Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

spotlessmind
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von spotlessmind »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 08:43
Liz hat geschrieben: Dienstag 5. März 2019, 23:08
Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Dienstag 5. März 2019, 22:50 Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
Um genau was zu verhindern? Wie gesagt: Es geht darum, ob und wann ein Fortsetzungstermin erfolgt. Eine Information, die am Ende der HV meist öffentlich gemacht wird. Ich erkenne ehrlich gesagt das Geheimhaltungsinteresse daran gar nicht. Das Gericht selbst gibt doch sogar Pressemitteilungen mit "interessanten Fällen" raus. Da verstehe ich es nicht, warum ein interessierter Bürger nicht erfahren sollte, wann ein bestimmtes Verfahren verhandelt wird.
Ach, man kann nicht immer so dumm denken, wie dreist es manche Menschen versuchen. Insofern: es mag im Einzelfall lächerlich wirken, aber was spricht bitte dagegen, seine Anfrage kurz schriftlich zu den Akten zu reichen, damit es entsprechend dokumentiert ist?
Im konkreten Fall die Gefahr, dass am nächsten Tag schon das Urteil fällt und man daher am gleichen Tag noch hätte reagieren müssen.

Vor allem war es in Hamburg, hier brauchen Faxe schonmal ne Woche bis die jemand aus dem Gerät holt.
Solch schnöde Erwägungen haben einen Richter nicht zu interessieren, die sind schließlich überlastet und müssen rechtlich prüfen ob man im Outlook Parteinamen speichern darf.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Tobias__21 »

Mir wurde gesagt, dass wir telefonische Auskünfte grds. nur an uns bekannte Anwälte erteilen dürfen. Meine Geschäftsstelle erteilt grds. keine Auskünfte, sondern stellt zu mir durch. Ein paar Kanzleien kenne ich natürlich auch, aber bei weitem nicht alle. Ich würde zur Not dann einfach um ein kurzes Fax bitten oder ggf. in der Kanzlei zurückrufen (bzw. gleich die Nummer auf dem Display mit der Rufnummer der Kanzlei abgleichen. Gibt ja Internet :D), bevor ich mich da in die Nesseln setze. Mag übertrieben klingen, aber was hier teilweise für Anrufe eingehen ist auch nicht mehr feierlich. Den Leuten ist alles zuzutrauen. Auch dass sie sich, aus welchen Gründen auch immer, als Rechtsanwalt xy am Telefon ausgeben.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 08:43
Liz hat geschrieben: Dienstag 5. März 2019, 23:08
Ara hat geschrieben:
Liz hat geschrieben: Dienstag 5. März 2019, 22:50 Ich halte es nicht für völlig verfehlt, wenn die Geschäftsstelle Bevollmächtigten, die noch nicht aktenkundig sind, am Telefon im Zweifelsfall keine Auskünfte gibt, bevor sie munter irgendwelche Auskünfte an x-beliebige Anrufer gibt. Ein kurzes Fax, aus dem sich die Berechtigung ergibt, halte ich auch nicht für zu viel verlangt.
Um genau was zu verhindern? Wie gesagt: Es geht darum, ob und wann ein Fortsetzungstermin erfolgt. Eine Information, die am Ende der HV meist öffentlich gemacht wird. Ich erkenne ehrlich gesagt das Geheimhaltungsinteresse daran gar nicht. Das Gericht selbst gibt doch sogar Pressemitteilungen mit "interessanten Fällen" raus. Da verstehe ich es nicht, warum ein interessierter Bürger nicht erfahren sollte, wann ein bestimmtes Verfahren verhandelt wird.
Ach, man kann nicht immer so dumm denken, wie dreist es manche Menschen versuchen. Insofern: es mag im Einzelfall lächerlich wirken, aber was spricht bitte dagegen, seine Anfrage kurz schriftlich zu den Akten zu reichen, damit es entsprechend dokumentiert ist?
Im konkreten Fall die Gefahr, dass am nächsten Tag schon das Urteil fällt und man daher am gleichen Tag noch hätte reagieren müssen.

