Berufsanfang Strafrecht am AG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Strich
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Strich »

Meine Erfahrung war eben genau anders herum. Ich hatte i.d.R. sehr erfahrene Staatsanwälte. Für Referendare oder ebenfalls ProberichterStA gilt das natürlich nicht. Ich finde es aber auch ein wenig albern, dass hier klarstellen zu müssen.

Hinsichtlich thh und Ara kann ich dem TE nur zustimmen. Irgenwas habt ihr da falsch verstanden (also wenn das auf meinen Post bezogen sein sollte). Man kann rein faktisch am Amtsgericht keine Besinnungsaufsätze schreiben (wobei ich das bei der Vermögensabschöpfung gemacht habe, weil die Staatsanwaltschaft diametral anders machen wollte als ich). Man kommt als Anfänger, auch wenn man so verfährt, wie thh das schreibt, was ich unterstütze(!), das ein oder andere mal an dem Punkt wo man sich entscheiden muss. Gerade am Amtsgericht, wenn man schon ne halbe Stunde Verzug drin hat, kamen (zumindest bei mir) Gewissensbisse. Nicht doch noch eine weitere Quelle nachschlagen? Ich kann nur für mich sprechen aber ich bin in die Justiz, weil ich das Richtige tun wollte und nicht das, was Mandantengefällig war (das lädt zum falschverstehen ein, ich weiß, ich bring aber gerne ein Beispiel) Und gerade wenn man das Richtige tun will, eine sauber begründete Entscheidung treffen will, kann es durchaus so sein, dass man beide/drei/mehr Lösungen für richtig erachtet. Dieses Hadern muss man überwinden und dabei(!) hilft der Gedanke, dass es noch ein Rechtsmittel gibt, sehr. Am Ende des Tages muss man irgendwie 400 - 500 Sachen im Jahr platt machen. Ihr könnt mir alle sonst was erzählen, aber die Justiz ist zu schlecht ausgestattet für Besinnungsaufsätze am AG. Oder um es anders auszudrücken: Die Lösung für die Verhandlungssituation steht im Fischer oder im Meyer-Goßner, das muss als begründete Entscheidung am AG bei 400 - 500 Sachen im Jahr reichen. Alle Rechtsprobleme, bei denen ich mehr geschrieben habe, sind immer zeitlich in meiner Freizeit gelandet. Das muss man dann halt wollen. Ich mache das. Aber ich kann es keinem Kollegen übel nehmen, der seine Freizeit nicht für Jura opfern möchte.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Swann »

Ara hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 14:03Nein, ist es nicht. Eine „pragmatische Lösung“ die man nur wählt, weil man noch eine Korrekturinstanz hat, ist nicht angemessen, sondern strafbare Rechtsbeugung. Man sollte auch am AG nur Entscheidungen treffen, die man für so richtig hält, dass sie den Rechtsmitteln stand hält (insbesondere zu Lasten des Angeklagten)

Wobei man fairerweise dazu sagen muss, dass Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Rechtsfolgenbereich häufig allein durch Zeitablauf Erfolg haben. Oftmals erfüllt der Instanzenzug zwischen AG und LG die Funktion, die § 27 JGG zugedacht ist.
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batman
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von batman »

Und noch mehr die § 61 JGG zugedachte Funktion.
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Ara
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 21. Februar 2019, 16:43 Meine Erfahrung war eben genau anders herum. Ich hatte i.d.R. sehr erfahrene Staatsanwälte. Für Referendare oder ebenfalls ProberichterStA gilt das natürlich nicht. Ich finde es aber auch ein wenig albern, dass hier klarstellen zu müssen.

