Bundeslandwechsel während Probezeit
Moderator: Verwaltung
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Bundeslandwechsel während Probezeit
Hallo,
obwohl die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Examens noch in weiter (aber trotzdem viel zu naher) Ferne liegen, möchte ich euch fragen, ob jemand weiß, inwiefern ein Bundesland-Wechsel während der Probezeit in der Justiz möglich ist. Vielleicht hat ja sogar jemand eigene Erfahrungen machen können?
Ich habe großes Interesse an der Justiz, nach bisherigem Stand sollte es von den Noten her (hoffentlich) reichen. Ein Problem ist für mich jedoch die Frage, in welchem Bundesland ich mich bewerben soll, da meine Frau ca. 6 Monate nach mir fertig wird und unklar ist, wo sie einen Job finden wird.
obwohl die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Examens noch in weiter (aber trotzdem viel zu naher) Ferne liegen, möchte ich euch fragen, ob jemand weiß, inwiefern ein Bundesland-Wechsel während der Probezeit in der Justiz möglich ist. Vielleicht hat ja sogar jemand eigene Erfahrungen machen können?
Ich habe großes Interesse an der Justiz, nach bisherigem Stand sollte es von den Noten her (hoffentlich) reichen. Ein Problem ist für mich jedoch die Frage, in welchem Bundesland ich mich bewerben soll, da meine Frau ca. 6 Monate nach mir fertig wird und unklar ist, wo sie einen Job finden wird.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Ein Wechsel im Sinne einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung soll nach dem was ich höre zB zwischen Berlin und Brandenburg von R1 auf R1, insbesondere auch dann noch in der Probezeit, beinahe ausgeschlossen sein. Man müsste sich entsprechend normal bewerben und in seinem ursprünglichen Land um Entlassung bitten.
Tipp: such dir erstmal eine Stelle als RA / WiMi nach dem 2. Examen, bis das mit deiner Frau klar ist.
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Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Hängt sehr von Gerichtsbarkeit, den Bundesländern und den konkreten Gerichtsstandorten ab. Tendenz generell: schlecht.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Von Hamburg kann ich berichten, dass aus grundsätzlichen Erwägungen während der Probezeit nicht übernommen wird. Nach Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich möglich.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Insbesondere wegen § 22 Abs 1 u 2 DRiG kommt eine Übernahme selten in Betracht, weil der Übernehmer verhindern will, dass ihm faule Eier ins Nest gelegt werden ...
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Danke für eure Einschätzungen und Erfahrungen.
Und für den Tippstilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Sonntag 24. Februar 2019, 11:38 Tipp: such dir erstmal eine Stelle als RA / WiMi nach dem 2. Examen, bis das mit deiner Frau klar ist.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Ich habe letzten Oktober mit der zuständigen Personalreferentin in Berlin telefoniert. Diese hatte mir gesagt, dass ein Wechsel des Bundeslandes jedenfalls während der Probezeit wohl eher unproblematisch sei. Man müsse sich eben neu in einem anderen Bundesland bewerben und bei Zusage sich in Berlin aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.
Beste Grüße und viel Erfolg bei den Prüfungen!
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- Tibor
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Das ist dann kein Wechsel, sondern ein Neuanfang. Auch die Fristen nach DRiG laufen dann grds. neu an und man hat nur Anrechnungszeiten im Ermessen des Dienstherrn.roque_sa hat geschrieben: ↑Montag 25. Februar 2019, 18:50 Ich habe letzten Oktober mit der zuständigen Personalreferentin in Berlin telefoniert. Diese hatte mir gesagt, dass ein Wechsel des Bundeslandes jedenfalls während der Probezeit wohl eher unproblematisch sei. Man müsse sich eben neu in einem anderen Bundesland bewerben und bei Zusage sich in Berlin aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Für mich ist nicht eindeutig, dass der TE - wie Du - einen Wechsel mit einer Versetzung gleichsetzt (die natürlich die eleganteste Lösung wäre). Daher die Möglichkeit mit einem Wechsel durch Neubewerbung. Auch hilfreich könnte folgender Thread sein: Richter - BundeslandwechselTibor hat geschrieben: ↑Montag 25. Februar 2019, 21:55Das ist dann kein Wechsel, sondern ein Neuanfang. Auch die Fristen nach DRiG laufen dann grds. neu an und man hat nur Anrechnungszeiten im Ermessen des Dienstherrn.roque_sa hat geschrieben: ↑Montag 25. Februar 2019, 18:50 Ich habe letzten Oktober mit der zuständigen Personalreferentin in Berlin telefoniert. Diese hatte mir gesagt, dass ein Wechsel des Bundeslandes jedenfalls während der Probezeit wohl eher unproblematisch sei. Man müsse sich eben neu in einem anderen Bundesland bewerben und bei Zusage sich in Berlin aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Was aber voraussetzt, dass die anderen Bundesländer jemanden einstellen, der bereits woanders Proberichter ist. Dass man sich in Berlin entlassen kann, wenn man woanders eingestellt wird, ist hingegen nur die Bestätigung einer Selbstverständlichkeit. Ich persönlich habe bislang nur Kollegen kennengelernt, die nach bzw. in einem Fall zur Lebenszeiternennung das Bundesland gewechselt haben.roque_sa hat geschrieben:Ich habe letzten Oktober mit der zuständigen Personalreferentin in Berlin telefoniert. Diese hatte mir gesagt, dass ein Wechsel des Bundeslandes jedenfalls während der Probezeit wohl eher unproblematisch sei. Man müsse sich eben neu in einem anderen Bundesland bewerben und bei Zusage sich in Berlin aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen.
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Einfacher scheint es mir hingegen zu sein, einfach noch das halbe Jahr bis Jahr zu überbrücken, anstatt kompliziert mitten in der Proberichterzeit das Bundesland zu wechseln; ggf. ist die Ausgestaltung der Proberichterzeit auch nicht wirklich kompatibel.
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Re: Bundeslandwechsel während Probezeit
Wegen § 21 I 1 Nr. 2 DRiG würde ich die Entlassung nicht verlangen. Wird man entlassen und klappt es dann - aus welchen Gründen auch immer - nicht mit der neuen Ernennung, ist man arbeitslos ...