Einstiegsgehalt als Syndikus

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Liz »

Strich hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 15:09
Strich hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 13:19 Was meinst du denn, warum sich Richter über ihr Gehalt beschweren? Weil da was dran sein könnte oder weil wir knausrige Neider sind? Wenn es letzteres ist, brauchen wir nicht weiter reden.
Zu 90% leider 2. Zu 10% berechtigt, aber das aktuelle Problem von dir ist m.E. auch nicht die Besoldung, sondern die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten von Nord nach Süd und von West nach Ost und erst Recht von Land zu Stadt und Großstadt zu Kleinstadt.

Man muss nur mal schauen, wer hier sich womit vergleicht. Der Autohändler - den du bemühst - kann doch kein taugliches Vergleichspaar bilden, genauso wenig der Immobilienmakler, Banker oder die Krankenschwester oder ein Arzt. Das führt alles zu großem stinkenden Käse. Wenn man sich vergleicht, dann bitte mit Juristen. Und hier machen 90% aller "Beschwerdeführer" der Justiz immer den gleichen Fehler: die vergleichen im worst case ein aktuelles Bruttogehalt lt. Tabelle (bekommen alle, egal wie gut beurteilt und wie leistungsfähig sie sind) und vergleichen das mit pressewirksam lancierten GK-Gehältern von irgendwelchen Seniorpartnern. Die Anwaltswelt ist aber viel differenzierter und natürlich muss man die Lebensarbeitszeit und die gesamte Nettovergütung betrachten. Nur eine ganz knappe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Stufensteigerungen und Inflation) sollte dir das vor Augen führen: Während der R1 sein netto vollständig verbrennen kann, weil er nach dem 67. Lj. bis zum Tode noch eine Pension erhält, die wohl eher > 2.000 netto liegen wird, muss der Anwalt für seine Rente neben dem SV-Abzug zum VersW noch einiges zusätzlich bei Seite legen müssen; gerade in Zeiten mieser Renditen. Er muss also einen erheblichen Teil seines Nettos zwingend anlegen. Zugleich wird bei einem Richter die Arbeitsleistung am Anfang sicherlich hoch sein und wegen mir beim Proberichter im abgesoffenen Dezernat für 3-5 Jahre > 50h liegen, aber die letzten 15 Jahre macht doch kein Richter auch nur annähernd 40h. Der Anwalt wird genauso eine Einarbeitungszeit haben, muss aber beständig weiter arbeiten, weil nur Arbeit auch Lohn/Umsatz bedeutet. Nur in seltenen Fällen kann ein GK Partner durch LockStep oder Kanzleiumlagen Geld generieren, ohne zu arbeiten. Diesen Fall kann man genausowenig zum Vergleich heranziehen wie Bundesrichter.
Der Autohändler sollte auch kein hardcase Vergleich sein. Im Übrigen lassen sich alle Vergleiche zerreden. Man findet immer Unterschiede.
Der wesentliche Punkt ist doch die Kaufkraft. Die sollte m.E. schlicht auf einem Niveau liegen, das dem Stand in der Gesellschaft entspricht.
Mir scheint der Einwand, dass das auch ein regionales Problem ist, berechtigt zu sein: Mit R1 im ländlichen Bereich (insbesondere im Norden oder Osten) steht man ziemlich weit oben in der Einkommenshierarchie: die Ärzte und Apotheker verdienen vielleicht etwas mehr, ebenso der örtliche Sparkassendirektor und der ein oder andere erfolgreiche Unternehmer oder Handwerker, aber es gibt relativ wenige, die deutlich mehr verdienen - was man aber durch seinen gesellschaftlichen Status ein Stück weit wettmachen kann. Das ist in der Großstadt schon anders, weil es dort wesentlich mehr Menschen gibt, die sehr gut verdienen und man sich gleichzeitig für sein Gehalt weniger leisten kann, weil das Leben in der Großstadt doch seinen Preis hat.
Gelöschter Nutzer

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Roman "Die Elenden" wird jetzt im T.-Theater von H. modern adaptiert mit einem (ehemaligen) Amtsrichter aus einer anonymen deutschen Großstadt in der Hauptrolle.
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Sektnase »

Regionale Unterschiede kann man aber kaum sinnvoll ausgleichen. Das triebe die Leute ja noch mehr in die Städte.. Kann man nicht wenigstens die StAe mit dem Hubschrauber zur Arbeit bringen?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Liz »

