Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Windscheid
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 167
Registriert: Donnerstag 28. März 2019, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Windscheid »

Hallo,

ich schreibe im Juli in Niedersachsen Examen als Abschichter, Zivilrecht folgt im Oktober. Allerdings bin ich unzufrieden mit den bisherigen Noten in den Probeklausuren, vor allem im Öffentlichen Recht, obgleich das mein absolutes Lieblingsgebiet ist. Kurzer Ablauf meines Studiums: Die Zwischenprüfung habe ich mit Prädikat absolviert, ebenso die große Übung im Öffentlichen Recht. Strafrecht und Zivilrecht waren deutlich schwächer, aber das lag auch daran, dass ich neben dem Studium noch halbtags gearbeitet habe und dementsprechend viele Vorlesungen nicht wirklich besuchen konnte.
Ich liege in den Probeklausuren im Öffentlichen Recht zumeist zwischen 7 und 10 Punkten, Tendenz eher um die 7 bis 8. Ich arbeite die Klausurlösungen auch nach und gehe zu den Besprechungen, doch mir bleibt ein Rätsel, wieso es nicht mehr Punkte werden. Ich habe mir mehrere Klausuren im guten bis sehr guten Bereich von Leuten, die in diesem Bereich regelmäßig landen, auch angesehen, kann aber nicht ausmachen, woran es liegt.

Zumeist werden bei mir Dinge bemängelt wie etwa ein fehlender Prüfungspunkt "Zuständiges Gericht", dass die Nichtigkeit eines VA nicht schon einmal in der Zulässigkeit angeprüft wird (obgleich sie nicht ins Auge springt und letztlich auch nicht vorliegt), dass bei der mangelnden Erforderlichkeit des Vorverfahrens beim 80-V-Antrag nicht noch einmal expliziter darauf eingegangen wird oder ich etwa in der Klagebefugnis nicht wirklich jedes in Betracht kommende Grundrecht genannt habe. Ansonsten entsprechen die Klausuren der Lösungsskizze oder kommen zu einem laut Korrektur gut vertretbaren Ergebnis. Für sich genommen trifft natürlich zunächst einmal zu, dazu kann man theoretisch auch zu diesen Kleinigkeiten durchaus etwas schreiben kann.
Im Vergleich kann ich dann nur nicht nachvollziehen, wieso es dann Klausuren gibt, die genau dieselben Ungenauigkeiten aufweisen, aber im guten bis sehr guten Bereich bewertet werden, wobei dieselben Kritikpunkte genannt werden; und das sind halt von den Personen nicht nur Zufallstreffer, sondern die schreiben diese Noten auch regelmäßig. Nicht, dass ich das jemandem nicht diese Noten gönnen würde, aber für mich ist da nicht nachvollziehbar, wie ich auch eine solche Note bekommen kann und worin die Differenz zwischen diesen und meinen Arbeiten liegt. Ich habe hierzu auch schon einmal das Gespräch mit Korrekturassisten gesucht, um die Schwächen meiner Arbeiten herauszufinden, aber eine wirklich befriedigende Antwort habe ich auch nicht bekommen. Bei den von mir vorgelegten Klausuren seien zwar teilweise meine für grundsätzlich prädikatswürdig erachteten rechtlichen Kenntnisse nicht ausreichend gewürdigt worden und insofern seien die Bewertungen etwas zu schlecht angesetzt, aber für den guten bis sehr guten Bereich sei halt eine "perfekte Klausur" notwendig. Das kann ich nachvollziehen; mir bleibt angesichts dessen nun aber verschlossen, wie man bei wechselnden Korrektoren regelmäßig zweistellig schreiben kann, ohne diese angeblich erforderliche Perfektion für diese Noten zu Papier zu bringen. Angesichts dessen, dass ich halt auch keine wirklichen Ausreißer nach oben habe, die für reinen Zufall sprächen, bin ich mir sehr unsicher, ob ich eventuell etwas an meinem Schreibstil ändern müsste oder Ähnliches. Denn allein Zufall kann es ja nicht sein, auch angesichts stets verschiedener Korrektoren. Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps dazu geben oder mich zumindest beruhigen? Ich würde halt wirklich gerne Verwaltungsrichter werden und mich würde es schon sehr wurmen, wenn ich im Öffentlichen Recht im Examen nur bei 7-8 Punkten landen würde.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Ara »

Dir muss immer bewusst sein, dass du derjenige sein könntest, der Ende des Jahres die Klausuren korrigiert. Genauso, dass das bestandene Examen dich nicht schlauer macht.

