Hallo,
ich bat die zuständige Behörde für Inneres um Einsicht in die Akte einer dritten Person, die seit über 30 Jahren verstorben ist und deren Nachkomme ich bin. Mit Verweis auf § 29 VwVfG wurde mir die Einsicht in die Akte verweigert. Die Einsicht in die Verfahrensakten sei nur Verfahrensbeteiligten erlaubt.
§ 13 Abs. 2 FamFG sollte hier keine Anwendung finden, da es sich ja um keine Gerichtsakte handelt.
Gibt es in diesem Fall einen Gesetzestext, der wie § 13 Abs. 2 FamFG die Einsicht für Nichtbeteiligte vorsieht?
Vielen Dank im Voraus.
§ 29 VwVfG
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Re: § 29 VwVfG
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.