Nur weil man regionale Unterschiede schwer ausgleichen kann, heißt es ja nicht, dass sie nicht da sind. Ich denke nur, man sollte seine Klagen nicht nur aus seiner Großstadt-Bubble heraus führen.
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben:
Strich hat geschrieben:Bei deiner Rechnung übersiehst du nämlich schlicht, dass der Anwalt auch noch eine Kanzlei mit Mandantenstamm aufbaut. Ob er da wirklich gezwungen ist, einen weiteren Teil seines Nettos für die Altersvorsorge beiseite zu legen, wage ich zu bezweifeln.
Du bist witzig. Ich wage zu bezweifeln, dass sich ein unternehmerisch denkender Anwalt darauf verlässt, dass er seine Kanzlei mit 67 so gewinnbringend verscherbeln kann, dass er mal locker auf Vorsorge verzichtet. Das wäre zocken mit vielen Unbekannten. Nichts für Ungut, aber der viel gepriesene Mandantenstamm ist oftmals schlicht wenig wert, um damit auch nur ansatzweise einen erheblichen Teil der Altersvorsorge von 13-xx Jahren zu bestreiten.
Wie Tibor sagt, ist das völlig weltfremd.

gez. Rechtsanwalt
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

Liz hat geschrieben:Mir scheint der Einwand, dass das auch ein regionales Problem ist, berechtigt zu sein: Mit R1 im ländlichen Bereich (insbesondere im Norden oder Osten) steht man ziemlich weit oben in der Einkommenshierarchie: ... Das ist in der Großstadt schon anders, ....
Deswegen mein Petitum. Wenn man Alimentationsprinzip ernst nimmt, muss es einen Grundbetrag nebst Ballungsraum- oder Pendelzuschlag geben.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Theopa »

Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 19:33 Regionale Unterschiede kann man aber kaum sinnvoll ausgleichen. Das triebe die Leute ja noch mehr in die Städte..
Man muss sich aber schon fragen ob es wirklich gewollt sein kann, dass der Richter am Amtsgericht Wunsiedl im Fichtelgebirge und der Richter am Amtsgericht München praktisch identisch besoldet werden, womit einer lokaler Großverdiener ist und der andere nach aktuellen Gehaltsstudien sogar lokal knapp unterdurchschnittlich verdient.

Wegen z.B. 500€ monatlich Wohnzuschuss werden nicht plötzlich alle Richter in die Großstadt ziehen und verlassene Amtsgerichte ohne Personal zurücklassen. Ein Vollausgleich wird natürlich nie drin sein.
Freedom
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1112
Registriert: Dienstag 22. Oktober 2013, 20:09

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Freedom »

Muirne hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 17:47 Wir sollten dabei das bayrische Examen nicht vergessen. Aber nebenbei sind wir auf jeden Fall sehr niedlich wie wir uns immer wieder fast dasselbe erzählen.
Mir ist im Thread hier bisher auch zu kurz gekommen, dass Anwälte für das Risiko das sie tragen auch viel zu wenig verdienen. Allein dass die Associates nach Einzelbüros und Klimaanlagen verlangen - wer soll das bezahlen? Die sollen froh sein, dass nicht der zweite Einstellungspartner einfach nein gesagt hat wenn der erste ja gesagt hat und das dann zählt.
Digiwas?
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Strich »

Die Anwälte haben m.E. doch genau das selbe Problem, wie die Richter. Wie kann es denn sein, dass eine Anwältin im ländlichen Raum faktisch aufstocken muss, um ihren Mann, der bei ihr ReFa ist, und 2 Kinder samt Wohnung zu bezahlen?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Sektnase »

Der Mann, der ihr auf der Tasche liegt, ist Richter :D
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Tibor »

Strich hat geschrieben:Die Anwälte haben m.E. doch genau das selbe Problem, wie die Richter. Wie kann es denn sein, dass eine Anwältin im ländlichen Raum faktisch aufstocken muss, um ihren Mann, der bei ihr ReFa ist, und 2 Kinder samt Wohnung zu bezahlen?
Weil sie ne schlechte Unternehmerin ist?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von stilzchenrumpel »

Kasimir hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 19:58
Tibor hat geschrieben:
Strich hat geschrieben:Bei deiner Rechnung übersiehst du nämlich schlicht, dass der Anwalt auch noch eine Kanzlei mit Mandantenstamm aufbaut. Ob er da wirklich gezwungen ist, einen weiteren Teil seines Nettos für die Altersvorsorge beiseite zu legen, wage ich zu bezweifeln.
Du bist witzig. Ich wage zu bezweifeln, dass sich ein unternehmerisch denkender Anwalt darauf verlässt, dass er seine Kanzlei mit 67 so gewinnbringend verscherbeln kann, dass er mal locker auf Vorsorge verzichtet. Das wäre zocken mit vielen Unbekannten. Nichts für Ungut, aber der viel gepriesene Mandantenstamm ist oftmals schlicht wenig wert, um damit auch nur ansatzweise einen erheblichen Teil der Altersvorsorge von 13-xx Jahren zu bestreiten.
Wie Tibor sagt, ist das völlig weltfremd.