Die meisten Korrektoren haben weder die Ahnung noch die Lust ernsthaft zu korrigieren, dementsprechend fallen die Ergebnisse auch aus. Außerdem glaube ich, ist dein "regelmäßig im gut bis sehr gut" glaube ich sehr subjektiv geprägt... Solche Leute gibt es nach meiner Erfahrung im Examensklausurenkurs nicht, da schwankt jeder relativ stark... Schon aus dem gerade genannten Grund.

Der zweite Grund ist: Die meisten Examensklausuren an der Uni sind (zumindest hier in Norddeutschland) völliger Quatsch. Die werden gestellt, wie vor 20-30 Jahren. Das ist ein großer Fall und wenn man das Problem kennt dann ist das gut und wenn man es nicht kennt dann nicht. Die Examensrealität sieht aber fast durchgehend so aus, dass es kaum mehr Examensfälle gibt, die nur aus einem Problem bestehen. Meist sind es drei völlig unabhängige Probleme aus einem ähnlichen Rechtsgebiet. Gerade um zu vermeiden, dass man zufällig das eine Problem kennt oder nicht.

Ansonsten bin ich weiterhin der Überzeugung, dass (zumindest bei einer anständigen Korrektur) die materielle Richtigkeit der Lösung erst einmal zweitrangig ist. Nach 3-4 Seiten einer Klausur weiß man zu 90% wo die Reise grob hin geht (ob es ums bestehen geht, im Durchschnitt liegt, VB oder hoch zweistellig) und das liegt primär an juristischem Standardzeug. Klarer Aufbau, korrekte Definitionen, angemessene Subsumtion usw... Für ein Gut/Sehr Gut muss dann natürlich das materielle Recht stimmen und vor allem vollständig sein. Für 13+ Punkte müssen halt auch die exotischen Normen gesehen werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Theopa
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1328
Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
Ausbildungslevel: RA

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Theopa »

Wie verpackst du den Inhalt denn?

Man darf keinesfalls die Bedeutung der äußeren Form unterschätzen, da diese ganz besonders bei Nicht-Professionellen Korrektoren in Übungsklausuren, die meist auch noch mies bezahlt werden, einen beachtlichen Einfluss haben kann. Eine schöne Schrift, Liniertes Papier mit weißem Korrekturrand, nummerierte Seiten, sauber gegliederte Prüfungspunkte mit vielen Absätzen/Leerzeilen, ein kurzer, prägnanter Schreibstil und viele Schlagwörter können bei inhaltlich sonst identischen Klausuren problemlos mehrere Punkte ausmachen, gerade wenn man zuvor ein paar Exemplare hatte, bei welchen man auf jeder Seite zwei Sternchen-Verweise suchen und sich durch kaum lesbare Fließtexte mit sinnlosem Gelaber quälen musste.

Im Übrigen + 1 zu Ara.
boogienat0r
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 263
Registriert: Samstag 27. November 2010, 14:47

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von boogienat0r »

Ara hat geschrieben: Freitag 29. März 2019, 08:04 Ansonsten bin ich weiterhin der Überzeugung, dass (zumindest bei einer anständigen Korrektur) die materielle Richtigkeit der Lösung erst einmal zweitrangig ist. Nach 3-4 Seiten einer Klausur weiß man zu 90% wo die Reise grob hin geht (ob es ums bestehen geht, im Durchschnitt liegt, VB oder hoch zweistellig) und das liegt primär an juristischem Standardzeug. Klarer Aufbau, korrekte Definitionen, angemessene Subsumtion usw... Für ein Gut/Sehr Gut muss dann natürlich das materielle Recht stimmen und vor allem vollständig sein. Für 13+ Punkte müssen halt auch die exotischen Normen gesehen werden.
Das kannst du doch nicht ernst meinen. Saubere Schrift, Überschriften, eine tolle Gliederung und der Gutachtenstil sind für dich ernsthaft wichtiger als die Tatsache, ob der Kandidat das Recht verstanden und zu einem "richtigen", d.h. für mich materiell vertretbaren Ergebnis gekommen ist?

