Berufsanfang Strafrecht am AG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Sonnenschein111
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2019, 14:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Sonnenschein111 »

Ihr Lieben,

ich fange bald als Proberichter an einem Amtsgericht an und werde eine Strafdezernat führen. Mich würde interessieren, ob jemand besondere Tipps und Tricks für mich hat, eigene Erfahrungen und Fehler berichten kann (die es zu vermeiden gilt), jemand Einschätzungen dazu hat, ob das als Start ein dankbarer Bereich ist oder nicht.

Berichtet auch gerne wie ihr euch beim Berufseinstieg gefühlt habt und ob sich eure Erwartungen/Befürchtungen bestätigt haben, oder alles halb so wild war, über Arbeitsalltag, Arbeitsbelastung ect.

Freue mich von euch zu hören!

Sonnenschein :-({|=
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Strich »

Handbuch der Rechtspraxis: Strafprozess, sonst stirbst du einen schnellen Tod.

Wenn du es überebst, schocken dich Aktenberge nicht mehr.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Sonnenschein111
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2019, 14:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Sonnenschein111 »

Haha, ok danke für den Literaturtipp! Das Buch habe ich gleich bestellt.
Benutzeravatar
pHr3d
Power User
Power User
Beiträge: 710
Registriert: Mittwoch 11. Februar 2004, 18:20
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von pHr3d »

- Zu den Terminen lieber einen Zeugen/Sachverständigen zu viel als zu wenig laden. Zur Not erklärst du ihnen dann kurz, dass ihre Aussage nun doch nicht benötigt wird, aber nichts ist ärgerlicher als einen neuen Termin ansetzen zu müssen, weil der Verteidiger meint, dass es da doch noch diese 80jährige Zeugin in der Akte gäbe, die den Vorfall aus 200m Entfernung gesehen hat und seinen Mandanten möglicherweise entlasten kann.

- Mach dir am Anfang keinen zu großen Kopf wegen der Förmlichkeiten. Wenn alles korrekt nach der StPO geschieht, umso besser, aber im Zweifelsfall richtet es sonst das Landgericht in der Berufung und eine Verfahrensrüge kann der durchschnittliche Verteidiger ohnehin nicht begründen.

- Bei der Zeugenvernehmung an § 69 StPO denken: Also nicht anfangen mit "Und der Mann den sie gesehen haben hatte dunkle Haare, ja?" sondern mit "Es geht um die Geschehnisse am 01.01.2018, was können sie mir dazu noch sagen?"

Das wäre, was mir jetzt spontan einfällt.
I'm not happy till you're not happy.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Ara »

pHr3d hat geschrieben: Mittwoch 20. Februar 2019, 21:10 - Mach dir am Anfang keinen zu großen Kopf wegen der Förmlichkeiten. Wenn alles korrekt nach der StPO geschieht, umso besser, aber im Zweifelsfall richtet es sonst das Landgericht in der Berufung und eine Verfahrensrüge kann der durchschnittliche Verteidiger ohnehin nicht begründen.
Durch solche Tipps provoziert man gerade die Konfliktverteidigung, die dir am Ende mehr Ärger macht, als es dir Zeit spart, wenn man die "StPO etwas lockerer nimmt". Ich würde dir schon empfehlen, die Förmlichkeiten strickt einzuhalten. Wenn man förmliche Bedenken bei etwas hat, kann man auch unproblematisch das offen diskutieren und im Zweifel unterbrechen. Man hat in der Regel ja auch einen Staatsanwalt da, der in den Formalien nicht völlig unbeleckt ist und in der Regel auch nicht zu sehr das Recht zu seinen Gunsten zu beugen versucht.

Aber aus Verteidigersicht kann ich dir sagen: Junger Richter, die die StPO zu sehr als reine "Empfehlung" ansehen, fordern einen einfach heraus. Keiner nimmt es dir übel, wenn du versehentlich nen Minderjährigen über die Möglichkeit der Vereidigung belehrst oder vergisst die Sache aufzurufen, das passiert häufiger als man denkt. Es gibt aber nichts Schlimmeres, als Richter die bei Streit über Formalien aus dem Bauch entscheiden, "weil man am Amtsgericht ist", statt eine ernsthaft begründete Entscheidung zu treffen.

Von daher mein Tipp geht in die gegenteilige Richtung: Wenn es zu Streit über die Verfahrensleitung kommt, auch am Amtsgericht sich alle Standpunkte anhören, im Zweifel unterbrechen, sich Gedanken machen und begründet eine Entscheidung treffen. Die meisten Verteidiger haben nämlich kein Problem damit, wenn ein nachteiliger Beschluss ergeht (das richtet im Zweifel tatsächlich eine höhere Instanz), allergisch reagieren viele zu recht aber drauf, wenn offen die Ansicht vertreten wird am Amtsgericht kann man machen was man will.

