben, sonst hätte sich die Behörde wohl kaum bemüßigt gefühlt zu reagieren.
Interessante Schlussfolgerung.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von famulus »

:lmao:
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Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von Tibor »

Gleich gefolgt von der üblichen Reichsbürgerargumentation: Hab ich doch immer gewusst, dass es die BRD nicht gibt und wir Personal einer GmbH sind, sonst hätten die doch nicht [aufgehobener Verwaltungsakt einfügen] aufgehoben, nachdem ich sie damit konfrontiert habe!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von Swann »

joee78 hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 16:59 So, mir liegt jetzt der Bescheid der Bußgeldstelle über die Rücknahme der Versendungspauschale vor - schien also doch ein ZBR vorgelegen zu haben, sonst hätte sich die Behörde wohl kaum bemüßigt gefühlt zu reagieren.
Dann dürfte es dir ja ein Leichtes sein darzulegen, worin dieses ZBR eigentlich bestehen soll. Zumal, da du diesen phänomenalen Sieg im Rücken hast.
Zum allgemeinen Tenor hier (Anwalt ist Organ der Rechtspflege, bloß nirgendwo anecken ...) kann ich nur sagen, dass ich mich eher Kollegen verbunden fühle wie dem, der die Unterzeichnung des EB verweigert und dem gegnerischen Prozessbevollmächtigten die Tür vor der Nase zugeknallt hat:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/berufseinstieg/bgh-keine-mitwirkungspflicht-bei-zustellung-von-anwalt-zu-anwalt (Verwaister Link automatisch entfernt)
Der Anwalt hat im Gegensatz zu dir eine rechtlich fundierte Einschätzung seiner berufsrechtlichen Pflichten vorgenommen.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von joee78 »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 19:39
joee78 hat geschrieben: Mittwoch 16. Januar 2019, 16:59 So, mir liegt jetzt der Bescheid der Bußgeldstelle über die Rücknahme der Versendungspauschale vor - schien also doch ein ZBR vorgelegen zu haben, sonst hätte sich die Behörde wohl kaum bemüßigt gefühlt zu reagieren.
Dann dürfte es dir ja ein Leichtes sein darzulegen, worin dieses ZBR eigentlich bestehen soll. Zumal, da du diesen phänomenalen Sieg im Rücken hast.
Im Zivilrecht würde ein (negativer) Feststellungsanspruch auf Nichtbestehen der Schuld bestehen - ähnlich wie bei Mahnbescheiden, denen der Schuldner widersprochen hat, woraufhin der Gläubiger das Verfahren nicht weiterbetreibt. Diesen Anspruch kann ich der Behörde im Wege des ZBR bis zum - nun vorliegenden Bescheid - entgegenhalten. Hätte sich die Behörde 3 Monate Zeit gelassen, hätte ich die Akte erst nach 3 Monaten zurückgeschickt.
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Strich
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Re: Strafakte nicht zurücksenden

Beitrag von Strich »

"im Wege des ZBR"

Es gibt nicht "das ZBR".
Welches meinst du denn? Sicherlich nicht die aus dem BGB, da ihr kein Schuldverhältnis habt, sondern ein öffentlich-rechtliches Abgabenverhältnis. ZBR sind aber, um einfach mal ins Leere zu schießen, in der AO äußerst selten.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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