Geldschöpfung von Geschäftsbanken – Ist erlaubt was nicht verboten ist?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Re: Geldschöpfung von Geschäftsbanken – Ist erlaubt was nicht verboten ist?

Beitrag von Tibor »

inno hat geschrieben: Stehe ich alleine da mit meinem Empfinden, meinen Werten und Normen die besagen, dass die Giralgeldschöpfung in der praktizierten Form, d. h. ohne explizite gesetzliche Erlaubnis, gegen die guten Sitten, gegen das Sittengesetz verstößt?
Ja.

Du verkennst den Inhalt des Begriffs Sittengesetz.
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inno
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Re: Geldschöpfung von Geschäftsbanken – Ist erlaubt was nicht verboten ist?

Beitrag von inno »

Sittengesetz — soweit ich mir den Begriff herleite:
- Eine Sitte ist eine durch moralische Werte, Regeln oder soziale Normen bedingte, in einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft entstandene und für den Einzelnen verbindlich geltende Verhaltensnorm. (Wikipedia - Sitte)
- Der Wortherkunft gemäß bezeichnet der Ausdruck Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. ... Laut Duden ist das Gesetz „eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“. (Wikipedia - Gesetz)

Die Anwendung des "Sittengesetzes" scheitert so gesehen an dem Begriff "Gesetz".
Dann habe ich mich über die Begriffe "Gesetzgebung" und "Rechtsnorm" zum "Gewohnheitsrecht" durchgelesen und landete damit wieder beim Gesetz:
- Die höchstrichterliche Rechtsprechung und das Schrifttum erkennen Gewohnheitsrecht als gleichberechtigt mit Gesetzen an. (Wikipedia - Gewohnheitsrecht)

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass wenn eine Sitte zur Gewohnheit geworden ist, dann ist ein Sittengesetz entstanden, welches das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) dahingehend einschränkt. Die Sitte wird zum Gesetz sobald ihre längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine sein muß von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird.

In verschiedenen Artikeln die ich zum Sittengesetz und zum Gewohnheitsrecht gefunden habe wird bei beiden immer wieder darauf hingewiesen, dass sie "kaum eigenständige Bedeutung" oder "sehr geringe praktische Bedeutung" haben. Ich vermute das liegt zum Einen daran, dass sie etwas artverwandt sind, beide brauchen viel Zeit und Kontinuität um in Erscheinung zu treten, und zum Anderen daran, dass in unserer weitgehend durchgeregelten Welt schon fast alles förmlich geregelt wurde — bis auf die Giralgeldschöpfung ...

Ob das Sittengesetz auf meinen Überlegungen von gestern wirklich anzuwenden wäre habe ich jetzt noch nicht weiter durchdacht. Wollte erst mal wissen ob ich den Inhalt des Begriffs Sittengesetz richtig wiedergegeben habe.
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