Ansonsten: Sich immer bewusst sein, dass man am Ende zwar irgendwas feststellt, dies aber mit 99%iger Sicherheit nicht die Wahrheit sein wird. Von daher etwas Demut... Man muss etwas feststellen, um zu Urteilen, das ist aber immer nur eine Annäherung an die Wahrheit und nie die ganze Wahrheit. Daher gilt auch: Bei der Urteilsbegründung nicht Nachtreten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von OJ1988 »

Was ich bei "meinem" AG-Richter immer sehr sympathisch fand: Die eher untechnische Urteilsbegründung ("Also des hab isch ihne ned geglaubt, weil...").
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Strich »

Wenn der Verteidiger irgendwas komisches macht, einfach dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Meist sagen die kluge Sachen, so dass man wenigstens weiß, wo man nachschauen kann. Zur Not kann man auch unterbrechen und nachschauen. Habe ich auch auch ein paar mal gemacht. Das sollte natürlich nicht die Regel sein. Das was Ara sagt stimmt schon, die Gegenansicht stimmt aber auch: Du musst natürlich eine wohl begründete Entscheidung treffen. Dafür hast du aber nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit. Wenn du es durchdacht hast, kannst du die Entscheidung auch treffen ... weil es dann im Zweifel das Landgericht schon richtet.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von famulus »

"Ajo, was soll's - für'n paar Tausis steht dem Verurteilten ja das Berufugsverfahren offen."

Wunderbare Einstellung. :thumbright:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Sonnenschein111
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2019, 14:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Sonnenschein111 »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 11:35 Wenn der Verteidiger irgendwas komisches macht, einfach dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Meist sagen die kluge Sachen, so dass man wenigstens weiß, wo man nachschauen kann. Zur Not kann man auch unterbrechen und nachschauen. Habe ich auch auch ein paar mal gemacht.
Das ist ein super Tipp! Danke vielmals :goodposting:

Danke auch an alle anderen. Das ist sehr hilfreich!!
Zuletzt geändert von Sonnenschein111 am Donnerstag 21. Februar 2019, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnenschein111
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2019, 14:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Sonnenschein111 »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 12:29 "Ajo, was soll's - für'n paar Tausis steht dem Verurteilten ja das Berufugsverfahren offen."

Wunderbare Einstellung. :thumbright:
Ich glaube du hast (wolltest) den Post falsch verstehen. Da steht kein Rat zu der Einstellung "was solls", sondern dass man wohl durchdacht, aber auch pragmatisch entscheiden soll. Das ist sehr wohl angemessen.
Benutzeravatar
Zippocat
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2805
Registriert: Dienstag 19. Dezember 2006, 20:48
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Zippocat »

Als Buchtipp: Rösch, Die Erstellung des Urteils in Strafsachen (oder so ähnlich). Nicht als StPO-Lehrbuch, sondern als übersichtliche Aufbauanleitung mit Formulierungsbeispielen.

Ansonsten: +1 zu Ara. man muss aus einer AG-Verhandlung sicher kein StPO-Kolloquium machen, aber richterlicher Unwillen provoziert Rechtsmittel und macht damit auch Arbeit.



Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Ara »

Sonnenschein111 hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 13:56
famulus hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 12:29 "Ajo, was soll's - für'n paar Tausis steht dem Verurteilten ja das Berufugsverfahren offen."

Wunderbare Einstellung. :thumbright:
Ich glaube du hast (wolltest) den Post falsch verstehen. Da steht kein Rat zu der Einstellung "was solls", sondern dass man wohl durchdacht, aber auch pragmatisch entscheiden soll. Das ist sehr wohl angemessen.
Nein, ist es nicht. Eine „pragmatische Lösung“ die man nur wählt, weil man noch eine Korrekturinstanz hat, ist nicht angemessen, sondern strafbare Rechtsbeugung. Man sollte auch am AG nur Entscheidungen treffen, die man für so richtig hält, dass sie den Rechtsmitteln stand hält (insbesondere zu Lasten des Angeklagten)
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von thh »