gez. Rechtsanwalt
Naja, "Rechtsanwalt", son bisschen Feld Wald Wiesen Niveau funktioniert im Big Business nichts, da ist klar, dass kein verkaufsfähiges Unternehmen mit Eigenwert am Ende zu versilbern ist!
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Muirne »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 20:05
Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 19:33 Regionale Unterschiede kann man aber kaum sinnvoll ausgleichen. Das triebe die Leute ja noch mehr in die Städte..
Man muss sich aber schon fragen ob es wirklich gewollt sein kann, dass der Richter am Amtsgericht Wunsiedl im Fichtelgebirge und der Richter am Amtsgericht München praktisch identisch besoldet werden, womit einer lokaler Großverdiener ist und der andere nach aktuellen Gehaltsstudien sogar lokal knapp unterdurchschnittlich verdient.

Wegen z.B. 500€ monatlich Wohnzuschuss werden nicht plötzlich alle Richter in die Großstadt ziehen und verlassene Amtsgerichte ohne Personal zurücklassen. Ein Vollausgleich wird natürlich nie drin sein.
Ich denke du unterschätzt wieviele Leute ihren Wohnort nach Miete aussuchen, fällt der Anreiz weg oder wird weniger werden natürlich mehr Leute dorthin gehen wo der Mietspiegel höher liegt. Das korreliert ja auch nicht ganz selten mit Lebensqualität. Außerdem wollen die meisten doch jetzt schon in die Stadt. Umgekehrt wird ein Schuh draus, Mediziner werden zT bezahlt, um sich dann auf dem Land zu verpflichten.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Liz »

Muirne hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 22:06 Ich denke du unterschätzt wieviele Leute ihren Wohnort nach Miete aussuchen, fällt der Anreiz weg oder wird weniger werden natürlich mehr Leute dorthin gehen wo der Mietspiegel höher liegt. Das korreliert ja auch nicht ganz selten mit Lebensqualität. Außerdem wollen die meisten doch jetzt schon in die Stadt. Umgekehrt wird ein Schuh draus, Mediziner werden zT bezahlt, um sich dann auf dem Land zu verpflichten.
Ärzte sind ein schlechtes Beispiel, weil eine Praxis in der Stadt regelmäßig lukrativer (Privatpatienten!) sein wird als eine Praxis auf dem Land, wo man dann zudem ggf. der einzige Facharzt im Umkreis von 30 km ist.

Bei Richtern stellt sich dagegen das Problem, dass eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren ist. Der Richter in München wird aber mit Betrag X, von dem ein Richter in der Provinz möglicherweise ziemlich fürstlich leben kann, nicht sonderlich weit kommen, weil er einfach schon das Doppelte für eine halb so große Wohnung ausgeben muss.
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Einstiegsgehalt als Syndikus

Beitrag von Muirne »

Liz hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 22:29
Muirne hat geschrieben: Donnerstag 15. Oktober 2020, 22:06 Ich denke du unterschätzt wieviele Leute ihren Wohnort nach Miete aussuchen, fällt der Anreiz weg oder wird weniger werden natürlich mehr Leute dorthin gehen wo der Mietspiegel höher liegt. Das korreliert ja auch nicht ganz selten mit Lebensqualität. Außerdem wollen die meisten doch jetzt schon in die Stadt. Umgekehrt wird ein Schuh draus, Mediziner werden zT bezahlt, um sich dann auf dem Land zu verpflichten.
Ärzte sind ein schlechtes Beispiel, weil eine Praxis in der Stadt regelmäßig lukrativer (Privatpatienten!) sein wird als eine Praxis auf dem Land, wo man dann zudem ggf. der einzige Facharzt im Umkreis von 30 km ist.

Bei Richtern stellt sich dagegen das Problem, dass eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren ist. Der Richter in München wird aber mit Betrag X, von dem ein Richter in der Provinz möglicherweise ziemlich fürstlich leben kann, nicht sonderlich weit kommen, weil er einfach schon das Doppelte für eine halb so große Wohnung ausgeben muss.

Deshalb sollten alle etwa so viel bekommen wie man braucht um in München über die Runden zu kommen (ungleich schickeria lifestyle). Unrealistisch, aber fänd ich nicht ungerecht. Dass man davon dann in der sächsischen Provinz fürstlich lebt macht ja nichts, kann der Münchner ja umziehen, dort wird sein Examen dann sogar hochgerechnet. Es ist ja auch jetzt so dass manche Bundesländer mehr zahlen. Wenn man örtlich flexibel ist kann das ein Kriterium sein, genau wie die Mieten und die Lebensqualität. Nen kleinen Wohnzuschuss fände ich darüber hinaus auch in Ordnung. Aber den Wohnort komplett ausgleichen fände ich seltsam.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Antworten