Ich hätte eine Frage zur Steuererklärung.
Wenn man im Jahr 2017 verheiratet war, wirkt sich dies "positiv" nur aus, wenn man die steuererklärung gemeinsam macht oder auch wenn jeder über dieses "Splitting" getrennt macht?
Danke für Hilfe bzw. Beiträge
Steuererklärung
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Steuererklärung
§ 26 EStG:
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn ...
(2) 1Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. 2Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. 3Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. ...
§ 26b EStG:
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn ...
(2) 1Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. 2Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. 3Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. ...
§ 26b EStG:
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Steuererklärung
Also geht zusammen, nur wenn es beide wollen?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Steuererklärung
Es ist wie mit der Ehe. Zusammen heißt zusammen und nicht jeder für sich. Ist auch eigentlich logisch.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Re: Steuererklärung
Tibor hat geschrieben:Es ist wie mit der Ehe. Zusammen heißt zusammen und nicht jeder für sich. Ist auch eigentlich logisch.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.