Einstiegsgehalt als Syndikus

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Tibor
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

Den bekommt man nur auf dem Dorf.
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Muirne
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Muirne »

Unsere klassischen Hochhaussiedlungen mit begrenztem Charme liegen ja ganz überwiegend deutlich außerhalb der Stadt, weil dort eben noch genug Baufläche war, die man entsprechend ausgestalten konnte. Kannst ja nicht einfach die Innenstadt für solche Monster entkernen. Das sind dann reine Wohnflächen, idR auch sehr hässlich und mit relativ hohen Betriebskosten (bezahlbar, aber nicht unbedingt billig oder preiswert). Je weiter weg vom Stadtkern desto prekärer. Gegen Upper Eastside im 20. Stock wird dagegen wohl niemand was haben.

Aus den ganzen Karstadtfilialen könnte man mal Wohnraum machen.
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Theopa
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 10:44 Wie begehrt sind denn Wohnungen in Hochhaussiedlungen? Selbst in Berlin scheint man mehr schöne Altbauwohnungen zu suchen als Plattenbauten ...
Wenn ich mir hierzulande moderne Hochhäuser(z.B. den O2-Tower) ansehe, wäre dort auf jeden Fall auch Potenzial für sehr beliebte Wohnungen. Wenn man ein nicht zentrales aber mit einer sehr guten Verkehrsanbindung ins Zentrum ausgestattes Viertel nimmt und dort einige solche Gebäude aufstellt (die obersten 10 Etagen Luxus, dann 20/25 Etagen "klein aber fein" mit optionalem Concierge/Wäscheservice etc. für Junge Singles/DINK, unten Einkaufmöglichkeiten) kann man schon viel Wohnraum schaffen ohne einen Brennpunkt zu basteln. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das nicht rechnet.
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Strich
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 10:40 ...Es verstößt nämlich auch gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation, wenn Besoldungsunterschiede zwischen unterschiedlichen Ämtern nivelliert werden.
R1 zu R2 ist so ein Unterschied. Für diese 150 € mehr im Monat gehst du 3 Jahre am OLG/OVG, Ministerium oder bei der GenStA anschaffen, um dann am Amtsgericht Hintertupflingen Direktor zu werden und dich da mit dem ganzen gehobenen und mittleren Dienst rumzuschlagen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von halb eins »

Theopa hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 13:59Wenn ich mir hierzulande moderne Hochhäuser(z.B. den O2-Tower) ansehe, wäre dort auf jeden Fall auch Potenzial für sehr beliebte Wohnungen. Wenn man ein nicht zentrales aber mit einer sehr guten Verkehrsanbindung ins Zentrum ausgestattes Viertel nimmt und dort einige solche Gebäude aufstellt (die obersten 10 Etagen Luxus, dann 20/25 Etagen "klein aber fein" mit optionalem Concierge/Wäscheservice etc. für Junge Singles/DINK, unten Einkaufmöglichkeiten)
Also in Frankfurt werden beispielsweise mehrere Wohntürme gebaut bzw. sind im Bau. Mit R1 reicht es da aber, wenn überhaupt, nur für das Mieten eines 1-Zimmer-Appartements...
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Freedom »

Solange dadurch diejenigen, mit denen du um eine Altbauwohnung oder eine Wohnung in einem normalen Haus konkurrierst, dort einziehen kannst du trotzdem profitieren, vorausgesetzt dass diese Leute sich nicht nur eine Zweitwohnung besorgen und dass dort eben wirklich deutlich mehr Menschen unterkommen als in einem 6stöckigen Haus.

Ansonsten gilt natürlich auch bei normalen Häusern, dass ich Luxus-Wohnungen bauen kann oder normale Wohnungen. Müsste ja theoretisch analog gelten für Hochhäuser. Dann könnte man z.B. die bauvorschriften auflockern und den Investoren erlauben, Hochhäuser hinzusetzen und der voraussetzung, dass die unteren 5-10 Geschosse niedrigere Preise haben. ka alles nur assoziativ.
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thh
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von thh »