pHr3d hat geschrieben: Mittwoch 20. Februar 2019, 21:10- Zu den Terminen lieber einen Zeugen/Sachverständigen zu viel als zu wenig laden. Zur Not erklärst du ihnen dann kurz, dass ihre Aussage nun doch nicht benötigt wird, aber nichts ist ärgerlicher als einen neuen Termin ansetzen zu müssen, weil der Verteidiger meint, dass es da doch noch diese 80jährige Zeugin in der Akte gäbe, die den Vorfall aus 200m Entfernung gesehen hat und seinen Mandanten möglicherweise entlasten kann.
Das ist im Grundsatz richtig, blendet aber die Perspektive des Zeugen (oder Sachverständigen) aus; für den ist nämlich nichts ärgerlicher, als sich einen Tag frei nehmen, vielleicht Urlaub verschieben zu müssen, um dann nicht selten stundenlang bei Gericht zu warten, um dann zu erfahren, dass die Aussage doch nicht benötigt wird. Das lässt sich manchmal einfach nicht vermeiden, aber die von manchen Gerichten zur Schau getragene Haltung "mir doch egal, ob der Zeuge umsonst kommt oder 2, 4, 6 Stunden warten und dann ggf. am nächsten Sitzungstag nochmal kommen muss - das ist eben Bürgerpflicht" ist ebenfalls verfehlt und führt zu - berechtigtem - Verdruss der davon Betroffenen. Es gehört sich nicht, mit der Zeit anderer Leute anders umzugehen, als man selbst möchte, dass mit der eigenen Zeit umgegangen wird.
pHr3d hat geschrieben: Mittwoch 20. Februar 2019, 21:10- Mach dir am Anfang keinen zu großen Kopf wegen der Förmlichkeiten. Wenn alles korrekt nach der StPO geschieht, umso besser, aber im Zweifelsfall richtet es sonst das Landgericht in der Berufung und eine Verfahrensrüge kann der durchschnittliche Verteidiger ohnehin nicht begründen.
Dazu wurde ja schon einiges gesagt.

Hinzu kommt: wann will man die Förmlichkeiten denn sonst lernen, wenn nicht am Anfang? Man hat als Richter ja wenig Gelegenheit, sich bei anderen etwas abzuschauen, und es widerspricht der Erfahrung, dass man sich nach einigen Jahren des "Durschwurschtelns" plötzlich profunde StPO-Kenntnisse erarbeitet. Verbreitet ist eher das Gegenteil: das sich nämlich mit der Zeit Dinge einschleifen ("das haben wir hier schon immer so gemacht") und Änderungen der Rechtslage nicht oder spät registriert werden ("ach was, da hat sich 2016 etwas geändert? ist ja spannend!").

Insofern ist gerade ein Neubeginn die Möglichkeit, sich intensiver mit der Rechtslage zu befassen. Das heißt nicht, dass man vor jeder Entscheidung eine umfangreiche Quellenrecherche anstellen muss - natürlich kann man Kollegen fragen, Muster verwenden, Schemata benutzen, sich an Protokollvordrucken orientieren, sonst kommt man nicht voran. Man sollte sich aber die Neugier und das Interesse bewahren, bei Gelegenheit zu recherchieren, warum Kollegen das so machen, warum die Muster so sind und warum man das "schon immer" so macht. Immer lernt man dabei etwas, und gar nicht so selten merkt man, dass das, was man "schon immer" so macht, entweder niemals richtig war oder es jedenfalls seit längerer Zeit nicht mehr ist.
Strich hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 11:35Wenn der Verteidiger irgendwas komisches macht, einfach dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Meist sagen die kluge Sachen, so dass man wenigstens weiß, wo man nachschauen kann.
Naja, der "Staatsanwalt" wird - je nach lokaler Üblichkeit - beim Strafrichter weit überwiegend ein Rechtsreferendar sein ... Auch ansonsten ist es in der Regel eher schwierig, ohne Kommentar, zumeist auch ohne Gesetz und ohne jede Kenntnis der Akten "kluge Sachen" zu sagen, finde ich.
Zuletzt geändert von thh am Donnerstag 21. Februar 2019, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10256
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von famulus »

@thh (und nachträglich natürlich Ara): =D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
TobiasG
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 234
Registriert: Montag 20. November 2017, 10:57
Ausbildungslevel: RA

Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von TobiasG »

thh hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 14:26
Strich hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 11:35Wenn der Verteidiger irgendwas komisches macht, einfach dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Meist sagen die kluge Sachen, so dass man wenigstens weiß, wo man nachschauen kann.
Naja, der "Staatsanwalt" wird - je nach lokaler Üblichkeit - beim Strafrichter weit überwiegend ein Rechtsreferendar sein ... Auch ansonsten ist es in der Regel eher schwierig, ohne Kommentar, zumeist auch ohne Gesetz und ohne jede Kenntnis der Akten "kluge Sachen" zu sagen, finde ich.
Wollte ich auch gerade schreiben. Ich habe das i.d.R. so erlebt, dass die Frage nach der Stellungnahme kam und der Richter dann in ein betretenes/fragendes Gesicht sah. Entweder es sind Referendare tätig oder jedenfalls junge Staatsanwältinnen ganz am Anfang ihrer Laufbahn, denen man intern eher umgekehrt den Tipp gegeben hat, lieber einmal zu wenig als zu viel etwas zu sagen/zu beantragen, der Richter wird's dann schon richten.
"Wer Du bist? Sicher nicht der Rap-Messias. Für mich bist auch Du nur irgendein Tobias."

~ Harry Quintana
Antworten