Ich finde das schon deshalb falsch, weil gerade Examensklausuren so konstruiert sind, dass sie zeitlich bei konsequenter Einhaltung der von dir genannten Kriterien nicht annähernd angemessen bewältigt werden können. Deshalb bin ich der Meinung, dass Überschriften durchaus auf ein Minimum reduziert werden können. Der Gutachtenstil sollte schwerpunktmäßig eingesetzt werden, wo es wichtig wird - ansonsten Feststellungsstil.
"Ob dagegen aus einer Kreuzung von Mensch und Tier gezeugte Wesen (Chimären) Träger der Menschenwürde sein können , wird man mit Erleichterung als derzeit inaktuell bezeichnen können"
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8353
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Ara »

Nein ich schrieb „ Klarer Aufbau, korrekte Definitionen, angemessene Subsumtion usw.“

Wenn mir jemand in der Notwehr schreibt „der Angriff war noch gegenwärtig, weil die Gefahr bestand, dass T nach dem ersten verfehlten Bierkrug noch einen zweiten wirft“ und dies unvertretbar ist, gibt das sehr wenig Abzug, wenn der Aufbau der Notwehr und die Definitionen stimmen und eine saubere Subsumtion erfolgt.

Denn dadurch zeigt er, dass er es grundsätzlich kann, aber lediglich nicht weiß wie streng die Voraussetzungen sind für „noch andauert“. Spätestens nach dieser Klausur weiß er es dann...

Wer aber beim Versuchsaufbau Tatentschluss und Unmittelbares Ansetzen vertauscht, das im konkreten Fall aber trotzdem zum richtigen Ergebnis führt, zeigt das ihm basics fehlen. Das wiegt dann schwerer.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Windscheid
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 167
Registriert: Donnerstag 28. März 2019, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Windscheid »

Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ara hat geschrieben: Freitag 29. März 2019, 08:04 Die meisten Korrektoren haben weder die Ahnung noch die Lust ernsthaft zu korrigieren, dementsprechend fallen die Ergebnisse auch aus. Außerdem glaube ich, ist dein "regelmäßig im gut bis sehr gut" glaube ich sehr subjektiv geprägt... Solche Leute gibt es nach meiner Erfahrung im Examensklausurenkurs nicht, da schwankt jeder relativ stark... Schon aus dem gerade genannten Grund.
Das ist mir bewusst, dass manche Korrektoren Dienst nach Vorschrift machen und andere extrem kleinlich bewerten. Hatte auch schon Klausuren, bei denen die Korrektur falsch war, weil der Assistent die höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu nicht kannte. Bloß hat man ja immer wieder wechselnde Korrektoren, weshalb ja eigentlich auch einmal Ausreißer nach oben zu erwarten sein dürften, die habe ich bloß leider nicht.
Ara hat geschrieben: Freitag 29. März 2019, 08:04 Der zweite Grund ist: Die meisten Examensklausuren an der Uni sind (zumindest hier in Norddeutschland) völliger Quatsch. Die werden gestellt, wie vor 20-30 Jahren. Das ist ein großer Fall und wenn man das Problem kennt dann ist das gut und wenn man es nicht kennt dann nicht. Die Examensrealität sieht aber fast durchgehend so aus, dass es kaum mehr Examensfälle gibt, die nur aus einem Problem bestehen. Meist sind es drei völlig unabhängige Probleme aus einem ähnlichen Rechtsgebiet. Gerade um zu vermeiden, dass man zufällig das eine Problem kennt oder nicht.
Hier muss ich ergänzen: Das waren auch teilweise Originalsachverhalte des LJPA. Ein Notenunterschied ist nicht festzustellen gewesen.
Theopa hat geschrieben: Freitag 29. März 2019, 13:39 Man darf keinesfalls die Bedeutung der äußeren Form unterschätzen, da diese ganz besonders bei Nicht-Professionellen Korrektoren in Übungsklausuren, die meist auch noch mies bezahlt werden, einen beachtlichen Einfluss haben kann. Eine schöne Schrift, Liniertes Papier mit weißem Korrekturrand, nummerierte Seiten, sauber gegliederte Prüfungspunkte mit vielen Absätzen/Leerzeilen, ein kurzer, prägnanter Schreibstil und viele Schlagwörter können bei inhaltlich sonst identischen Klausuren problemlos mehrere Punkte ausmachen, gerade wenn man zuvor ein paar Exemplare hatte, bei welchen man auf jeder Seite zwei Sternchen-Verweise suchen und sich durch kaum lesbare Fließtexte mit sinnlosem Gelaber quälen musste.
Ich bin Linkshänder und daher von Natur aus gehandicapt :D ; habe mir aber bereits Füllhalter zugelegt, die es leserlich machen. Gibt aber je nachdem, wer korrigiert, entweder Lob oder Kritik für die Handschrift, da scheinen sich die Geister zu scheiden. Liniertes Papier verwende ich eigentlich immer, allerdings nicht das mit weißem Korrekturrand... Ist vielleicht eine Überlegung wert. Seiten sind konsequent durchnummeriert, Absätze gingen sicherlich mehr, wird aber angesichts der großen Schrift vielleicht auch etwas viel Papier? Einen prägnanten Schreibstil habe ich, eine richtige Schwerpunktsetzung wurde mir auch bescheinigt.
arlovski
Power User
Power User
Beiträge: 333
Registriert: Freitag 27. Juni 2014, 11:17