Hinsichtlich thh und Ara kann ich dem TE nur zustimmen. Irgenwas habt ihr da falsch verstanden (also wenn das auf meinen Post bezogen sein sollte). Man kann rein faktisch am Amtsgericht keine Besinnungsaufsätze schreiben (wobei ich das bei der Vermögensabschöpfung gemacht habe, weil die Staatsanwaltschaft diametral anders machen wollte als ich). Man kommt als Anfänger, auch wenn man so verfährt, wie thh das schreibt, was ich unterstütze(!), das ein oder andere mal an dem Punkt wo man sich entscheiden muss. Gerade am Amtsgericht, wenn man schon ne halbe Stunde Verzug drin hat, kamen (zumindest bei mir) Gewissensbisse. Nicht doch noch eine weitere Quelle nachschlagen? Ich kann nur für mich sprechen aber ich bin in die Justiz, weil ich das Richtige tun wollte und nicht das, was Mandantengefällig war (das lädt zum falschverstehen ein, ich weiß, ich bring aber gerne ein Beispiel) Und gerade wenn man das Richtige tun will, eine sauber begründete Entscheidung treffen will, kann es durchaus so sein, dass man beide/drei/mehr Lösungen für richtig erachtet. Dieses Hadern muss man überwinden und dabei(!) hilft der Gedanke, dass es noch ein Rechtsmittel gibt, sehr. Am Ende des Tages muss man irgendwie 400 - 500 Sachen im Jahr platt machen. Ihr könnt mir alle sonst was erzählen, aber die Justiz ist zu schlecht ausgestattet für Besinnungsaufsätze am AG. Oder um es anders auszudrücken: Die Lösung für die Verhandlungssituation steht im Fischer oder im Meyer-Goßner, das muss als begründete Entscheidung am AG bei 400 - 500 Sachen im Jahr reichen. Alle Rechtsprobleme, bei denen ich mehr geschrieben habe, sind immer zeitlich in meiner Freizeit gelandet. Das muss man dann halt wollen. Ich mache das. Aber ich kann es keinem Kollegen übel nehmen, der seine Freizeit nicht für Jura opfern möchte.
Es gibt eine weite Spanne zwischen "Formalien einhalten" und "Besinnungsaufsatz schreiben". Für die meisten Formalien braucht man gar nichts schreiben. Die üblichen Formalien sind auch überschaubar, sodass man sie tatsächlich am Anfang ganz gut lernen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Liz »

Zustimmung zu thh. M. E. sollte man den "pragmatischen Gedanken" aber nicht gänzlich verteufeln, denn er hilft bei übermäßigem Perfektionismus, sich selbst mit einer nur gut begründeten (nicht: erschöpfenden, hervorragenden) Entscheidung zufrieden zu geben und mit den Fehlern zu leben, die einem zwangsläufig als Anfänger mal in völliger Naivität unterlaufen werden.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tobias__21 »

Du könntest Dir für den Anfang eine Art Checkliste erstellen, die alle wesentlichen Förmlichkeiten enthält und die Du bei der Vorbereitung der HV immer ausdruckst und anpasst. Einfach alles reinnehmen und mit Checkboxen arbeiten. Vom Aufruf der Sache bis hin zur Einziehung/Verzicht. Etwa bei den Zeugen Kästchen für minderjährige Zeugen setzen und die passende Belehrung schon eingerückt drunter schreiben. Oder auch gleich zu Anfang ein paar eingerückte Sätze mit den typischen Standardformulierungen. Das schafft unterbewusst auch Sicherheit, wenn man einen Rettungsanker hat, und man hat es zur Not vor sich und kann in der Hitze des Gefechts auch mal drauf schauen und ablesen (das fällt ja keinem auf wenn man nicht gerade wie ein Schüler stur vorliest). Bei der Sitzungsvorbereitung siehst Du ja schon ob ggf. Asservate vorhanden sind, die eingezogen werden müssen, minderjährige Zeugen da sind, ein Verteidiger mit im Boot ist, evtl. ein Deal in Betracht kommt. Auch bei Kollegen umhören. Manche Verteidiger sind bekannt, dass sie viele Beweisanträge stellen (dann nochmal das Beweisantragsrecht kurz wiederholen). Was Du nicht brauchst, löschst Du einfach raus, oder hakst es nicht an, wenn Du mit Checkboxen arbeitest. Ich hab mir auf diese Art ein paar Musterverfügungen für meine GS erstellt, bei Sachen die immer wieder kommen. So ähnlich könnte man es vielleicht auch als Richter machen.

