Steuererklärung

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esprit
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Steuererklärung

Beitrag von esprit »

Ich hätte eine Frage zur Steuererklärung.

Wenn man im Jahr 2017 verheiratet war, wirkt sich dies "positiv" nur aus, wenn man die steuererklärung gemeinsam macht oder auch wenn jeder über dieses "Splitting" getrennt macht?

Danke für Hilfe bzw. Beiträge
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Tibor
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Tibor »

§ 26 EStG:

(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn ...

(2) 1Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt. 2Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen. 3Die Wahl wird für den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. ...


§ 26b EStG:

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.
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esprit
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Re: Steuererklärung

Beitrag von esprit »

Also geht zusammen, nur wenn es beide wollen?
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Tibor
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Tibor »

Es ist wie mit der Ehe. Zusammen heißt zusammen und nicht jeder für sich. Ist auch eigentlich logisch.
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TaxMan
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Re: Steuererklärung

Beitrag von TaxMan »

Tibor hat geschrieben:Es ist wie mit der Ehe. Zusammen heißt zusammen und nicht jeder für sich. Ist auch eigentlich logisch.
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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