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von arlovski »

bei uns (NRW) sind 90%+ der klausuren originalklausuren der letzten 1,5-3 jahre. wenn es mal ältere klausuren sind merkt man das meist bevor man überhaupt gelesen hat von wann die klausur ist: der umfang hat mE im vergleich zu klausuren von grob 2010-12 und früher merklich zugenommen (inb4 hass von fastrentnern hier).

es ist schwer, gute (= zweistellige) klausuren an einzelnen merkmalen festzumachen. ich würde aber nicht sagen, dass es handschrift, gliederung und viele absätze sind, auch nicht zwingend der gutachtenstil. dann eher vollständigkeit (in vernünftigem maße) und sprachliche präzision + prägnanz. entscheidend ist aber tatsächlich – ich kann nur für mich und nicht die anderen korrektoren sprechen – der inhalt.

gute bearbeiter weichen den problematischen stellen nicht aus, sondern legen dort den finger in die wunde. gerade an diesen stellen arbeitet hingegen ein großteil der bearbeiter plötzlich sehr oberflächlich: vorher 10 seiten im peniblen erstsemester gutachtenstil geprüft, und dort, wo es drauf ankommt, werden dann 2-3 sätze hingerotzt. ich weiß nicht ob die leute angst haben, dummes von sich zu geben, wenn sie dort wo es schwierig ist, in die tiefe gehen, und deshalb drüberhuschen (um dann im nachhinein zu sagen: ich habs bejaht, macht der bgh ja auch), oder ob sie wirklich nicht mal sehen dass es an dieser stelle schwierigkeiten gibt (der sachverhalt stößt einen meistens eigentlich sehr darauf...).

die argumentation endet bei weniger guten oder durchschnittlichen kandidaten fast immer eine ebene zu früh, man kann dann fast neben jedes "argument" warum? schreiben, der entscheidende arbeitsschritt fehlt.

an (oberflächliche, so viel wird gar nicht verlangt) methodik traut sich leider wirklich kaum mal jemand ran. "argumente" mit auslegungsmethoden "herzuleiten" ist ein mE unterschätzter tipp, und die grundlagen die hier für eine klausur sitzen sollten hat man schnell, dafür muss man nicht canaris lesen.

