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Vielen Dank für Ihre hilfe.
Verfassungsbeschwerde
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Verfassungsbeschwerde
Zuletzt geändert von JanH am Samstag 2. Februar 2019, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsbeschwerde Prüfen - Schema für Rechtsschutzgleichheit gesucht
Guten Morgen!
Es ist das allgemeine Gleichheitsgrundgrundrecht. Also sollte es dementsprechend geprüft werden.
Guck dir noch einmal ein paar Entscheidungen des BVerfG dazu an, z.B. eine (oder die?) erste dazu: BVerfGE 9, 124 ff. Dann findest du die Vergleichsgruppen heraus.
Es ist das allgemeine Gleichheitsgrundgrundrecht. Also sollte es dementsprechend geprüft werden.
Guck dir noch einmal ein paar Entscheidungen des BVerfG dazu an, z.B. eine (oder die?) erste dazu: BVerfGE 9, 124 ff. Dann findest du die Vergleichsgruppen heraus.
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Re: Verfassungsbeschwerde Prüfen - Schema für Rechtsschutzgleichheit gesucht
Ich kann die Schwierigkeiten, die Prüfung der Rechtsschutzgleichheit in das klassische Schema der Grundrechtsprüfung einzufügen, gut nachvollziehen. Das hängt meines Erachtens damit zusammen, dass sich die Prüfung einer "Urteils"verfassungsbeschwerde (und darum wird es ja fast immer gehen) an der Uni weit von dem unterscheidet, was das BVerfG macht. Das BVerfG wird kaum von Eingriff und Rechtfertigung sprechen, sondern wirft in einem ersten Schritt die allgemeinen Maßstäben des jeweiligen Grundrechts auf und prüft dann zweitens, ob die Gerichte ihren verfassungsrechtlichen Entscheidungsspielraum im Einzelfall überschritten haben (diese Struktur geht übrigens gerade aus den Kammerentscheidungen der vergangenen Jahre immer klar hervor; die 1. Kammer des Zweiten Senates hatte bekanntlich oft die Gelegenheit, die Asylanwälte zu beglücken ). Ich als Prüfer fände es fantastisch, wenn sich die Fallprüfung an dieser Vorgehensweise orientieren würde, aber ich weiß nicht, ob ich als Student selbst den Mut dazu gehabt hätte. Von daher wird die Empfehlung, einfach dem allgemeinen Schema zu folgen, schon zielführend sein.
Allgemein ein guter Aufsatz: Bergner/Pernice, in: Linien der Rspr. des BVerfG Bd. 2, S. 241 ff.
Ach, und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit übrigens aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet. Kann ja je nach Ausgangsfall für dich relevant sein.
Allgemein ein guter Aufsatz: Bergner/Pernice, in: Linien der Rspr. des BVerfG Bd. 2, S. 241 ff.
Ach, und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit übrigens aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet. Kann ja je nach Ausgangsfall für dich relevant sein.
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Re: Verfassungsbeschwerde Prüfen - Schema für Rechtsschutzgleichheit gesucht
Bei einer Gleichheitsprüfung spricht man doch aber auch im Studium nicht von Eingriff? Oder hat sich das geändert?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Verfassungsbeschwerde Prüfen - Schema für Rechtsschutzgleichheit gesucht
Nein, in der Regel nicht, nur manchmal wird die Ungleichbehandlung als Eingriff bezeichnet. Ich habe mich unklar ausgedrückt: Ich meinte, dass generell die Urteilsverfassungsbeschwerde vom BVerfG anders geprüft wird und z.B. auch bei Freiheitsrechten nicht von Eingriff und Rechtfertigung gesprochen wird. Bei der Rechtsschutzgleichheit wird man - meines Wissens nach - auch nicht die Formulierungen "Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem" und "Sachliche Rechtfertigung" finden.