Und wenn halt mal das daneben geht, dann ist das eben so. Jeder macht Fehler. Man kann die Gefahr aber minimieren. Mit so Späßen wie "ist ja nur das Amtsgericht" würde ich aber gar nicht erst anfangen. Man will es ja auch richtig lernen und die Verteidiger reden ja auch durchaus untereinander. Das kann auch gescheit nach hinten losgehen, wenn man den Ruf hat es nicht so genau zu nehmen. Dann macht jeder den Otto mit dir und manche nutzen das auch aus und überziehen einen mit Anträgen und warten nur darauf, dass man einen Revisionsgrund schafft. Es gibt aber auch viele tolle Verteidiger, die in der HV auch mitarbeiten, freundlich darauf hinweisen, das man noch dies und jenes machen muss und durchaus Verständnis dafür haben, dass man gerade erst angefangen hat. Ich achte auch immer darauf und greife zur Not ein, wenn ich merke, dass was vergessen wurde. Wirke bspw. auf Verzichtserklärungen hin (das wird tatsächlich oft vergessen). Es ist auch schon mal vorgekommen, dass wir tatsächlich fast das letzte Wort vergessen hätten. Da habe ich dann irgendwas in die Richtung gesagt, ob der Herr XY noch etwas sagen möchte. Da kam es dann auch dem Richter und er hat in meine Richtung gezwinkert u förmlich das letzte Wort erteilt :) Also auch drauf achten, was der StA so erzählt. Viele versuchen das durch die Blume zu sagen, dass es der Angeklagte nicht direkt mitkriegt, was da gerade fast passiert wäre, und achten auch darauf den Richter nicht direkt " bloß zu stellen" (obwohl das ja keine Bloßstellung im eigentlichen Sinne ist, aber ich denke, ihr wisst was gemeint ist). Manche Protokollführer passen auch mit auf. Aber das kommt immer darauf an. Bei den meisten muss man eher darauf aufpassen, dass sie nicht einschlafen (wobei die Gefahr am AG beim Wortprotokoll ja nicht so akut ist :D)

Wenn Du gar nicht mehr weiter weißt und es tatsächlich auch mal rechtlich hängt und man im Rechtsgespräch keine Lösung findet, dann unterbrich kurz. Genauso wenn es zu bunt wird und irgendeiner anfängt zu schreien oder in die Konfliktverteidigung übergeht. Einfach fünf Minuten unterbrechen, dass sich alle abkühlen, bloß nicht drauf eingehen und mitmachen, wenn die Stimmung kippt.

Und finde raus, wer die Sitzungseinteilung bei deiner StA macht und ruf da mal an :) Es bietet sich eh an, sich dort kurz vorzustellen. Natürlich nicht bei allen, wenn die Behörde groß ist, aber bei den wichtigsten. Wenn Du dann einen Fall hast, bei dem Du schon denkst, dass das haarig werden könnte, kannst Du dann auch darum bitten, dass sei keinen Ref / Assessor schicken, sondern einen mit Erfahrung. Den Wünschen kann man sicher nicht immer gerecht werden, aber wenn Du da einen Stein bei demjeningen im Brett hast, der die Einteilung macht... ;)

Viel Erfolg und vor allem Spaß! :) Mit jedem Tag wird man sicherer und erfahrener :)
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stilzchenrumpel
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 08:16 Du könntest Dir für den Anfang eine Art Checkliste erstellen, die alle wesentlichen Förmlichkeiten enthält und die Du bei der Vorbereitung der HV immer ausdruckst und anpasst. Einfach alles reinnehmen und mit Checkboxen arbeiten. Vom Aufruf der Sache bis hin zur Einziehung/Verzicht. Etwa bei den Zeugen Kästchen für minderjährige Zeugen setzen und die passende Belehrung schon eingerückt drunter schreiben. Oder auch gleich zu Anfang ein paar eingerückte Sätze mit den typischen Standardformulierungen. Das schafft unterbewusst auch Sicherheit, wenn man einen Rettungsanker hat, und man hat es zur Not vor sich und kann in der Hitze des Gefechts auch mal drauf schauen und ablesen (das fällt ja keinem auf wenn man nicht gerade wie ein Schüler stur vorliest). Bei der Sitzungsvorbereitung siehst Du ja schon ob ggf. Asservate vorhanden sind, die eingezogen werden müssen, minderjährige Zeugen da sind, ein Verteidiger mit im Boot ist, evtl. ein Deal in Betracht kommt. Auch bei Kollegen umhören. Manche Verteidiger sind bekannt, dass sie viele Beweisanträge stellen (dann nochmal das Beweisantragsrecht kurz wiederholen). Was Du nicht brauchst, löschst Du einfach raus, oder hakst es nicht an, wenn Du mit Checkboxen arbeitest. Ich hab mir auf diese Art ein paar Musterverfügungen für meine GS erstellt, bei Sachen die immer wieder kommen. So ähnlich könnte man es vielleicht auch als Richter machen.
Ich habe in meinen Asylverhandlungen immer einen Leitfaden dabei, den ich vor dem Termin anpasse. Da ich das Protokoll diktieren, ist das sehr hilfreich und dürfte sich immer übertragen lassen.