auch wenn viele immer meinen, inhaltlich sitze ja "eigentlich" alles, aber die klausuren seien dann trotzdem nicht so gut: ganz ganz überwiegend ist es auch materiell einfach nicht so toll. häufige beispiele: erschreckend viele bearbeiter stellen immer auf 281 ab, obwohl ganz offensichtlich 280 / 283 / 286 einschlägig ist. bei der (fehlenden) fristsetzung kommen dann wilde ideen (noch am normalsten: entbehrlich, weil leistung ist ja unmöglich). wenigstens mal einen satz zur abgrenzung schreibt da eh praktisch niemand. klingt wie ein einzelfall, betrifft aber mehr als > 60% der bearbeiter in diversen klausuren. etliche (!) prüfen iRd 929 bei der berechtigung die berechtigung des prokuristen (und bejahen vorher bei der einigung § 164) und kommen dann zum gutgläubigen erwerb vom prokuristen. bringt man einen minderjährigen in eine dreipersonenkonstellationen, kann der mj. rechtsgrundlos 2000€ zahlen und kriegt dafür insg. 4000€ (mal noch mehr) zurück, wirksam erfüllt worden sei trotzdem. nett gesagt fehlt da sehr vielen der gesamtüberblick, obwohl die klausuren oft schon in 4 einzelfragen aufgeteilt sind. es wird sich sehr regelmäßig widersprochen. bei § 989 wird (implizit) auf einen falschen zeitpunkt abgestellt, das erlangte iSv § 812 wird nicht rechtlich definiert ("A hat die wolle/das fahrrad usw erlangt"), jeder scheiß sei eine beschaffenheitsvereinbarung, auf konzerten könne sich nicht geeinigt werden. reißt alles für sich nicht die klausur unter den strich, ergibt aber ein gesamtbild... die klassiker kommen natürlich auch ständig (!!) vor. die einigung über den kauf wird in § 929 geprüft, zuletzt haben geschätzt ca. 20-25% der bearbeiter die "abtretung einer forderung gegen geld" eben nur für eine abtretung – verpflichtungs- und verfügungsgeschäft in einem – gehalten. dann ist das schuldverhältnis bei § 280 eben der abtretungsvertrag, die pflichtverletzung die fehlende abtretungsanzeige gem. § 409...
Windscheid hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2019, 22:14 Zumeist werden bei mir Dinge bemängelt wie etwa ein fehlender Prüfungspunkt "Zuständiges Gericht", dass die Nichtigkeit eines VA nicht schon einmal in der Zulässigkeit angeprüft wird (obgleich sie nicht ins Auge springt und letztlich auch nicht vorliegt), dass bei der mangelnden Erforderlichkeit des Vorverfahrens beim 80-V-Antrag nicht noch einmal expliziter darauf eingegangen wird oder ich etwa in der Klagebefugnis nicht wirklich jedes in Betracht kommende Grundrecht genannt habe. Ansonsten entsprechen die Klausuren der Lösungsskizze oder kommen zu einem laut Korrektur gut vertretbaren Ergebnis. Für sich genommen trifft natürlich zunächst einmal zu, dazu kann man theoretisch auch zu diesen Kleinigkeiten durchaus etwas schreiben kann.
das sind im endeffekt scheinargumente, um irgendwie zu begründen, warum es – aus anderen gründen! – nicht für mehr reicht. es liegt natürlich nicht daran, dass du nicht das "zuständige gericht" prüfst (so viel ich weiß macht man das in 95% der fälle eher nicht, aber ok, deshalb korrigiere ich kein öffrecht). das ist aber eine scheinbar klarere begründung als "sie treffen den kern der sache nicht ganz", "ihre argumentation geht nicht tief genug". ich tendiere dazu, dass dann meistens an einem echten, tiefergehenden verständnis fehlt. aber ist vielleicht auch käse, keine ahnung.

7-8 punkte im klausurenkurs können aber auch mit etwas glück 9-10 im examen sein. so genau sind die punkte ehrlich gesagt nicht austariert. ob du die erste oder letzte klausur im stapel bist hat auch einfluss...
Windscheid
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 167
Registriert: Donnerstag 28. März 2019, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Windscheid »

