Hallo liebe Leute,
ich fange demnächst als WissMit bei einer Großkanzlei zu arbeiten an. Heute habe ich von HR ein Schreiben bekommen. Es handelt sich um ein Formular, das ich möglichst schnell ausfüllen und zurückschicken soll. Es geht darum, dass die Kanzlei feststellen will, ob ich bzgl. gewissen Mandaten einen Interessenskonflikt habe. Das ganze wird als kompletter Standardprozess dargestellt. Ich soll also angeben, wo ich gearbeitet habe und welche Mandate ich da bearbeitet habe, vor allem auch ob das Litigation war oder nicht.
Meine Frage: darf ich das überhaupt? Habe gerade die Kommentierung des § 203 IV StGB durchgeforstet und die Antwort scheint ziemlich klar "Nein" zu sein. Hier liegt eine Tatsache vor, ein Geheimhaltungswille meines ehemaligen Arbeitgebers und es handelt sich nicht um eine Bagatellangelegenheit.
Außerdem habe ich bei meinem alten Arbeitgeber ein NDA unterzeichnet, indem ausdrücklich drinnensteht, dass sich die Verschwiegenheitsverpflichtung auch auf die bloße Existenz eines Mandats erstreckt.
Kann mir wer von euch weiterhelfen? Es handelt sich um ne internationale Großkanzlei, aber die können mich doch nicht ernsthaft gerade zu ner Straftat angestiftet haben, also gehe ich erstmal davon aus, dass ich hier was Wichiges übersehe. Ich soll das Ding möglichst diese Woche noch abschicken, also ist Eile geboten.
Schöne Grüße,
flx
"Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
Völlig richtig, die Verschwiegenheitspflicht gem. § 43a ABS. 2 BRAO bezieht sich bereits auf die Angabe, ob ein bestimmtes Mandat besteht. Vielleicht isses nur ein Test
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
Du bist nicht der Erste, der das sagt Es steht halt auch so offensichtlich auf diesem professionell aufbereiteten Formular da - Jahr, Arbeitgeber, Mandant. Es wär schon ein krasser Test, denn die Kanzlei macht sich ja auch wegen versuchter Anstiftung zu § 203 IV StGB (edit: sorry doch nicht, § 203 IV is ja kein Verbrechen) strafbar, oder wenn sie sich auf fehlenden Vorsatz berufen und ich es tatsächlich tue evt. wegen fahrlässiger Anstiftung. Und die machen das auch mit einer absoluten Selbstverständlichkeit. Ist auch ein großer Name.
Wie reagiere ich am stilvollsten auf die Aufforderung? Mein momentaner Plan ist, zurückschreiben, ich kann aufgrund meiner vertraglichen Verpflichtung da keinerlei Angaben machen und ich werde einfach, sobald ich mit einem Mandat betraut werde ggf. bestehende Interessenskonflikte offenlegen.
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
genau so; aber Formulierung nicht "ggf. ... offenlegen" sondern "unverzüglich".
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
§ 48a Abs. 2 S. 3 BRAO ist hier aber zu beachten. Viele Mandate sind ja nicht geheim. Wenn du bei Freshfields in Frankfurt die Deutsche Bank als Mandat mitbetreut hast, wird das kaum unter die Verschwiegenheitspflicht fallen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
Gib den Namen der HR-Tante mal an Tobias_21 weiter, der hat so viel Freizeit Wird sicherlich ein spannendes EV.flx hat geschrieben: ↑Donnerstag 28. Februar 2019, 13:05 Hallo liebe Leute,
ich fange demnächst als WissMit bei einer Großkanzlei zu arbeiten an. Heute habe ich von HR ein Schreiben bekommen. Es handelt sich um ein Formular, das ich möglichst schnell ausfüllen und zurückschicken soll. Es geht darum, dass die Kanzlei feststellen will, ob ich bzgl. gewissen Mandaten einen Interessenskonflikt habe. Das ganze wird als kompletter Standardprozess dargestellt. Ich soll also angeben, wo ich gearbeitet habe und welche Mandate ich da bearbeitet habe, vor allem auch ob das Litigation war oder nicht.
Meine Frage: darf ich das überhaupt? Habe gerade die Kommentierung des § 203 IV StGB durchgeforstet und die Antwort scheint ziemlich klar "Nein" zu sein. Hier liegt eine Tatsache vor, ein Geheimhaltungswille meines ehemaligen Arbeitgebers und es handelt sich nicht um eine Bagatellangelegenheit.
Außerdem habe ich bei meinem alten Arbeitgeber ein NDA unterzeichnet, indem ausdrücklich drinnensteht, dass sich die Verschwiegenheitsverpflichtung auch auf die bloße Existenz eines Mandats erstreckt.
Kann mir wer von euch weiterhelfen? Es handelt sich um ne internationale Großkanzlei, aber die können mich doch nicht ernsthaft gerade zu ner Straftat angestiftet haben, also gehe ich erstmal davon aus, dass ich hier was Wichiges übersehe. Ich soll das Ding möglichst diese Woche noch abschicken, also ist Eile geboten.
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
Mindestens ne Blutprobe kommt dabei rum. Wer solche Zettel an Mitarbeiter verschickt, hat gesoffen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: "Conflict of Interest"-Formular auszufüllen
Ich dachte Noerr hätte die Deutsche Bank exklusiv ...