Da stehen bei mir zB vorher schon die Namen der Leute, die erscheinen werden. Also insbesondere den Namen des Rechtsanwalts und des Dolmetschers, inklusive so Standard Formulierungen wie "der auf den allgemein geleisteten Dolmetschereid Bezug nimmt."

Hinweise, die ich geben will, kommen da wörtlich rein (bei Asyl idr halt nur, ob die Klage wegen Art 16a wegen Einreise per Landweg zurückgenommen wird).

Die zu erwartenden Anträge habe ich auch mit drin, genau wie ein Muster für eine Einigung über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Ich kann das inzwischen zwar alles auswendig, aber es spart mir das Nachdenken. Eine Sitzung zu leiten ist doch recht anstrengend, besonders nach ein paar Stunden.

Da hilft so eine Art Leitfaden / eine Checkliste sehr. Als Strafrichter ist die Beachtung von Förmlichkeiten ja noch etwas wichtiger als bei mir am VG.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, finde ich auch. Und es ist keine Mehraufwand, der mehr Zeit kostet. Einfach mal hinsetzen und alles reinnehmen, speichern und dann immer individuell anpassen. Irgendwann braucht man es dann gar nicht mehr.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 08:30Ich habe in meinen Asylverhandlungen immer einen Leitfaden dabei, den ich vor dem Termin anpasse. Da ich das Protokoll diktieren, ist das sehr hilfreich und dürfte sich immer übertragen lassen.

[...]

Da hilft so eine Art Leitfaden / eine Checkliste sehr. Als Strafrichter ist die Beachtung von Förmlichkeiten ja noch etwas wichtiger als bei mir am VG.
Und das ist nicht nur etwas für Anfänger - auch die Kammervorsitzenden haben in der Regel eine Checkliste zur Anwesenheit, den wesentlichen Förmlichkeiten und dem geplanten Beweisprogramm, insb. auch zu Urkundenverlesungen und Augenschein. Man muss sich ja eh vorher überlegen, was man einführen will, und dann kann man es auch direkt notieren. Es kann immer sein, dass sich irgendwelche anderen Probleme tatsächlicher oder rechtlicher Art ergeben, es einmal hoch hergeht usw., und da ist es gut, wenn man die Routineaufgaben präsent hat. Es entlastet den Kopf.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tibor »

Wenn man selbst tippen muss, kann man auch Textbausteine vorab in das Protokoll aufnehmen.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 11:13 Wenn man selbst tippen muss, kann man auch Textbausteine vorab in das Protokoll aufnehmen.
Habe ich bis jetzt erst einmal erlebt, dass kein Protokollführer dabei war. Der war wohl krank und dann hat es die Dir'in AG händisch gemacht. War aber auch sehr einfach gelagert der Sachverhalt. Kommt sowas bei euch öfter vor?
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 22:03
Tibor hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 11:13 Wenn man selbst tippen muss, kann man auch Textbausteine vorab in das Protokoll aufnehmen.
Habe ich bis jetzt erst einmal erlebt, dass kein Protokollführer dabei war. Der war wohl krank und dann hat es die Dir'in AG händisch gemacht. War aber auch sehr einfach gelagert der Sachverhalt. Kommt sowas bei euch öfter vor?
Außer am Strafgericht dürften Protokollführer nicht mehr die Regel sein. Hier kann man am SG und VG ausnahmsweise einen hinzuziehen. Meine damalige Ausbilderin am Amtsgericht (Zivilsachen) wurde dafür beneidet, dass ihr jemand zur Verfügung stand.

Ich protokolliere an einem Verhandlungstag gut 1,5 stunden auf Band, weil ich ja beinahe ausschließlich befrage.
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tobias__21 »

Geht ja auch nur ums Strafrecht;)

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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tobias__21 hat geschrieben: Freitag 22. Februar 2019, 22:12 Geht ja auch nur ums Strafrecht;)

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Stimmt schon, aber wenn man heute seine Karriere beginnt, würde ich mich nicht darauf verlassen, in 10 Jahren noch Protokollführer zu haben ;)
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Re: Berufsanfang Strafrecht am AG

Beitrag von Tobias__21 »

Oder gar Richter:) irgendwann machts ein Computer

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