arlovski hat geschrieben: Freitag 29. März 2019, 22:12 das sind im endeffekt scheinargumente, um irgendwie zu begründen, warum es – aus anderen gründen! – nicht für mehr reicht. es liegt natürlich nicht daran, dass du nicht das "zuständige gericht" prüfst (so viel ich weiß macht man das in 95% der fälle eher nicht, aber ok, deshalb korrigiere ich kein öffrecht). das ist aber eine scheinbar klarere begründung als "sie treffen den kern der sache nicht ganz", "ihre argumentation geht nicht tief genug". ich tendiere dazu, dass dann meistens an einem echten, tiefergehenden verständnis fehlt. aber ist vielleicht auch käse, keine ahnung.
Dass es am tiefergehenden Verständnis fehlt, kann ich leider definitiv ausschließen. Ich habe die Möglichkeit genutzt, meine Klausuren noch einmal begutachten zu lassen und mir meine Mängel im persönlichen Gespräch aufzuzeigen, dieses Angebot gibt es an unserer Uni. In dem Gespräch wurde mir nach Durchsicht der Klausuren bescheinigt, dass mein Wissen im Öffentlichen Recht im Prädikatsbereich liege. Die vorgelegten Klausuren seien auch eigentlich um die zwei bis drei Punkte besser als die Note, die darunter steht. Ansonsten wurde aber halt auch auf diese von dir genannten "Scheinargumente" verwiesen, die mich von einer besseren Note trennen würden. Dass ich Prädikatswissen hätte ist zwar eine schöne Erkenntnis, aber bringt mir nicht viel, wenn es sich dann weiterhin nicht merklich verbessert :( .
Und es wäre natürlich sinnvoll, wenn ein Korrektor statt solcher Scheinargumente auch wirklich drunterschreibt, was ihm nicht passt. Es verstecken sich eh fast alle hinter unleserlichen Kürzeln, sodass ja praktisch eh nichts passieren kann... :-k
arlovski
Power User
Power User
Beiträge: 333
Registriert: Freitag 27. Juni 2014, 11:17

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von arlovski »

dann musst du dir ja keiner sorgen, kannst ja alles :)

ich weiß übrigens nicht ob die person, die nur eine statt 30-40 klausurbearbeitungen sieht, so gut einschätzen kann ob es 7 oder 9 punkte sind.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Liz »

@TE: Das Problem dürfte oftmals sein, dass sich schwer konkretisieren lässt, welcher zusätzlicher Satz denn zu Topnoten geführt hätte, auch wenn klar ist, dass da noch irgendwas fehlt, um aus einer soliden Argumentation eine hervorragende Argumentation zu machen.
Aber das mit dem "tiefergehenden Verständnis" würde ich nicht so leicht wegwischen - es mag sein, dass Du ein solches Verständnis hast, aber Du musst es eben auch deutlich aufs Papier bringen und nicht nur irgendwie andeutungsweise, so dass der Korrektor nur erahnen kann, dass da eigentlich mehr Wissen und Können dahintersteht. Und wenn man an der Stelle nur so mittelmäßig überzeugt, dann werden einem im Zweifelsfall auch sonstige "Nachlässigkeiten" stärker angekreidet, als wenn die Klausur an den schwierigen Stellen wirklich überzeugt.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Swann »

Meiner Erfahrung nach ist eine wichtige Fähigkeit, "halbproblematische" Dinge noch so kurz abzuhandeln, dass der Korrektor sich nicht langweilt und die Zeit für anderes nicht fehlt, aber gleichzeitig präzise und nicht zu oberflächlich zu sein. In vielen Klausuren gibt es nur zwei Ebenen, die großen Streitigkeiten und das völlig Unproblematische und wenig dazwischen.
Windscheid
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 167
Registriert: Donnerstag 28. März 2019, 21:31
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Windscheid »

arlovski hat geschrieben: Samstag 30. März 2019, 11:38 dann musst du dir ja keiner sorgen, kannst ja alles :)