Vor allem war es in Hamburg, hier brauchen Faxe schonmal ne Woche bis die jemand aus dem Gerät holt.
Hier kommen sie erst gar nicht an. Fax ans LG war beim ersten Mal nicht unterschrieben. Geschenkt, GS hat es vergessen mir nochmal vorzulegen. LG ruft mich an und bittet um neues Fax mit Unterschrift. Gleich erledigt. Zwei Tage später ruft LG wieder an, es wäre kein Fax da (meine GS hat den Sendungsbericht). Ich lass es nochmal faxen und auch postalisch auf den Weg bringen. Bin mal gespannt, wann sie wieder anrufen :D
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Ara
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Ara »

Haben heute in der Kanzlei nen Änderungsbeschluss von Februar 2018 (SIC!) bezüglich eines Schreibfehlers aus einem Urteil von Dezember 2017 zugestellt bekommen... Kommentarlos mit nem Anschreiben aus März 2019.

Sachen gibts...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 19:48(bzw. gleich die Nummer auf dem Display mit der Rufnummer der Kanzlei abgleichen. Gibt ja Internet :D)
Vorsicht: die angezeigte Rufnummer ist vergleichsweise einfach zu faken, wenn man es darauf anlegt. (Nicht trivial, aber doch nicht so, dass man sich in jedem Fall ohne weiteres darauf verlassen kann.)
Ara hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 20:21Haben heute in der Kanzlei nen Änderungsbeschluss von Februar 2018 (SIC!) bezüglich eines Schreibfehlers aus einem Urteil von Dezember 2017 zugestellt bekommen... Kommentarlos mit nem Anschreiben aus März 2019.
Da kehrt also jemand die Ecken aus. :)
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von stilzchenrumpel »

:D ich erinnere gerade in den von uns neu übernommenen Verfahren auch gerne mal an die noch ausstehende Klagebegründung (74 Abs 2 AsylG), soweit eine angekündigt war ...

Klageeinfang Juni 2017
Eingangsverfügung mit Aufforderung die Klage zu begründen Juni 2017
Erinnerung August 2017
Meine Erinnerung Januar 2019 :D

Zwei Betreibensaufforderungen sind schon raus \:D/ so viel dazu. Die Anwälte.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Ara
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Ara »

Was mir auch letztens zum ersten mal passiert ist: Mandatierung unmittelbar nach Zustellung der Anklage, ich beantrage Akteneinsicht wie immer + Stellungnahme 3 Wochen nach Aktenrücksendung. Ich krieg Akteneinsicht und eine Woche später Ladung + Eröffnungsbeschluss... Der Richter soll sich nicht bei mir beschweren, wenn er Aussetzen muss, weil nicht ausermittelt wurde.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
sai
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von sai »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 21:11 :D ich erinnere gerade in den von uns neu übernommenen Verfahren auch gerne mal an die noch ausstehende Klagebegründung (74 Abs 2 AsylG), soweit eine angekündigt war ...

Klageeinfang Juni 2017
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Zwei Betreibensaufforderungen sind schon raus \:D/ so viel dazu. Die Anwälte.
Die müssen ihre Mandanten auch erstmal wiederfinden. Seit Juni 2017 sind die wahrscheinlich schon drei Mal umgezogen.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Strich »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 21:11 :D ich erinnere gerade in den von uns neu übernommenen Verfahren auch gerne mal an die noch ausstehende Klagebegründung (74 Abs 2 AsylG), soweit eine angekündigt war ...

Klageeinfang Juni 2017
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Zwei Betreibensaufforderungen sind schon raus \:D/ so viel dazu. Die Anwälte.
Wieso zwei?
Eine reicht, danach 81 AsylG. Theoretisch reicht die Selbstmahnung des Anwalts (Klagebegründung folgt in gesondertem Schriftsatz innerhalb von ...) für die Betreibensaufforderung nach § 81 AsylG.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von stilzchenrumpel »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. März 2019, 17:25
stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 21:11 :D ich erinnere gerade in den von uns neu übernommenen Verfahren auch gerne mal an die noch ausstehende Klagebegründung (74 Abs 2 AsylG), soweit eine angekündigt war ...

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Wieso zwei?
Eine reicht, danach 81 AsylG. Theoretisch reicht die Selbstmahnung des Anwalts (Klagebegründung folgt in gesondertem Schriftsatz innerhalb von ...) für die Betreibensaufforderung nach § 81 AsylG.
Man passt sich bei aller Unabhängigkeit ja doch an manche Üblichkeiten innerhalb der Kammer oder des Gerichts an ;) ich sehe das üblicherweise auch recht streng.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Strich »

"Wer bei der PKH Bewilligung mehr als einen Satz schreibt, hat das Recht verwirkt, sich über seine Arbeitsbelastung zu beklagen ..." Fällt mir dazu nur ein ;-)
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von sai »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. März 2019, 17:25
stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 21:11 :D ich erinnere gerade in den von uns neu übernommenen Verfahren auch gerne mal an die noch ausstehende Klagebegründung (74 Abs 2 AsylG), soweit eine angekündigt war ...