Deine Fakten scheinen mir nicht ganz hinzuhauen.
Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05R1 zu R2 ist so ein Unterschied. Für diese 150 € mehr im Monat
Ca. 650 vor Steuern sind ca. 425 nach Steuern, also rund das Dreifache der von Dir postulierten Differenz.
Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05gehst du 3 Jahre am OLG/OVG, Ministerium oder bei der GenStA anschaffen,
Die Erprobungsabordnung dauert sechs bis neun Monate, nicht drei Jahre. Auch ungeachtet eines Beförderungswunsches eine interessante Zeit, die ich nur empfehlen kann.
Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05 um dann am Amtsgericht Hintertupflingen Direktor zu werden und dich da mit dem ganzen gehobenen und mittleren Dienst rumzuschlagen.
Wer das will, macht es, wer nicht, der nicht. Die anderen werden lieber Beisitzer am OLG oder Vorsitzende am LG und bekommen dafür dasselbe Geld.
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Tibor
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

650 ist in BW das Delta, in Sachsen-Anhalt und Nrw bspw. knapp unter 630 Brutto. In Berlin in Stufe 1/2 sogar 880 Delta, danach 630.
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Sektnase »

Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05 R1 zu R2 ist so ein Unterschied. Für diese 150 € mehr im Monat gehst du 3 Jahre am OLG/OVG, Ministerium oder bei der GenStA anschaffen, um dann am Amtsgericht Hintertupflingen Direktor zu werden und dich da mit dem ganzen gehobenen und mittleren Dienst rumzuschlagen.
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von OJ1988 »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 20:38
Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05 R1 zu R2 ist so ein Unterschied. Für diese 150 € mehr im Monat gehst du 3 Jahre am OLG/OVG, Ministerium oder bei der GenStA anschaffen, um dann am Amtsgericht Hintertupflingen Direktor zu werden und dich da mit dem ganzen gehobenen und mittleren Dienst rumzuschlagen.
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Kasimir »

OJ1988 hat geschrieben:
Sektnase hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 20:38
Strich hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:05 R1 zu R2 ist so ein Unterschied. Für diese 150 € mehr im Monat gehst du 3 Jahre am OLG/OVG, Ministerium oder bei der GenStA anschaffen, um dann am Amtsgericht Hintertupflingen Direktor zu werden und dich da mit dem ganzen gehobenen und mittleren Dienst rumzuschlagen.
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Tibor
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

Erst nach R2 gibt es die Chance auf R3. Das sind dann ggü einer mittleren Stufe locker 2.000€ mehr im Monat.
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Strich
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Strich »

Also wenn ich hier schaue:
https://oeffentlicher-dienst.info/

komme ich bei R1 Stufe 3 (LK I, keine Familie) auf 4060 € ca. in LSA, R2 selbe Stufe 4400 €. Ok sinds halt 360 Taken mehr im Monat netto.

Dieser Unterschied zieht sich bis in Stufe 8 rein. 150 € mag übertrieben gewesen sein. Aber selbst 360 € netto Unterschied rechtfertigen keine Pendelei zu weiter entfernten Orten. Außerdem bezweifle ich stark, dass der Stundenlohn mit R2 ggü. R1 steigt. Wer trotz R2 in LSA nicht pendeln muss, hat mehr im Sinn als R2. Denjenigen kommt es aber ohnehin nicht wirklich aufs Geld an und das ist auch ok.

Die Erprobungszeit hier sind auf keinen Fall 6 - 9 Monate sondern eher im Schnitt 2 Jahre. Von unter einem Jahr habe ich nur einmal gehört (nicht aus Thüringen und Sachsen), da wurde auf "anraten" des OVG verkürzt.

@ Tibor: Der Unterschied R1 Stufe 5 zu R3 sind hier ca. 1.200 € netto im Monat, ganz sicher nicht 2.000 €.
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

Ich meinte auch Brutto
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Zippocat
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Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Zippocat »

Strich hat geschrieben: Montag 19. Oktober 2020, 09:22 Die Erprobungszeit hier sind auf keinen Fall 6 - 9 Monate sondern eher im Schnitt 2 Jahre. Von unter einem Jahr habe ich nur einmal gehört (nicht aus Thüringen und Sachsen), da wurde auf "anraten" des OVG verkürzt.
Bist du da sicher? Das wäre jedenfalls für eine Erprobung im Zivil- oder Strafsenat des OLG sehr lange. Für Abordnungen an Landesministerien ist das auch in NDS anders , aber zwei Jahre als RiAG/RiLG am OLG? Da wird man ja praktisch Senatsinventar.
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