Strafakte nicht zurücksenden
Moderator: Verwaltung
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Strafakte nicht zurücksenden
Hab auf einen Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß lediglich die Vertretung des Mandanten angezeigt und bestritten, dass es gefahren ist. Nun bekomme ich die Akte zugeschickt mit der Aufforderung, die Versendungspauschale von 12 € zu zahlen und die Akte zurückzusenden. Habe jetzt der Bußgeldstelle geschrieben, dass ich die Akte nur bei schriftlicher Bestätigung zurücksende, dass ich keine Versendungspauschale schulde und ferner die Rücksendung unfrei erfolgen kann.
Schon mal sowas erlebt? Will schließlich nicht für zukünftige Akteneinsichten gesperrt werden oder berufsrechtliche Konsequenzen riskieren.
Schon mal sowas erlebt? Will schließlich nicht für zukünftige Akteneinsichten gesperrt werden oder berufsrechtliche Konsequenzen riskieren.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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- Tibor
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Ja klar. Du bist voll im Recht!!!
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Wahrscheinlich ein Versehen der Behörde, weil echte Anwälte immer zunächst Akteneinsicht beantragen.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Da weiß halt die Geschäftsstelle wie man es richtig macht.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Absolut. Egal, ob im Recht oder nicht: Die Akte vorsätzlich nicht zurückzuschicken qualifiziert umgehend dafür, Akteneinsicht demnächst nur noch zwischen 9 und 13 Uhr auf der Geschäftsstelle nehmen zu dürfen. Egal, ob zu Recht oder nicht.Tibor hat geschrieben:Ja klar. Du bist voll im Recht!!!
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Man könnte ja auch einfach schnell anrufen. Geht wohl schneller, als ein Schreiben aufzusetzen und auf Konfrontationskurs zu gehen. Oder man schickt die Akte einfach zurück und weist daraufhin, dass man keine AE beantragt hat. Das Porto werden die einem schon erstatten. Das ist doch alles kein Problem. Die sehen ja selbst in ihrer Akte, dass kein AE Gesuch gestellt wurde, da braucht man doch keinen Terz machen. Kostet nur unnötig Zeit
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Anrufen macht doch mehr Arbeit als sonst was. Was willst Du zur Behauptung "habe aber gar keine Akteneinsicht beantragt" am Telefon ohne Akte sinnvolles sagen. Da kann man dem Anwalt doch auch nur sagen, dass er es gefälligst anlässlich der Rücksendung der Akte noch mal schreiben soll. Zumal es mir nicht wirtschaftlich zu sein scheint, ewig um 12 € plus Porto zu streiten, wenn man sinnvollerweise irgendwann im Verfahren mal Akteneinsicht genommen hätte...
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Dann eben Variante zwei
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Ja, das kann man gerne tun, wenn man das für sinnvoll erachtet. Aber ich glaube, ein Anruf ist höchst kontraproduktiv. Ich glaube, ich müsste schon einen sehr guten Tag haben, dass das Telefonat nicht mit der Ansage endet, dass ich dem Anwalt gerne das 12 €-Kostenrisiko nehme, indem ich die Geschäftsstelle anweise, ihm keine Akten mehr zu übersenden.Tobias__21 hat geschrieben:Dann eben Variante zwei
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Naja, man wird ja auf der GS anrufen. Die können einen Vermerk zum Fehlblatt nehmen u man schickt die akte zurück. Aber ein Schreiben zur Akte ist schon besser
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Aber die Geschäftsstelle wird ja die gewünschte Erklärung zu den Kosten ohne Akte auch nicht abgeben können.
- Tibor
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Wegen 12€ krümmt doch ein Anwalt sonst keinen Finger länger als 3 Minuten. Ich verstehe gar nicht, wie man darüber auch nur einen Gedanken verschwendet. #lebenszeit
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Die sollen es ja auch nur im fehlblatt vermerken, dass RA xy angerufen hat und meinte keine AE beantragt zu haben. Wenn die akte dann wieder da ist, sehen sie dass kein AE gesuch drin ist.Liz hat geschrieben:Aber die Geschäftsstelle wird ja die gewünschte Erklärung zu den Kosten ohne Akte auch nicht abgeben können.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
Das ist aber nicht der Ausgangsfall, nämlich: der TE möchte erst die Zusage, dass er nichts zahlen muss und bis dahin schickt er die Akte nicht zurück oder allenfalls ohne Porto. D. h. mit dem Vermerk der Geschäftsstelle (die nun wirklich Besseres zu tun hat, als Schreibkraft für den Anwalt zu spielen) wäre der TE ja nicht zufrieden. Und jedenfalls meine Geschäftsstelle würde irgendwann bei mir anrufen und fragen, ob ich nicht mal das Gespräch übernehmen möchte - mit dem obigen Ergebnis.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Samstag 12. Januar 2019, 23:15Die sollen es ja auch nur im fehlblatt vermerken, dass RA xy angerufen hat und meinte keine AE beantragt zu haben. Wenn die akte dann wieder da ist, sehen sie dass kein AE gesuch drin ist.Liz hat geschrieben:Aber die Geschäftsstelle wird ja die gewünschte Erklärung zu den Kosten ohne Akte auch nicht abgeben können.
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Re: Strafakte nicht zurücksenden
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