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Wieso zwei?
Eine reicht, danach 81 AsylG. Theoretisch reicht die Selbstmahnung des Anwalts (Klagebegründung folgt in gesondertem Schriftsatz innerhalb von ...) für die Betreibensaufforderung nach § 81 AsylG.
Wobei man da immer aufpassen muss. Das gilt nur, wenn eine Klagebegründung angekündigt wird. Steht da irgendwo "ggf." oder ähnliches, wird's schwierig.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Solar »

Ich warte noch immer auf den ersten "Justizsskandal", bei dem ein ungeschwärztes Urteil oder - Gott bewahre! - ein Terminkalender eines Richters mit Verhandlungs- und Verkündungsterminen ( :eeeek: :eeeek: :eeeek: !!!) durch Hacking eines privaten Google/Microsoft/Apple Accounts an die Öffentlichkeit geraten sein könnte... :lmao:

Ja, die Behörden müssen solche strengen Regeln aufstellen. Ja, datenschutzrechtlich mag das grenzwertig sein. Im Alltag hält das bei uns aber (m.E. zu Recht) so gut wie niemanden ab, sich seine Urteilsentwürfe hin und wieder an die private E-Mail zu schicken oder über eine Cloud zuhause verfügbar zu machen, um auch am WE oder mal im Home Office arbeiten zu können, ohne jedesmal alles auf den USB-Stick schieben zu müssen. Mir ist nicht bekannt, dass dadurch jemals etwas passiert sein sollte, und wenn man seinen privaten Account vernünftig schützt, ist das Risiko auch sehr überschaubar. Natürlich ist mir klar, dass dazu nicht jeder in der Lage ist. Derjenige sollte davon auch Abstand nehmen. Mal abgesehen davon halte ich einen entsprechenden "Leak" jedoch auch für relativ harmlos. Anders mag das in Fällen sein, in denen hochsensible Geschäftsgeheimnisse der Parteien ins Urteil müssen. Aber in aller Regel enthalten meine Urteile kaum personenbezogene Daten oder Geheimnisse. So wichtig bin ich nicht.

Der m.E. völlig überzogene Datenschutz wird einfach von der Realität überholt. Dass ich mit dieser Auffassung hier alleine bleiben dürfte, ist mir klar. ;)

Ungeachtet dessen fahre ich mit dem handschriftlichen Terminplaner immer noch ganz gut. Hab mir selbst einen DINA5 besorgt, der pro Tag eine Seite hat. Aber ich hätte das auch lieber digital. Nur ist die Outlook Kalenderansicht einfach super unkomfortabel wie ich finde. Deshalb nutze ich das immer nur wochenaktuell.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Ara »

Es gibt ja auch Akten und Akten. Es gibt Verfahren wo wirklich sensible Daten drin sind und dann gibt es Sachen die „normale“ Daten beinhalten. Daran ist dann mE auch das Schutzniveau auszurichten. Ich habe meine Akten, die gerade aktuell sind, zB auch verschlüsselt in der Cloud. Das reicht mE auch aus als Schutz.
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Re: Richter: Projekt-/Zeitmanagement

Beitrag von Solar »

Ara hat geschrieben: Samstag 9. März 2019, 16:42 Es gibt ja auch Akten und Akten. Es gibt Verfahren wo wirklich sensible Daten drin sind und dann gibt es Sachen die „normale“ Daten beinhalten. Daran ist dann mE auch das Schutzniveau auszurichten. Ich habe meine Akten, die gerade aktuell sind, zB auch verschlüsselt in der Cloud. Das reicht mE auch aus als Schutz.
+1 zu allem
Wie gesagt würde ich keinen Entwurf voller brisanter Geschäftsgeheimnisse unverschlüsselt herumschicken. Aber das 0815-Urteil zum Verkehrsunfall ist m.E. sicher genug in der verschlüsselten Cloud. Ich habe meine Zweifel, dass die Server der Justiz so viel sicherer sind...
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