Verfassungsbeschwerde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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rettungsflieger65
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Verfassungsbeschwerde

Beitrag von rettungsflieger65 »

Hallo zusammen,

seit mehreren Tagen durchsuche ich das Netz nach Informationen und Urteile zum Thema Verfassungsbeschwerde.
Ich bin im Begriff, solch eine zu beantragen.

Es ist ein wirklich sehr komplizierter Akt, doch mir bleibt keine andere Wahl mehr.

Erschwerend kommt hinzu, das ich um mehrere Auskünfte telefonisch in Karlsruhe gebeten habe.
Ich hatte unter anderem die Dame gefragt, ob ich insplizit die Artikel des GG angeben muss, gegen die ich mich beschwere. Nein sagte sie, ich solle anhand der Urteile angeben, wo ich meine, das diese gegen das GG verstoßen und solle dies begründen.

So wie ich aber gelesen habe, muss ich aber genau die Artikel und Abschnitte des GG angeben.

Ich muss diese Beschwerde unbedingt beantragen.

Speziell würde es in meinem Fall darum gehen, das in einem EM Renten Verfahren SG und LSG mehrere Gutachter die Beantwortung von Beweisfragen offen gelassen haben, die eine sofortige Verschlossenheit des allg. Arbeitsmarktes nach sich gezogen hätten.
Gutachter und gerichtliche Zeugen hatten von einem schweren chronischen Schmerzsyndrom berichtet, doch weder das SG, noch das LSG hatte dies währen des Prozesses, noch in ihren Urteilen thematisiert. Auch von unserer Seite hatten wir es in zig Stellungnahmen angesprochen.Es wurde von den Gerichten knapp 5 Jahre ignoriert.Geforderte psychologische Untersuchungsergebnisse und psychologische Aussagen von gerichtlichen Zeugen wurden zu keinem Zeitpunkt mehr genannt und auch gar nicht mehr von richterlicher Seite mehr angesprochen!
Durch einen schweren Arbeitsunfall wurde meine Schulter so stark verletzt, das ich mein Arm nach vorne und zur Seite max 10 cm heben kann. Die schwere Schädigung der Schulter kann laut Gutachtern nicht mal mehr mit einer Prothese entgegengewirkt werden. Mein Becken war zertrümmert, mein rechter Bauchmuskel ist nach einer Operation erneut abgerissen und kann nicht mehr behandelt werden, schwere Schädigung der rechten seitlichen Rumpfhälfte, mein Bein ist nach einer unfallbedingten Beckenvenenthrombose gefäßchirurgisch schwer erkrankt, 2016 erneut eine Thrombose, 2 malige Not OP, durch die schwere Beckenverletzung hat sich meine Blase verschoben, wonach ich gösste Schwierigkeiten habe, möchte da nicht näher drauf eingehen. Seit 3 Jahren nehme ich regelmäßig sehr starke Medikamente ( Tilidin Tropfen, Mirtazapin, Novaminsulfon Tropfen, Xarelto, Tavor ) Ich bin schwerbehindert mit einer von der BG anerkannten MdE von 70 v.H. und einer vom Amt anerkannten GdB von ebenfalls 70 v.H. Trotz zig schweren spezifischen Störungen kann ich noch vollschichtig leichte Arbeiten auf dem allg. Arbeitsmarkt ausüben. Trotz der schweren Schulter Armverletzung und den anderen außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen, was wir auch in unseren Stellungnahmen angesprochen haben, hat man immer unbegründet eine schwere spezifische Störung und auch eine summierung von ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen währen der Prözesse und auch in den Urteilen verneint.
Weil nun die Berufung vom LSG nicht stattgegeben wurde, hat sich das AA gemeldet, wie es nun weitergeht. Ich berichtete von meinem Gesundheitszustand, es wurde von Amts wegen vor 3 Wochen ein Gutachten erstellt. Ergebniss, ich bin auf Grund meiner körperlichen Schäden nicht mehr vermittelbar. Seit 5 Jahre kämpfe ich um EM Rente, die abgelehnt wurde und im Anschluss werde ich vom Amt begutachtet und nun das Ergebniss, ich weis nicht weiter!

Ich weis, das die Feststellung und Würdigung des Sachverhaltes Sache der zuständigen Fachgerichte ist und eine Nachprüfung durch das BVerfGE untersagt ist ist.
Jedoch wurden sehr viele Fehler gemacht, wo ich meine, in meine Grundrechte verletzt worden zu sein.

Es wird ja somit nur auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft:
1.

Ist/sind die Rechtsnorm(en), die die fachgerichtliche Entscheidung trägt/tragen, (formell und materiell) verfassungsgemäß?

Wie in den Normenkontrollverfahren nehmen Sie grundsätzlich das gesamte Grundgesetz als Maßstab.
2.

Hat das Fachgericht bei der Anwendung dieser Rechtsnorm(en) die Bedeutung der Grundrechte grundlegend verkannt?

a)

Hat das Fachgericht nicht erkannt, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte (ohne Justizgrundrechte; dazu Ziff. 4.) einschlägig sind?

b)

Hat das Gericht die Bedeutung einschlägiger Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte grundsätzlich verkannt, indem es z.B. ihren Schutzbereich unzutreffend bestimmt hat?

3.

Handelt es sich um eine objektiv willkürliche Entscheidung des Fachgerichts?

4.

Beruht die fachgerichtliche Entscheidung auf einem Verstoß gegen Justizgrundrechte

Erst einmal grob gesehen, welches Verfassungsrecht würde in meinem Fall verletzt ? In welche Richtung könnte ich meine Verfassungsbeschwerde
aufbauen und begründen?

Ich bitte Sie sehr, mich zu unterstützen. Ich bin 53 Jahre und nur noch auf mich gestellt. Ich würde mich sehr über jegliche Hilfe und Unterstützung freuen,

viele Grüsse, Ihr Ben
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Tibor
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Re: Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Tibor »

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Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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