ich weiß übrigens nicht ob die person, die nur eine statt 30-40 klausurbearbeitungen sieht, so gut einschätzen kann ob es 7 oder 9 punkte sind.
Zwischen Können und dem Schreiben dergestalt, dass das auch rüberkommt, besteht aber ein Unterschied ;) .
Liz hat geschrieben: Samstag 30. März 2019, 11:43 @TE: Das Problem dürfte oftmals sein, dass sich schwer konkretisieren lässt, welcher zusätzlicher Satz denn zu Topnoten geführt hätte, auch wenn klar ist, dass da noch irgendwas fehlt, um aus einer soliden Argumentation eine hervorragende Argumentation zu machen.
Aber das mit dem "tiefergehenden Verständnis" würde ich nicht so leicht wegwischen - es mag sein, dass Du ein solches Verständnis hast, aber Du musst es eben auch deutlich aufs Papier bringen und nicht nur irgendwie andeutungsweise, so dass der Korrektor nur erahnen kann, dass da eigentlich mehr Wissen und Können dahintersteht. Und wenn man an der Stelle nur so mittelmäßig überzeugt, dann werden einem im Zweifelsfall auch sonstige "Nachlässigkeiten" stärker angekreidet, als wenn die Klausur an den schwierigen Stellen wirklich überzeugt.

Gibt es für sowas denn beispielhafte Literatur oder Handlungsanweisungen? Wenn man sonst im Internet sucht, findet man nur das übliche Palaver von "Schwerpunkte setzen, Gutachtenstil einhalten" etc., das sind ja aber die Basics und nicht die Feinheiten...
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Liz »

Windscheid hat geschrieben: Montag 1. April 2019, 20:34
Gibt es für sowas denn beispielhafte Literatur oder Handlungsanweisungen? Wenn man sonst im Internet sucht, findet man nur das übliche Palaver von "Schwerpunkte setzen, Gutachtenstil einhalten" etc., das sind ja aber die Basics und nicht die Feinheiten...
Wenn man die „Basics“ auch in der Examensklausur sicher umsetzen kann, dann ist man schon sehr gut dabei. Auch wenn man sauber am Gesetz und mit den klassischen Auslegungsmethoden arbeitet, steigert das die Qualität der Bearbeitung. Und bei den problematischen Stellen sollte nicht nur ein Argument à la „der BGH sagt...“ oder „das ist so“ stehen, sondern es sollten mehrere möglichst auf den Punkt gebrachte Argumente sein. Ich denke arlovski hat schon einige kluge Dinge zum Zivilrecht geschrieben. Bei Klausuren im Öffentlichen Recht sollte man m. E. schlichtweg wissen, dass Verwaltungsrechtler die Zulässigkeitsprüfung sehr wichtig nehmen und entsprechend schnell beleidigt sind, wenn man dort einen völlig unproblematischen Punkt nicht explizit anspricht.
Vorhangauf
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 96
Registriert: Dienstag 9. April 2019, 23:39
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Vorhangauf »

Zustimmung zu allen Vorpostings inkl. Erwiderungen des TE.

Unter dem Strich solltest du bei deiner Linie bleiben, die vielversprechend wirkt, vielleicht nur ein kleines bißchen mehr auf "formellen Kleinkram" achten und ansonsten nicht zu viel auf unbefriedigende Korrekturhinweise geben.

Im Examen kannst du dich auf spürbar professionellere Korrekturen (oder wenigstens Benotungen - reicht ja im Endeffekt) freuen. Würde wetten, dass da für dich im Schnitt 2-3 Punkte mehr drin sind.
"You don’t have to have a cardinal measure of two things […] for them to be comparable […]. There may be no unit that measures the value of writing the Great American Novel and eating a slice of pizza, but the former could be better." Ruth Chang
Franggenjura
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 13
Registriert: Donnerstag 14. März 2019, 13:34
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Noch 4 Monate, aber Unzufriedenheit mit Probeklausurnoten

Beitrag von Franggenjura »

Ich kann dich nur damit trösten, dass fleißige Klausurenschreiber im "echten" Examen in der Regel 2 Punkte besser abschneiden, weil sie sich auf einmal mit Leuten messen, die nie oder kaum Übungsklausuren zur Vorbereitung geschrieben haben (kaum zu glauben, gibt es aber viele). Zudem geben sich die Korrektoren wohl deutlich mehr Mühe, als die Korrekturassistenten in den Übungsklausuren.
Woran es bei dir konkret liegt, kann ich leider nicht sagen. Meiner Erfahrung nach stimmt das "ich habe es genauso gemacht wie XY und der hat 12 Punkte" aber in der Regel so nicht.
Antworten