§ 29 VwVfG

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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anm153
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§ 29 VwVfG

Beitrag von anm153 »

Hallo,

ich bat die zuständige Behörde für Inneres um Einsicht in die Akte einer dritten Person, die seit über 30 Jahren verstorben ist und deren Nachkomme ich bin. Mit Verweis auf § 29 VwVfG wurde mir die Einsicht in die Akte verweigert. Die Einsicht in die Verfahrensakten sei nur Verfahrensbeteiligten erlaubt.

§ 13 Abs. 2 FamFG sollte hier keine Anwendung finden, da es sich ja um keine Gerichtsakte handelt.

Gibt es in diesem Fall einen Gesetzestext, der wie § 13 Abs. 2 FamFG die Einsicht für Nichtbeteiligte vorsieht?

Vielen Dank im Voraus.
stilzchenrumpel
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Re: § 29 VwVfG

Beitrag von stilzchenrumpel »

:krb
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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